Emissi­ons­freier ÖPNV: Batterie oder Brennstoffzelle?

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass der öffent­liche Perso­nen­nah­verkehr in deutschen Städten auf emissi­ons­freie Busse umsteigt. Das ist unter dem Gesichts­punkt der Luftrein­haltung eine gute Nachricht. Schließlich ist es schwer zu vermitteln, wenn immer mehr Innen­städte für Diesel-Pkw gesperrt werden, die dort fahrenden Busse aber ebenfalls größere Mengen an Stick­stoff­oxiden und Feinstaub emittieren.

Bei der Umstellung von Diesel­mo­toren auf alter­native Antriebs­tech­no­logien liefern sich batte­rie­be­triebene Elektro­busse und Wasser­stoff­busse mit Brenn­stoff­zellen aktuell ein Wettrennen. Während aus Osnabrück gestern die Meldung kam, dass der erste Elektrobus vom Hersteller VDL geliefert worden sei und 12 weitere Batte­rie­busse, sowie die Ladeinfra­struktur folgen sollen, setzt die Rhein-Main-Region derzeit auch auf Brennstoffzellenbusse.

Auch wenn die Wasser­stoff­busse in der Anschaffung zunächst teurer sind, u.a. weil in den Brenn­stoff­zellen Platin verbaut wird, bietet die Brenn­stoff­zel­len­tech­no­logie doch einige Vorteile, v.a. die schnellere Betank­barkeit und die größere Reich­weite. Zudem hilft ein energie­po­li­ti­sches Konzept, das Wasser­stoff im Verkehrs­sektor nutzt, temporäre Strom­über­schüsse aus erneu­er­baren Energie­quellen zu speichern. Dies ist auch im Rhein-Main-Gebiet geplant: Mit Förder­mitteln aus Hessen und Rheinland-Pfalz wurde eine von Mainz und Wiesbaden gemeinsam genutzte Wasser­stoff-Tankstelle gebaut. Das Gas soll aus dem Mainzer Energiepark kommen, wo die nach eigenen Angaben weltweit größte “Power-to-Gas”-Anlage entstanden ist, die vor allem durch Windkraft­an­lagen betrieben wird. Anders als die Energie werden die Busse selbst nicht wie noch in den 1970er Jahren in Rüsselsheim, sondern bei Autosan in Polen für ebe EUROPA produziert.

Vermutlich wird der Wettstreit der Antriebs­tech­no­logien am Ende zwar nicht in Deutschland, sondern zwischen Japan, das in der Wasser­stoff­tech­no­logie führend ist und China, wo auf batte­rie­be­triebene Kraft­fahr­zeuge gesetzt wird, und auch nicht im ÖPNV-Sektor, sondern auf dem Pkw und Lkw-Markt entschieden. Spannend sind die aktuellen Entwick­lungen im deutschen öffent­lichen Nahverkehr jedoch allemal.

2018-10-24T13:07:38+02:0024. Oktober 2018|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Gas, Umwelt, Verkehr|

Ladesäule =/= Tankstelle

Apropos bauliche Anlage: Inzwi­schen wissen wir ja, dass ein Hausboot eine – geneh­mi­gungs­be­dürftige – bauliche Anlage sein kann, aber nicht sein muss. Aber wussten Sie, dass es auch Leute gibt, die eine Elektro­la­de­säule für eine bauliche Anlagen halten? Ja, Sie haben richtig gelesen. So eine Anlage, an der man sein Elektroauto auflädt. Aber vielleicht hielt der Kläger in einem am 13.07.2018 vom Bayeri­schen Verwal­tungs­ge­richtshof (BayVGH) entschie­denen Fall die Ladesäule auch gar nicht wirklich für eine Art Tankstelle, für die es einer Bauge­neh­migung bedurft hätte, sondern es handelte sich lediglich um einen durchaus an den Haaren herbei­ge­zo­genen Vorwand. Aber lesen Sie selbst:

Parken in München ist, wie in vielen Innen­stadt­ge­bieten, bekanntlich nicht einfach. Ein Münchner war also extrem verstimmt, als er erfuhr, dass bei ihm vorm Haus vier Ladesäulen errichtet werden sollten. Die bis zu diesem Zeitpunkt für alle PKWs zugäng­lichen Parkplätze würden also verschwinden. Der Anwohner ohne E‑Auto zog deswegen vor Gericht und versuchte per Eilantrag die Instal­lation zu verhindern.

Für die Kreati­vität der Begründung muss man einem bayeri­schen, mir nicht bekannten Kollegen, gratu­lieren: Es handele sich – so der Vortrag – bei den Ladesäulen um Tankstellen. Und wie jede andere Tankstelle müssten auch für die Ladesäulen Bauge­neh­mi­gungen beantragt werden.

Doch schon das Verwal­tungs­ge­richt München, so wie nun auch der VGH, wollten dem nicht folgen. Es handele sich keineswegs um eine Tankstelle, sondern um eine Verkehrs­anlage, die der Sicherheit und Leich­tigkeit des Verkehrs diene, wie Art. 2 Nr. 3 des BayStrWG es voraus­setze, denn schließlich sei ohne Ladeinfra­struktur keine Elektro­mo­bi­lität möglich, und entspre­chend auch weder Leich­tigkeit noch Sicherheit des Verkehrs, denn beides sei gefährdet, wenn Elektro­wagen im fließenden Verkehr liegen­bleiben. Außerdem seien die Ladesäulen auch nicht besonders groß.

