Betriebs­be­auf­tragte im Fokus: Zwischen Bürokra­tie­abbau und Symbolpolitik

Man könnte es für einen schlechten April­scherz halten, doch leider das ist es nicht. Wie bereits im CDUSofort­pro­gramm Wirtschaft“ angekündigt, ist es ein Baustein des angestrebten „Bürokratie-Rückbaus“ der CDU, dass es weniger Betriebs­be­auf­tragte geben soll. Dies taucht auch im Sondie­rungs­papier der CDU, CSU und SPD aus (siehe auch hier). Das Ziel ist, dass bis Ende 2025 die Verpflichtung zur Bestellung von Betriebs­be­auf­tragten abgeschafft werden soll – darunter etwa der Abfall­be­auf­tragte und der Immis­si­ons­schutz­be­auf­tragte. Wegfallen sollen aber nicht nur die, sondern u.a. auch die Abscheide-Sachkun­digen, die Asbest-Sachkun­digen, die betrieb­lichen Daten­schutz­be­auf­tragten (Strei­chung von § 38 BDSG). Zeit für eine (sehr) kritische Nachlese:

Dass übertriebene Bürokratie ein Problem ist, möchte wohl keiner bestreiten. Es ist oft wiederholt worden, dass es eine Überre­gu­lierung durch Verfah­rens­vor­schriften und materi­ell­recht­lichen Anfor­de­rungen gibt. Gern vorge­brachtes Beispiel aus dem Umwelt­recht ist es, dass (immis­si­ons­schutz­recht­liche) Geneh­mi­gungs­ver­fahren zu lange dauern, Behörden zu langsam arbeiten und alles zu viel kostet. Inwiefern jedoch die Pflicht zur Bestellung von Betriebs­be­auf­tragten Teil des bürokra­ti­schen Wasser­kopfs sein soll, vermag sich nicht zu erschließen. Ja, es stimmt: Auch sie kosten den Unter­nehmen Geld, doch diese Kosten wiegen sie bei weitem auf. Wenn wir uns den Sinn und Zweck vor Augen führen, wird klar, warum die Expertise von Fachbe­auf­tragten unver­zichtbar ist und welche negativen Konse­quenzen eine Abschaffung nach sich ziehen würde.

Betriebs­be­auf­tragte fungieren als zentrale Schnitt­stelle zwischen den opera­tiven Abläufen in Unter­nehmen und den strengen recht­lichen sowie umwelt­tech­ni­schen Auflagen. Sie dienen dem Selbst­re­gu­lativ: Sie sind Organe der betrieb­lichen Selbst­über­wa­chung, d.h. sie wirken ausschließlich nach innen. Die Bestellung erzeugt für die Beauf­tragten keine Pflichten gegenüber der Überwa­chungs­be­hörde, sondern nur im Verhältnis zum Anlagen­be­treiber. Sie sind für die Unter­nehmen da. Sie sind Motor der Innovation. Sie sind Ratgeber und das Umwelt­schutz­ge­wissen der Unter­nehmen. Übergrei­fendes Ziel der Fachbe­auf­tragten ist es, Probleme zu erkennen und zu lösen, bevor ggf. eine recht­liche Inanspruch­nahme (seien es Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahren, straf­recht­liche Ermitt­lungen oder Ansprüche Dritter) das Unter­nehmen trifft. Dafür sollen und dürfen sie den Finger in Wunden legen; aufzeigen, wo es in Unter­nehmen Versäum­nisse gibt; analy­sieren, wo Optimie­rungs­po­tential besteht und was wie und wo dringend was getan werden muss. Wer hierin Bürokratie zu erkennen glaubt, hat das Recht nicht verstanden.

Die angekün­digte Abschaffung der Verpflichtung zur Bestellung von Betriebs­be­auf­tragten mag auf den ersten Blick den Eindruck erwecken, dass damit dann weniger Anfor­de­rungen für Anlagen­be­treiber und Unter­nehmen gelten. Da die gesetz­lichen Pflichten und Anfor­de­rungen jedoch unver­ändert bleiben, müssten Unter­nehmen – sofern überhaupt möglich – intern alter­native Regelungen finden, um die vielen Fachauf­gaben abzudecken – oder die Aufgaben fallen einfach unter den Tisch. Das hierin steckende Risiko­po­tential sollte keines­falls unter­schätzt werden, denn die Haftung lauert überall! Betrachtet man allein das Immis­si­ons­schutz­recht, so wird deutlich, dass die materi­ell­recht­lichen Anfor­de­rungen für Unter­nehmen keines­falls weniger werden. Durch die Neufassung der IED wird beispiels­weise das Anfor­de­rungs­profil an Berichts­pflichten größer. Unter­nehmen müssen Trans­for­ma­ti­ons­pläne erstellen und darlegen, wie sie die Klima­ziele erreichen wollen. Aus der Praxis hört man eher, dass die Aufgaben immer schwie­riger zu bewäl­tigen sind, doch dieses Problem löst man nicht dadurch, dass man die Personen, die sich damit auskennen, abschafft. Es ist allein aufgrund des zwingenden Rechts zwingend notwendig, Fachwissen in den Unter­nehmen zu haben und zu halten, um den umfas­senden und stetig wachsenden Anfor­de­rungs­ka­talog im Blick zu behalten. Es geht nicht ohne quali­fi­zierte – weil fach- und sachkundige – Experten.

