#FitFor55: Was wird aus dem ETS?

Von ursprünglich 40% Minderung bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 hat die EU ihr Klimaziel im Dezember 2020 auf 55% verschärft. Klar, dass der bis dato geltende recht­liche Rahmen nun auch einer Nachbes­serung bedarf. Hier liegt nun seit Mittwoch, dem 14. Juli 2021, ein ganzes Paket der Kommission auf dem Tisch. Wir stellen die wesent­lichen Inhalte und ihre Konse­quenzen in loser Folge vor.

Wie es mit dem EU-Emissi­ons­handel weiter­gehen soll, war schon im Vorfeld teilweise durch­ge­si­ckert. Nun liegt der Vorschlag der Kommission auf dem Tisch. Geht es nach der Brüsseler Behörde, so stehen der europäi­schen Industrie und den großen, fossilen Kraft­werks­an­lagen harte Zeiten bevor: Der Löwen­anteil der zusätz­lichen Minde­rungen soll von den emissi­ons­han­dels­pflich­tigen Anlagen erbracht werden. Statt – wie bisher – Emissionen bis 2030 um 43% gg. 2005 zu senken, soll nun von den rund 10.000 ETS-Anlagen in der EU um 62% gg. 2005 gemindert werden. 2050 soll der Emissi­ons­handel dann enden: In diesem Jahr soll die Menge der in Umlauf gebrachten Emissi­ons­be­rech­ti­gungen die Nulllinie erreichen. Die europäische Industrie hat also nicht mehr ganz 30 Jahre Zeit, sich vollständig zu dekar­bo­ni­sieren. Dabei wird der Emissi­ons­handel weiter wachsen, denn auch die Seeschiff­fahrt soll einbe­zogen werden.

Die Verschärfung des Minde­rungs­ziels wird in einer steileren Abschmelzung des Budgets abgebildet: Die insgesamt pro Jahr in Umlauf gebrachte Zerti­fi­kat­menge sinkt nicht mehr wie aktuell um „nur“ 1,6% pro Jahr, sondern um 4,2%. Dabei wird ab 2021 gerechnet. Gleich­zeitig wird die Markt­sta­bi­li­täts­re­serve refor­miert und die Umlauf­menge auch auf diesem Wege faktisch knapp gehalten.

Bagger, Braunkohle, Tagebau, Schaufelradbagger, Riesen

Nicht überra­schend: Die Kommission will nicht nur die Gesamt­menge verringern. Sondern auch die kosten­losen Zutei­lungen auch für die energie­in­tensive Industrie auslaufen lassen. Immerhin, der Entwurf sieht Nullzu­tei­lungen nun erst 2036 vor. Von 2026 an bis 2036 soll dies über eine jährliche Kürzung der Zutei­lungen um jeweils weitere 10% abgewi­ckelt werden.

Die Bench­marks als Basis der Zuteilung werden künftig um jährlich maximal 2,5% statt 1,6% gekürzt. Schon bald sind die Zerti­fikate also faktisch nur noch symbo­lisch, Unter­nehmen müssen also mit erheb­lichen Mehrkosten rechnen, zumal die Zerti­fikate wegen des steilen Minde­rungs­pfades nun sehr schnell erheblich teurer werden.

Diese steigenden Preise werden – und sollen – in erhöhte Produk­preise münden. Anders als in der Vergan­genheit will die Kommission aber die Wettbe­werbs­fä­higkeit der Industrie nicht über höhere Zutei­lungen schützen, sondern über einen Grenz­steu­er­aus­gleich (hierzu detail­liert demnächst).

Was bedeutet das nun für Praxis? Vor allem eins: Die ETS-Kosten steigen schnell und steil. Wer bisher nicht mit EUA kalku­liert hat, muss dies schleu­nigst nachholen. Jeder Anlagen­be­treiber sollte seine Beschaf­fungs­stra­tegie anpassen. Auch auf Inves­to­ren­seite sind Anlagen­stra­tegien an die verän­derte Lage zu adaptieren: Hier geht es nicht mehr um „ein bisschen mehr vom Gleichen“. Fast 20% mehr Minderung bis 2030 sind ein vertabler Gamech­anger. Zwar ist das Paket noch längst nicht verhandelt. Zumindest kleinere Änderungen sind noch durchaus möglich und wahrscheinlich. Doch da 15% mehr Minderung ja nicht vom Himmel fallen werden, ist ein echtes Zurück­rudern der KOM unwahr­scheinlich. Gleichwohl: Sich in die laufende Konsul­tation einzu­bringen, ist sinnvoll (Miriam Vollmer).

