Kommen bessere Mieterstrommodelle?
Von Mieterstrommodellen, also der Versorgung von Mietern aus Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Mietshauses zu gedeckelten Preisen und ohne Netzentgelte und einige Umlagen, hatte man sich viel erhofft. Zum einen sollten zusätzliche Ausbaupotentiale für Photovoltaik gehoben werden. Zum anderen sollten endlich nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Mieter von den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Energiewende profitieren. Allein: Bisher sind die Erfolge überschaubar.
Berlin und Thüringen wollten hieran nun etwas ändern. Mit einem Bundesratsantrag aus der Sitzung am 21.09.2018 versuchen die beiden Länder, die Regeln des Mieterstromgesetzes so zu ändern, dass das Modell sich mehr verbreitet. Hierzu in aller Kürze
Einen wichtigen Punkt, den die beiden Länder fordern, sind bessere Bedingungen für Quartierskonzepte, also Mieterstrommodelle, bei denen der Strom nicht in einem Gebäude, aber in einem Quartier bleibt. Hier bedarf es einer Klarstellung, dass Verbindungen innerhalb des Quartiers nicht als öffentliches Netz, sondern als Kundenanlage einzuordnen sind. Daran hängt nämlich die Anerkennungsfähigkeit solcher Modelle. Auch ist es geberell nicht sinnvoll, Mieterstrommodelle auf weniger als 100 Wohneinheiten zu begrenzen. Ansonsten läuft man Gefahr, dass wirtschaftliche Modelle zu groß sind, um anerkannt zu werden. Anerkennungsfähige Modelle aber zu klein, um wirtschaftlich attraktiv zu sein.
Auch die installierte maximale Leistung von 100 kWp erweist sich in der Praxis als Problem. Berlin und Thüringen würden diese Grenze deswegen gern aufheben oder auf 250 kWp anheben. Außerdem sehen beide Länder die Begrenzung auf insgesamt 500 MW pro Jahr nicht als sinnvoll an und möchten sie streichen lassen.
Weiter soll es Erleichterungen bei der Vermarktung derjenigen Strommengen geben, die nicht im Haus selbst verbraucht, sondern vermarktet werden. Zudem sollen nicht nur Verbraucher die Vorteile von im Haus selbst erzeugten Solarstroms nutzen können, sondern auch Unternehmen, die in überwiegend als Wohnhaus genutzten Gebäuden tätig sind.
Die Bundesratsausschüsse für Umwelt und Städtebau empfehlen nunmehr die Annahme des Beschlusses mit wenigen Änderungen und Ergänzungen. Die Ausschüsse möchten den an Mieter gelieferten Strom auch von der EEG-Umlage vollständig befreien. Dies würde das Modell sicherlich noch attraktiver machen. Weiter weist die Ausarbeitung der Ausschüsse auf das Problem einer Überregulierung gerade kleinerer Modelle hin und fordert Erleichterungen für Kleinanlagen und mehr Großzügigkeit bei Bagatellgrenzen.
Die vorgeschlagenen Änderungen würden Mieterstrom sicherlich wirtschaftlich um Einiges attraktiver machen. Insbesondere, weil sie das Modell für mehr Gebäude öffnen, als zuvor. Nicht vergessen darf zwar, dass Mieterstrommodelle stets dazu führen, dass die Infrastruktur von immer weniger Letztverbrauchern finanziert werden muss. Auf der anderen Seite werden diese natürlich auch entlastet, wenn immer mehr Verbraucher die Infrastruktur „öffentliches Netz“ weniger nutzen und so den anstehenden Ausbauaufwand verringern. Insofern ist der Vorstoß zu begrüßen, der möglicherweise endlich dazu führt, dass die immer noch erheblichen bisher ungenutzten Potenziale für die Photovoltaik künftig verwirklicht werden.