Geprägt von der Zielvor­stellung, dass die Fachbe­auf­tragten dazu beitragen sollen, ihre Unter­nehmen zu schützen, wird ihr Wegfall zu unzurei­chender Umsetzung der gesetz­lichen Vorgaben in Unter­nehmen führen – was im Schadensfall zu erheb­lichen Haftungs­pro­blemen und finan­zi­ellen Auswir­kungen führen kann. Statt Bürokratie abzubauen, verur­sacht die Abschaffung von Fachbe­auf­tragten dann ungeahnte Mehrkosten und Unsicherheit für die Unter­nehmen, die man doch eigentlich unter­stützen wollte. (Dirk Buchsteiner)

2025-04-04T11:43:40+02:004. April 2025|Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Industrie, Umwelt|

Berlin Energy Transition Dialogue 2025: Verän­derung als Chance

Vom 18. bis 19. März 2025 fand in Berlin der Berlin Energy Transition Dialogue (BETD.25) statt, eine der weltweit führenden Konfe­renzen zur globalen Energie­wende. Unter dem Motto „Verän­derung als Chance“ brachte die Veran­staltung hochrangige Vertre­te­rinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissen­schaft und Zivil­ge­sell­schaft zusammen, um über die Zukunft der Energie­ver­sorgung zu disku­tieren. Dabei wurde deutlich: Die Trans­for­mation der globalen Energie­systeme ist nicht nur notwendig, sondern auch eine enorme Chance für Innovation, Wirtschafts­wachstum und Klimaschutz.

Schwer­punkte der Konferenz

Im Mittel­punkt des BETD.25 standen zentrale Themen wie die Umsetzung der Ergeb­nisse der COP28, globale Ziele zum Ausbau erneu­er­barer Energien, die Steigerung der Energie­ef­fi­zienz, der Ausstieg aus fossilen Energie­trägern sowie die Mobili­sierung von Finanz­mitteln für die Energie­wende. Diese Schwer­punkte unter­streichen die Bedeutung einer nachhal­tigen Trans­for­mation der Energie­systeme für Energie­si­cherheit und Klima­schutz. Besondere Aufmerk­samkeit galt zudem der Rolle von Schwellen- und Entwick­lungs­ländern, die verstärkt in den Wandel einbe­zogen werden müssen.

Ein wichtiges Thema war die Dekar­bo­ni­sierung der Industrie, insbe­sondere der energie­in­ten­siven Sektoren wie Stahl, Zement und Chemie. Hier wurden neue Techno­logien zur Emissi­ons­re­duktion vorge­stellt, darunter Carbon Capture and Storage (CCS) sowie Wasser­stoff­lö­sungen für eine klima­neu­trale Produktion. Auch die Frage nach resili­enten Energie­infra­struk­turen und der Rolle digitaler Techno­logien für ein intel­li­gentes Energie­ma­nagement wurde intensiv diskutiert.

Inter­na­tionale Zusam­men­arbeit als Schlüssel

Die Energie­wende ist ein globales Projekt, das nur durch inter­na­tionale Koope­ration erfolg­reich umgesetzt werden kann. Deutschland betont die Bedeutung langfris­tiger Energie- und Klima­part­ner­schaften mit über 30 Ländern, um Inves­ti­tionen in saubere Techno­logien und nachhaltige Infra­struk­turen zu beschleu­nigen. Der BETD.25 diente als Plattform, um diese inter­na­tio­nalen Partner­schaften zu stärken und gemeinsame Strategien für eine nachhaltige Zukunft zu entwickeln.

Ein zentrales Thema war zudem die gerechte Energie­wende (Just Transition). Während Indus­trie­na­tionen bereits große Fortschritte im Ausbau erneu­er­barer Energien gemacht haben, stehen viele Länder des globalen Südens vor erheb­lichen Heraus­for­de­rungen. Der BETD.25 thema­ti­sierte daher auch Finan­zie­rungs­me­cha­nismen, um den Zugang zu nachhal­tigen Energien weltweit zu erleichtern.

