Bundesrat und Datenschutz

Kaum hat das erste Gericht einen Daten­schutz­sünder auf eine Konkur­ren­ten­ab­mahnung zur Unter­lassung verur­teilt, rudert die Politik zurück: So hat man es sich mit dem Daten­schutz dann offenbar doch nicht vorge­stellt. Daten­schutz ja, aber soll wirklich jeder jeden Wettbe­werber wegen eines Verstoßes gegen die teilweise doch sehr detail­lierten Regeln der DSGVO kosten­pflichtig abmahnen können?

Manche meinen, das sei ohnehin gar nicht möglich. Denn die DGVO sei in Hinblick auf die Folgen von Verstößen abschließend. Fürchten müsste man sich dann nur vor den Daten­schutz­be­hörden, aber vor neidi­schen Konkur­renten sei man sicher. Nun gut, wir werden sehen, was eines schönen, aber vermutlich fernen Tages der BGH dazu sagt.

Der Bundesrat will nun klare Verhält­nisse schaffen. Auf S. 6 der hier verlinkten Ausschuss­emp­feh­lungen für den 19.10.2018 verlangen die Bundes­rats­aus­schüsse etwas verklau­su­liert, dass Wettbe­werber keine Daten­schutz­ab­mah­nungen aussprechen können sollen.

Damit wäre der Daten­schutz entgegen aller Ängste aus dem Frühjahr ein deutlich zahnlo­serer Tiger als früher. Denn das BDSG enthielt anerkann­ter­weise Markt­ver­hal­tens­re­ge­lungen, die abgemahnt werden konnten. Da es viel mehr Konkur­renten gibt als Daten­schutz­be­hörden, und die meist rund 1.500 EUR Abmahn­kosten auch mehr schmerzen als ein Hinweis und das oft nicht gar so hohe Bußgeld würde die Motivation vieler Unter­nehmen, sich daten­schutz­rechtlich nach der Decke zu strecken, doch deutlich abnehmen. Es bleibt also spannend, wie der Bundesrat sich positio­niert und was der Bundestag dann daraus macht.