Wo der Bär steppt fährt
Das war nach der Entscheidung des BVerwG über die grundsätzliche Zulässigkeit von Fahrverboten absehbar: In der Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land Berlin um Fahrverbote für Dieselfahrzeuge hat sich die DUH in wesentlichen Teilen durchgesetzt. Vor der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin unterlag der klagende Umweltverband zwar mit dem weitergehenden Antrag, für Diesel-Pkw bis zur Schadstoffklasse Euro fünf die gesamte Berliner Umweltzone zu sperren. Dies wäre für viele betroffenen Autofahrer einer fast vollständigen Entwertung ihrer Kraftfahrzeuge gleichgekommen. Denn die Umweltzone in Berlin umfasst rund 88 km², also das Gebiet innerhalb des S‑Bahn Ringes. Das ist im Grunde die gesamte innere Stadt.
Immerhin dieser Kelch ist an den Betroffenen vorbei gegangen. Doch auf vorerst elf Streckenabschnitten muss Berlin bis zum 31. März 2019 Fahrverbote anrordnen. Diese sollen dann bis Ende Juni 2019 in Kraft treten. Auf weiteren 15 km Strecke ist noch zu prüfen, ob Fahrverbote erforderlich sind.
Damit zeichnet sich ab, dass es wohl über kurz oder lang in fast allen Metropolregionen Fahrverbote für ältere Diesel-PKW geben wird. Zwar hat das VG Berlin die Berufung gegen die Entscheidung eröffnet. Angesichts der normativ vorgegebenen Jahresgrenzwerte für Stickoxide, auch für Feinstaub, dürften die Möglichkeiten eines anderen Ausgangs dieser Verfahren indes durchaus überschaubar sein. Anders als etwa Bayern vermittelt Berlin auch nicht den Eindruck, als wolle es die Gerichtsentscheidung nicht umsetzen.
Kommt den betroffenen Autofahrern möglicherweise die Politik zu Hilfe? Die Bundesregierung wollte ja gerade aktuell Fahrverbote auf jeden Fall vermeiden. Doch darauf sollten Autofahrer nicht bauen. Die Grenzwerte fußen auf Europarecht, die Bundesregierung kann hieran also nichts im Alleingang ändern. Flankierende alternative Maßnahmen bringen also nur dann etwas, wenn sie dazu führen, dass auch ohne Fahrverbote die Grenzwerte eingehalten werden.