Techno­lo­gische Fortschritte und wirtschaft­liche Chancen

Die Voraus­set­zungen für eine erfolg­reiche Energie­wende waren nie günstiger: Die Kosten für erneu­erbare Energien sind stark gesunken, der Ausbau von Wind- und Solar­energie schreitet weltweit voran, und Speicher­tech­no­logien werden zunehmend wettbe­werbs­fähig. Gleich­zeitig gewinnt der Ausbau von Wasser­stoff­in­fra­struk­turen an Dynamik (auch wenn wir bisher noch mehr darüber reden, als ihn tatsächlich produ­zieren). Besonders grüner Wasser­stoff – erzeugt aus erneu­er­barer Energie – könnte eine Schlüs­sel­rolle bei der Defos­si­li­sierung von Indus­trien spielen. Es bleibt spannend.

Auch in der Mobili­täts­wende wurden auf der Konferenz innovative Lösungen vorge­stellt. Neben der Elektri­fi­zierung des Verkehrs wurde verstärkt über synthe­tische Kraft­stoffe und neue Batte­rie­tech­no­logien disku­tiert. Die Entwick­lungen in diesem Bereich könnten nicht nur die CO2-Emissionen im Verkehr senken, sondern auch neue wirtschaft­liche Poten­ziale für Techno­lo­gie­un­ter­nehmen und Inves­toren erschließen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Diskussion war die Rolle von Städten als Treiber der Energie­wende. Urbane Räume verbrauchen den Großteil der weltweiten Energie und sind gleich­zeitig Vorreiter in der Imple­men­tierung nachhal­tiger Lösungen. Vertre­te­rinnen und Vertreter aus Metro­polen weltweit berich­teten über erfolg­reiche Konzepte für klima­neu­trale Gebäude, Smart Grids und nachhaltige Stadtentwicklung.

Heraus­for­de­rungen und politische Rahmenbedingungen

Trotz der positiven Entwick­lungen gibt es weiterhin große Heraus­for­de­rungen. Regula­to­rische Hürden, ein schlep­pender Netzausbau und Unsicher­heiten bei der Finan­zierung neuer Techno­logien bremsen die Energie­wende in vielen Regionen. Der BETD.25 machte daher deutlich, dass ambitio­nierte politische Rahmen­be­din­gungen und klare Anreize für Inves­ti­tionen notwendig sind. Disku­tiert wurde unter anderem über eine stärkere CO2-Bepreisung, die Abschaffung umwelt­schäd­licher Subven­tionen und die Beschleu­nigung von Geneh­mi­gungs­ver­fahren für erneu­erbare Energien.

Fazit

Der Berlin Energy Transition Dialogue 2025 hat gezeigt, dass die globale Energie­wende nicht nur eine Heraus­for­derung, sondern vor allem eine Chance für nachhaltige wirtschaft­liche Entwicklung und Versor­gungs­si­cherheit darstellt. Chancen muss man jedoch auch erkennen wollen und diese dann nutzen. Hierfür kommt es auch darauf an, dass man mit den richtigen Naviga­toren durch das Meer der Regelungen segelt und recht­zeitig den Kompass justiert. Durch inter­na­tionale Zusam­men­arbeit, techno­lo­gische Innova­tionen und gezielte Inves­ti­tionen können wir eine nachhaltige Zukunft für kommende Genera­tionen gestalten. Die Konferenz machte zudem deutlich, dass ambitio­nierte politische Maßnahmen und mutige Entschei­dungen erfor­derlich sind, um den Wandel in der notwen­digen Geschwin­digkeit voran­zu­treiben. Die Energie­wende ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine immense Chance – für Wirtschaft, Gesell­schaft und den Planeten. (Dirk Buchsteiner)

Vom Green Deal zum Clean Indus­trial Deal

Mit dem Clean Indus­trial Deal soll die grüne Trans­for­mation zu einem Business Case werden:

Kommis­si­ons­prä­si­dentin Ursula von der Leyen hatte es bereits in ihrem Bewer­bungs­papier für ihre Wiederwahl im Europäi­schen Parlament am 18.07.2024 angekündigt: Der Green Deal soll im Clean Indus­trial Deal fortge­führt und umgesetzt werden. Am 26.02.2025 legte EU-Kommission nun wichtige Vorschläge zur Stärkung der Wettbe­werbs­fä­higkeit und Dekar­bo­ni­sierung der Industrie, zur Senkung der Energie­preise sowie zum Abbau unnötiger Bürokratie und Berichts­pflichten vor (siehe auch hier).