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2021-07-26T20:48:43+02:0020. Juli 2021|Emissionshandel, Industrie, Strom, Umwelt|

Der EU-Emissi­ons­handel wird novel­liert: Die Kommissionspläne

Nach und nach kommt an die Öffent­lichkeit, wie die Europäische Kommission sich die Zukunft des EU-Emissi­ons­handels vorstellt, um das verschärfte Klimaziel von 55% bis 2030 zu erreichen. Ersten Entwürfen zufolge (Entwurf gibt es hier) geht die Reise in die folgende Richtung:

# Der EU-Emissi­ons­handel wird größer. Während bisher „nur“ große stationäre Anlagen und Flugverkehr erfasst sind, soll ein EU-Emissi­ons­han­dels­system künftig schon ab 2025 auch Gebäude und Verkehr an Land und auf dem Wasser erfassen. Damit würde sich der deutsche nationale Emissi­ons­handel nach dem Brenn­stoff­emis­si­ons­han­dels­gesetz (BEHG) nur wenige Jahre nach seiner Einführung erübrigen. Für die Unter­nehmen in Deutschland wäre dies trotz der dann mehrfachen Anpassung (u. a. aller Verträge) eher von Vorteil: Der Markt würde größer und robuster, wettbe­werbs­ver­zer­rende Effekte würden minimiert. Wie in Deutschland würde aber auch europaweit nicht auf Emittenten, sondern auf Inver­kehr­bringer abgestellt, das System würde neben dem heutigen ETS stehen. Achtung: Berichts­pflichten sollen schon für 2024 gelten.

# Nicht überra­schend: Wenn in den nächsten Jahren erheblich mehr einge­spart werden soll, kann es nur erheblich weniger Zerti­fikate geben. Die EU denkt offenbar an eine Einmal­ver­rin­gerung der Gesamt­menge, kombi­niert mit einem noch nicht festste­henden neuen linearen Minde­rungs­faktor, der höher liegen wird als die aktuellen 2,2%. Das bedeutet zwangs­läufig sehr schnell drastisch höhere Preise, u. a. weil es Unter­nehmen kurzfristig natur­gemäß schwer wird, ihre Mittel­frist­planung umzustoßen und auf andere Brenn­stoffe oder Antriebs­arten umzusteigen. Zudem erschweren langfristige Bezugs­ver­träge den schnellen Umbau der Portfolios.

Berlaymont, Europäisch, Kommission

# 50% der Mehrein­nahmen sollen zur Unter­stützung armer Menschen verwandt werden, vor allem bei den Heizkosten. Wie dies aussehen soll, soll aber den Mitglied­staaten überlassen bleiben, u. a. weil deren Sozial­systeme sehr unter­schiedlich ausge­staltet und organi­siert sind.

# Aktuell gibt es für vom EU-ETS erfasste Branchen – mit Ausnahme der Strom­erzeugung – noch kostenlose Zutei­lungen. Diese sollen nach und nach auslaufen und künftig an Emissi­ons­min­de­rungs­maß­nahmen geknüpft sein und auf deutlich anspruchs­vol­leren Bench­marks fußen. Diese sollen um 2,5% statt 1,6% maximal p.a. sinken. Wann es gar nichts mehr gibt, bleibt dem anste­henden politi­schen Prozess überlassen. Denn die KOM geht davon aus, dass der Carbon Border Adjus­tement Mechanism (CBAM) die europäische Wirtschaft wirksam schützt. Für die Branchen, die neu hinzu­kommen, soll es aber keine Zutei­lungen geben.

# CCU – also die Abscheidung und Verar­beitung von CO2 – soll aufge­wertet werden.

Wie geht es nun weiter? Am 14. Juli 2021 will die Kommission ein Paket aus 12 einzelnen Vorschlägen für verschiedene Energie- und Klima­re­ge­lungen vorstellen, zu denen auch dieser Reform­vor­schlag gehört. Sodann wird zwischen den Organen verhandelt. Es ist also noch keineswegs gesetzt, dass genau diese Regelungen wirklich in Kraft treten. Doch angesichts des 55%-Ziels bis 2030 ist in jedem Fall von erheb­lichen Verschär­fungen auszu­gehen, Spiel­räume dürften deswegen eher nur noch im Detail bestehen (Miriam Vollmer).