Der Münchner mit dem Ladesäu­len­problem muss sich also wohl ander­weitig einen Parkplatz suchen. Oder, noch besser: Er schafft sich einen Elektro­wagen an.

2018-07-21T04:24:45+02:0018. Juli 2018|Verkehr, Verwaltungsrecht|

Und täglich grüßt … das Fahrverbot

Die Ausein­an­der­set­zungen rund um die Frage, wie mit der Verfehlung der Luftqua­li­täts­ziele umzugehen ist, gehen weiter. Nachdem die Bundes­um­welt­mi­nis­terin in der vergan­genen Woche von der Kommission aufge­fordert worden war, Maßnahmen mitzu­teilen, wie diese denn nun endlich einge­halten werden sollen, hat das Bundes­um­welt­mi­nis­terium (BMUB) nunmehr neue Ideen vorge­bracht.

Hierbei handelt es sich nicht um offene, unver­bind­liche Überle­gungen. Denn die Bundes­re­publik befindet sich wegen der dauer­haften Überschreitung der verbind­lichen Luft Quali­täts­ziele derzeit bereits in einem rechts­wid­rigen Zustand. Der Dialog mit der europäi­schen Kommission stellt damit kein allge­meines politi­sches Gespräch über Wunsch­vor­stel­lungen dar, die gemeinsam erreicht werden sollen. Vielmehr handelt es sich um Stationen eines forma­li­sierten Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahrens, an dessen Ende schmerzhaft hohe Straf­zah­lungen verhängt werden können. In einem solchen Verfahren werden erst Stellung­nahmen zwischen Mitglied­staat und Europäi­scher Kommission ausge­tauscht. Reichen die Erklä­rungen, wie der Mitglied­staat, der sich nicht an Gemein­schafts­recht hält, der Kommission nicht, so ruft diese den europäi­schen Gerichtshof an. Die nunmehr an Brüssel übermit­telte Stellung­nahme stellt also die letzte Chance auf Vermeidung eines Klage­ver­fahrens dar. Umso überzeu­gender sollten die deutschen Pläne nun ausfallen.

Die besondere Schwie­rigkeit an der Sache: Die Bundes­re­gierung möchte Fahrverbote für insbe­sondere ältere Diesel­fahr­zeuge noch immer auf jeden Fall vermeiden. Dies haben die wohl auch künftigen Koali­tionäre im Entwurf des Koali­ti­ons­ver­trags nochmals bekräftigt. Man fürchtet offenbar die Wut des deutschen Autofahrers und die zu erwar­tende Prozess­lawine gegen die Hersteller auf Schadens­ersatz. Entspre­chend finden sich Fahrverbote in der angekün­digten Maßnah­men­liste, deren Inhalt das Magazin Politico veröf­fent­licht hat, erst als absolut letzte Ultima Ratio, und dann auch nur in ausge­wie­senen Straßen. Bevor es dazu kommt, sollen andere Maßnahmen greifen. Die Verkehrswege für den Schwer­last­verkehr sollen einge­schränkt werden. Es soll auch zusätz­liche Anreize geben, Elektro­fahr­zeuge zu kaufen, ganz besonders für den gewerb­lichen Bereich. Solche Maßnahmen sind beliebt: Hiervon würden sicherlich auch die deutschen Automo­bil­her­steller profi­tieren, auch wenn Elektro­mo­bi­lität bisher nicht zu ihren starken Seiten zählt. Am meisten disku­tiert wird jedoch eine andere, vorge­schlagene Maßnahme: In zunächst nur einigen Städten (Bonn, Essen, Herrenberg, Reutlingen und Mannheim) soll ausge­setzt werden, ob ein kosten­loser ÖPNV so viele Autofahrer zum Umstieg motiviert, dass die verkehrs­be­dingten Emissionen deutlich sinken. Dies wäre sicherlich angesichts der derzeit vollen Kassen eine zu recht populäre Maßnahme. Doch fahren Bürger wirklich heute mit dem Auto, weil ihnen der ÖPNV zu teuer ist? In Berlin kostet eine Monats­karte derzeit 81 EUR. Dafür kann niemand ein Auto unter­halten. Abgesehen vom „Spaßfahrer“ (und wie spaßig ist der Großstadt­verkehr heute noch?) spielen Verfüg­barkeit, Komfort und Verläss­lichkeit die wohl entschei­dende Rolle bei der Frage, ob die täglichen Wege per Bahn oder per Auto erledigt werden. Tragisch wäre es, wäre der ÖPNV eines Tages zwar kostenlos, aber aus Kosten­gründen so ausge­dünnt, dass der Verbraucher sich dann doch fluchend in seinen Schad­stoffe emittie­renden Wagen setzt.

2018-02-14T07:19:24+01:0013. Februar 2018|Verkehr|