Kommen bessere Mieterstrommodelle?

Von Mieterstrommodellen, also der Versorgung von Mietern aus Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Mietshauses zu gedeckelten Preisen und ohne Netzentgelte und einige Umlagen, hatte man sich viel erhofft. Zum einen sollten zusätzliche Ausbaupotentiale für Photovoltaik gehoben werden. Zum anderen sollten endlich nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Mieter von den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Energiewende profitieren. Allein: Bisher sind die Erfolge überschaubar.

Berlin und Thüringen wollten hieran nun etwas ändern. Mit einem Bundesratsantrag aus der Sitzung am 21.09.2018 versuchen die beiden Länder, die Regeln des Mieterstromgesetzes so zu ändern, dass das Modell sich mehr verbreitet. Hierzu in aller Kürze

Einen wichtigen Punkt, den die beiden Länder fordern, sind bessere Bedingungen für Quartierskonzepte, also Mieterstrommodelle, bei denen der Strom nicht in einem Gebäude, aber in einem Quartier bleibt. Hier bedarf es einer Klarstellung, dass Verbindungen innerhalb des Quartiers nicht als öffentliches Netz, sondern als Kundenanlage einzuordnen sind. Daran hängt nämlich die Anerkennungsfähigkeit solcher Modelle. Auch ist es geberell nicht sinnvoll, Mieterstrommodelle auf weniger als 100 Wohneinheiten zu begrenzen. Ansonsten läuft man Gefahr, dass wirtschaftliche Modelle zu groß sind, um anerkannt zu werden. Anerkennungsfähige Modelle aber zu klein, um wirtschaftlich attraktiv zu sein.

Auch die installierte maximale Leistung von 100 kWp erweist sich in der Praxis als Problem. Berlin und Thüringen würden diese Grenze deswegen gern aufheben oder auf 250 kWp anheben. Außerdem sehen beide Länder die Begrenzung auf insgesamt 500 MW pro Jahr nicht als sinnvoll an und möchten sie streichen lassen.

Weiter soll es Erleichterungen bei der Vermarktung derjenigen Strommengen geben, die nicht im Haus selbst verbraucht, sondern vermarktet werden. Zudem sollen nicht nur Verbraucher die Vorteile von im Haus selbst erzeugten Solarstroms nutzen können, sondern auch Unternehmen, die in überwiegend als Wohnhaus genutzten Gebäuden tätig sind. 

Die Bundesratsausschüsse für Umwelt und Städtebau empfehlen nunmehr die Annahme des Beschlusses mit wenigen Änderungen und Ergänzungen. Die Ausschüsse möchten den an Mieter gelieferten Strom auch von der EEG-Umlage vollständig befreien. Dies würde das Modell sicherlich noch attraktiver machen. Weiter weist die Ausarbeitung der Ausschüsse auf das Problem einer Überregulierung gerade kleinerer Modelle hin und fordert Erleichterungen für Kleinanlagen und mehr Großzügigkeit bei Bagatellgrenzen.

Die vorgeschlagenen Änderungen würden Mieterstrom sicherlich wirtschaftlich um Einiges attraktiver machen. Insbesondere, weil sie das Modell für mehr Gebäude öffnen, als zuvor. Nicht vergessen darf zwar, dass Mieterstrommodelle stets dazu führen, dass die Infrastruktur von immer weniger Letztverbrauchern finanziert werden muss. Auf der anderen Seite werden diese natürlich auch entlastet, wenn immer mehr Verbraucher die Infrastruktur “öffentliches Netz” weniger nutzen und so den anstehenden Ausbauaufwand verringern. Insofern ist der Vorstoß zu begrüßen, der möglicherweise endlich dazu führt, dass die immer noch erheblichen bisher ungenutzten Potenziale für die Photovoltaik künftig verwirklicht werden.

2018-10-18T23:33:56+02:0018. Oktober 2018|Erneuerbare Energien, Strom|

Mal wieder: Netzausbau

Der Netzausbau kommt nicht so voran wie geplant. Die für das Gelingen der Energiewende dringend notwendigen zusätzlichen Stromtrassen ebenso wie weitere Ausbauten des Stromnetzes sind erst in geringem Maße genehmigt; noch weniger wurde gebaut.

Den stockenden Netzausbau möchte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nun mit einer Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) beschleunigen. Vor allem die Genehmigung soll damit schneller kommen als in der Vergangenheit. Die aktuell geplanten wesentlichen Neuerungen:

Bei Nutzung bestehender Trassen soll künftig ein vereinfachtes Planungsverfahren gelten. Durch Verzicht u. a. auf Planungskonferenzen, das aufwendige Raumordnungsverfahren und die daraus resultierende Beschränkung auf einen genehmigenden Planfeststellungsbeschluss soll wertvolle Zeit eingespart werden.

Wenn eine Leitung einmal liegt, so soll eine Erhöhung der Transportkapazität erleichtert werden, hierzu soll das Planungsrecht ertüchtigt werden. Bei Zubau oder Austausch von Leiterseilen soll sogar ein Anzeigeverfahren reichen

Wenn von einer Genehmigungserteilung ausgegangen werden kann, darf der Vorhabenträger bauen. Er muss nicht auf den Erlass warten. Für Gegner der Trassen bedeutet das zwangsläufig eine Verlagerung der Rechtsstreitigkeiten um die Zulässigkeit von Vorhaben in Eilverfahren.

Die Realisierung genehmigter Verfahren soll verbindlicher werden, zum Beispiel durch Erhöhung von Zwangsgeldern.

Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Planungsfragen soll verbessert werden, insbesondere dort, wo Bundesfachplanung und Raumordnung und Landesplanung im Konflikt stehen. Auch Konflikte zwischen einzelnen Ländern sollen besser moderiert werden

Durch diese Maßnahmen will das Ministerium erreichen, dass in den nächsten drei Jahren alle 2009 im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) adressierten Vorhaben genehmigt worden sind, die großen Stromautobahnen von Nord nach Süd endlich genehmigt werden, und die Hälfte aller weiteren Ausbauvorhaben im normalen Drehstromnetz sowohl in der Zuständigkeit der Länder wie auch der Bundesnetzagentur ebenfalls das Genehmigungsverfahren durchlaufen haben. Ein Instrument, um das zu erreichen, soll neben Verzicht auf einzelne Verfahrensschritte im Genehmigungsverfahren ein besseres Projektmanagement sein.

Ob und inwieweit diese Schritte ausreichen werden, um den Netzausbau zu beschleunigen, ist schwer zu prognostizieren. Eine Entschlackung des oft sehr aufwendigen Genehmigungsverfahrens ist sicherlich in vielen Fällen sinnvoll. Allerdings: ganz besonders dort, wo Rechte Dritter, aber auch der Naturschutz, berührt werden, stößt Beschleunigung auf natürliche Grenzen. Denn der dort vorgegebene Schutzstandard ist zum größten Teil für die Bundesrepublik Deutschland ohne die EU gar nicht veränderbar. Das bedeutet, dass die Gerichte in allen Verfahren auch dazu aufgerufen sind, die Einhaltung dieses Schutzstandards zu überprüfen. Da der Zugang zu den Gerichten kaum erschwert werden kann (und soll), würden hier nur drastische Beschleunigungen der Prozesse helfen, aber die sind im Entwurf nicht vorgesehen.

2018-10-18T08:49:39+02:0018. Oktober 2018|Energiepolitik, Strom|