2021-07-02T21:32:41+02:002. Juli 2021|Emissionshandel, Energiepolitik, Industrie, Umwelt, Verkehr, Wärme|

Anstehend: Verschärfung auch im Emissionshandel

Nach der Novelle ist vor der Novelle: Die neue Handel­s­pe­riode des Emissi­ons­handels läuft seit drei Monaten. Doch die Vorbe­rei­tungen, das System weiter­zu­ent­wi­ckeln, sind schon in vollem Gange. Diese Dynamik ist dem Emissi­ons­handel immanent: Er zielt ja nicht auf einen stati­schen Zustand ab, sondern auf immer weitere Reduzie­rungen der CO2-Emissionen.

Ganz konkret geht es um den Plan eines ehrgei­zi­geren EU-Einspar­ziels bis 2030 von 55% gegenüber 1990. Bis jetzt hatte die EU nur 40% im Visier. Damit stellt sich nun die Frage, wie diese zusätz­lichen 15% Einsparung erreicht werden sollen. Zwar ist hier nicht nur der Sektor der statio­nären Anlagen aus Industrie und Energie­wirt­schaft gefragt, sondern auch Verkehr und Gebäude. Doch auch der Emissi­ons­handel wird betroffen sein. Zwar ist mit konkreten Vorschlägen der Kommission erst im Frühsommer zu rechnen, gleichwohl lohnt sich ein Blick auf die Rückmel­dungen auf die Konsul­tation der Europäi­schen Kommission, mit der diese vom November 2020 bis Februar 2021 ein Meinungsbild der Stake­holder eingeholt hat. Satte 262 Beiträge wurden einge­reicht und sind auf der Seite der Kommission einsehbar.

Die Beiträge verteilen sich auf fast alle Themen, die überhaupt mit Emissionen und den Maßnahmen zu ihrer Reduzierung zu tun haben. Bezogen auf den Emissi­ons­handel wird schon aus dem initialen Kommis­si­ons­do­kument deutlich, dass auffallend viel über die Markt­sta­bi­li­täts­re­serve (MSR) disku­tiert wird (hierzu auch hier). Dieses Instrument soll bekanntlich Preis­aus­schläge nach unten, aber auch nach oben, regulieren, indem außerhalb eines als akzep­tabel geltenden Korridors von Zerti­fi­katen im Umlauf entweder 24% der Zerti­fi­kat­menge aus dem Vorjahr einge­lagert oder zusätzlich auf den Markt gebracht werden.

Kohlekraftwerk, Kohleenergie, Windrand, Windenergie

Kriti­siert wird, dass die MSR erst bei einem schon recht niedrigen Preis­niveau greift. Vorge­schlagen wird deswegen, den Korridor für die Umlauf­mengen zu verschieben und so die Preise effektiv zu erhöhen. Mit anderen Worten: Die Kosten für die Produktion emissi­ons­han­dels­pflichtig erzeugter Waren steigen.

Entspre­chend machen viele Beiträge darauf aufmerksam, dass die Verteuerung der europäi­schen Produktion eine Fortsetzung der Privi­legien der abwan­de­rungs­be­drohten Industrie nahelegt. Zumindest einige Stimmen machen sich spürbar Sorgen, dass nach Umsetzung der Pläne für eine CO2-Grenz­steuer die Zutei­lungs­pri­vi­legien entfallen könnten.

Nachdem die Kommission die MSR ja selbst ins Spiel gebracht hat, ist es wahrscheinlich, dass hier auch angesetzt wird. Dies würde nur kleinere Änderungen des Regel­werks der 4. Handel­s­pe­riode erfordern, vor allem würde die Menge geändert, ab der Zerti­fikate aus dem Umlauf genommen werden, und auch die abgesaugte Menge würde erhöht. Ob diese Mehrbe­lastung durch eine faktische Erhöhung des CO2-Mindest­preises durch Erleich­te­rungen flankiert würde, hängt vermutlich nicht ganz unwesentlich von den Fortschritten bei einer CO2-Grenz­steuer ab. Das heißt: Noch ist viel offen. Klar ist nur, dass die Mengen künftig sinken, die Preise steigen und Unter­nehmen ihre Dekar­bo­ni­sierung voran­treiben müssen. Aber das wussten sie ja auch schon vorher (Miriam Vollmer).

2021-03-26T21:31:08+01:0026. März 2021|Emissionshandel, Industrie, Strom, Umwelt, Wärme|