Vorgelegt wurde nun eine Vielzahl von Vorschlägen und Ankün­di­gungen in sechs Handlungs­feldern mit dem Ziel, die laufende Trans­for­mation und Dekar­bo­ni­sierung der europäi­schen Wirtschaft und Industrie zum Erfolg zu führen: (1) bezahlbare Energie, (2) Leitmärkte, (3) Finan­zierung, (4) Kreis­lauf­wirt­schaft und Zugang zu Rohstoffen, (5) globale Märkte und inter­na­tionale Partner­schaften und (6) Kompetenzen.

Die Heraus­for­de­rungen haben sich nicht zuletzt durch den russi­schen Angriffs­krieg und durch die Steigerung bei den Energie­kosten verschärft. Ein umfas­sender Umbau der Industrie benötigt auch die entspre­chenden Rahmen­be­din­gungen. Und man braucht das nötige Geld dafür. Auch in Zeiten, in denen die größte Wirtschafts­macht der Welt (sprich: USA) den Klima­wandel negiert und sich von der Maxime „Drill, Baby, drill“ leiten lassen möchte, ist der Wind für das ambitio­nierte (aber alter­na­tivlose!) Klima­schutzziel der EU schärfer geworden. Bis 2050 will die EU der erste klima­neu­trale Kontinent werden.Ein zentraler Aspekt dieser Roadmap zum Ziel ist der Green Deal und seine beiden Säulen: die Trans­for­mation (also der Weg zur Dekar­bo­ni­sierung) und die Circular Economy. Dass es mit den Rahmen­be­din­gungen für die Trans­for­mation und die Circular Economy besser aussehen könnte, hatte auch die Ampel­ko­alition erkannt und insbe­sondere auch das Immis­si­ons­schutz­recht zur Hand genommen, um Geneh­mi­gungs­ver­fahren für den dringend benötigten Ausbau von erneu­er­baren Energien aber auch von anderen Anlagen zu beschleu­nigen. Entscheidend ist auch, das Recycling zu stärken. Bei der Beschaffung wichtiger Rohstoffe muss die EU strate­gi­scher vorgehen, um Abhän­gig­keiten drastisch zu verringern und Versor­gungs­un­ter­bre­chungen zu vermeiden. Es bedarf daher auch einer Stoff­strom- und Materialwende.

Die EU-Kommission will daher die Rahmen­be­din­gungen für die Industrie, der eine Schlüs­sel­rolle zum Erreichen der Klima­ziele zukommt, weiter verbessen. Nicht zuletzt durch die Neufassung der IED gibt es jedoch auch kritische Stimmen, dass man bisher eher das Gegenteil erreicht. Anstelle von Beschleu­nigung geht es nur um mehr Bürokratie und anstelle einer Stärkung der Industrie bewirken materi­ell­recht­liche Verschär­fungen womöglich das Gegenteil.

Durch attraktive Rahmen­be­din­gungen und kluge Unter­stützung soll jedoch die europäische Industrie im Rahmen der Erfor­schung, Entwicklung und Herstellung sauberer und nachhal­tiger Techno­logien unter­stützt werden, damit diese ihren Beitrag zum Erreichen der EU-Klima­ziele leisten. Ein Aspekt ist hierbei der Aufbau neuer Leitmärkte für effiziente, klima­freund­liche Techno­logien, wirksamen Carbon-Leakage-Schutz.

Ein Kernan­liegen des Clean Indus­trial Deals ist es auch, für bezahlbare Energie zu sorgen. So will die EU-Kommission unter anderem die Preise senken und den Ausbau grüner Energie voran­treiben. Dazu zählen insbe­sondere die weitere Beschleu­nigung von Geneh­mi­gungs­ver­fahren, die bessere EU-Planung und Ausbau grenz­über­schrei­tender Infra­struk­turen, die Absicherung grüner Direkt­lie­fer­ver­träge (PPAs) und Stärkung von Energie­ge­mein­schaften. Die Kommission hat heute zudem zwei Omnibus-Pakete vorgelegt: eines zum Thema Nachhal­tigkeit und eines zur Verein­fa­chung von Inves­ti­tionen. Diese sollen Unter­nehmen sowie Bürge­rinnen und Bürger von bürokra­ti­schen Belas­tungen und Berichts­pflichten befreien und so einen maßgeb­lichen Beitrag zur Stärkung der Wettbe­werbs­fä­higkeit der EU leisten. (Dirk Buchsteiner)

2025-02-28T13:36:43+01:0028. Februar 2025|Erneuerbare Energien, Immissionsschutzrecht, Industrie, Umwelt|