Das Kündigungsrecht des Haushaltskunden bei Umzug

Wenn ein Haushaltskunde, der mit seinem Versorger einen Strom- oder Gaslieferungsvertrag abgeschlossen hat umzieht, dann steht ihm nach dem Gesetz ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Recht ist jedoch an die Einhaltung einiger Bedingungen geknüpft und bereitet in der Praxis immer mal wieder Probleme.

Grundsätzlich ist es so, dass ein Haushaltskunde trotz bestehender Vertragsbindung einen Strom- oder Gasliefervertrag kündigen kann, wenn er seinen Wohnsitz wechselt, also umzieht. Geregelt ist das Ganze in § 41b Abs. 5 EnWG. Die Kündigung kann hierbei allerdings nicht fristlos erklärt werden, es gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Wochen. Der Kunde kann dabei entscheiden, ob die Wirkung der Kündigung genau auf das genannte Umzugsdatum entfallen soll oder einen späteren Zeitpunkt.

Verpasst der Kunde die Kündigungsfrist läuft sein Vertrag trotz des Umzuges weiter und er riskiert weiter für die entstehenden Kosten einstehen zu müssen. Da eine Rückwirkende An- und Abmeldung von Kunden beim Netztbetreiber nicht (mehr) möglich ist, kann der Versorger dem Kunden in den meisten Fällen auch nicht aus Kulanz entgegenkommen, wenn dieser die Kündigungsfrist verpasst hat und sich – im schlimmsten Fall – erst nach seinem Umzug meldet.

Weiterhin ist zu beachten, dass der Versorger die Vertragskündigung ablehnen kann, wenn er dem Haushaltskunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. Die Umzugskündigung ist damit kein Garant für eine Vertragsbeendigung, es gilt der Vorrang der Weiterbelieferung am neuen Wohnsitz.

(Christian Dümke)

2026-02-14T01:18:52+01:0013. Februar 2026|Allgemein|

Trump und der Klimaschutz

Man ist inzwischen eine Eskalation des Irrsinns aus Washington gewohnt. Was das Weiße Haus jedoch als „größte Deregulierungsmaßnahme in der amerikanischen Geschichte“ feiert, ist nichts weniger als ein beispielloser Rückschritt im zwingenden Kampf gegen die Erderwärmung. US-Präsident Donald Trump hat die Gefährdungsfeststellung „Endangerment Finding“ aufgehoben. Sie stammte aus dem Jahr 2009, also der ersten Amtszeit von Präsident Barack Obama. Die US-Umweltbehörde EPA hatte auf Grundlage zahlreicher wissenschaftlicher Studien den Ausstoß von sechs Treibhausgasen als Luftverschmutzung und als Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und des menschlichen Wohlergehens eingestuft.. Der Clean Air Act, also das Luftreinhaltegesetz, gab der EPA die Befugnis, Verschmutzungsquellen, die nach Überzeugung der Wissenschaftler zur Erderwärmung beitragen, zu regulieren. Praktisch der gesamte regulatorische Rahmen für CO₂-Grenzwerte, etwa für Fahrzeuge, Kohle- und Gaskraftwerke, baute auf dieser Feststellung auf.

Es ist eine gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis, dass Treibhausgase der Haupttreiber des menschengemachten Klimawandels sind. Diesen leugnet Trump jedoch. In das selbe Horn bläst EPA-Chef Zeldin. Zeldin sprach abfällig vom „Heiligen Gral der übermäßigen staatlichen Regulierung“. Für Trump ist die Klimapolitik der Obama- und Biden-Ära „katastrophal“ – sie schade der Wirtschaft, belaste insbesondere die Autoindustrie und treibe die Preise für Verbraucher in die Höhe. Der Verkehrssektor ist in den USA tatsächlich der größte CO₂-Verursacher. Doch statt strengere Vorgaben durchzusetzen, hat die EPA bereits angekündigt, unter Biden beschlossene Emissionsbegrenzungen für Autos und leichte Nutzfahrzeuge zu verschieben. Zeldin sprach von Einsparungen in Höhe von 1,3 Billionen Dollar – eine Zahl, deren Herleitung bislang unklar bleibt. Neuwagen könnten angeblich im Schnitt um 3.000 Dollar günstiger werden. Trump selbst geht noch weiter: Er bezeichnet Klimaschutz als „größten Betrug“ und bestreitet einen Zusammenhang zwischen Treibhausgasen und öffentlicher Gesundheit.

Die wissenschaftliche Gemeinschaft reagiert (berechtigterweise) mit scharfer Kritik. Viele Forscher sprechen von einer gezielten Vernebelungstaktik. Der Klimaforscher Niklas Höhne etwa wirft der Regierung vor, mit fragwürdigen Annahmen eine „Schein-Studie“ konstruiert zu haben, die zu dem politisch gewünschten Ergebnis komme, CO₂ sei nicht gefährlich. Sollte die Deregulierung wie angekündigt umgesetzt werden, könnten die US-Emissionen bis 2030 um eine Gigatonne höher ausfallen als bislang prognostiziert – mehr, als Deutschland in einem Jahr insgesamt ausstößt. Angesichts der globalen Klimaziele wäre das ein massiver Rückschlag. Umweltverbände sprechen vom größten Angriff auf die staatlichen Klimaschutzbemühungen in der US-Geschichte. Die Entscheidung diene vor allem der fossilen Brennstoffindustrie. Tatsächlich begrüßte die Kohlebranche den Schritt umgehend: Er könne helfen, die Stilllegung alter Kohlekraftwerke zu verhindern. Doch das letzte Wort dürfte noch nicht gesprochen sein. Experten rechnen mit einer Klagewelle, die letztlich vor dem Supreme Court landen wird. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits 2007 entschieden, dass klimaschädliche Gase als Luftschadstoffe im Sinne des Clean Air Act gelten. Sollte das Gericht nun eine Kehrtwende vollziehen, hätte das weitreichende Folgen – nicht nur für die Klimapolitik, sondern auch für die Auslegung zentraler Umweltgesetze in den USA. Zwischen wirtschaftlicher Deregulierung und globaler Verantwortung, zwischen politischer Ideologie und wissenschaftlicher Evidenz geht es letztlich darum, welchen Platz die USA im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel einnehmen wollen – als Bremser oder als Gestalter. (Dirk Buchsteiner)

 

Reformstau Mobilitätswende: Magnetschwebephantasien zum Schutz von Parkplätzen

Unter Verwaltungsjuristen ist es ein beliebtes Thema, sich über die Blockade von Infrastrukturprojekten durch seltene Tier- und Pflanzenarten lustig zu machen. Nun nimmt die Biodiversität in Deutschland trotz des Naturschutzes stetig ab, ohne dass eine Trendwende in Sicht wäre. Zugleich werden immer mehr Flächen versiegelt, unter anderem für öffentliche Parkplätze: Da entstehen dann wirklich faktisch “Schutzgebiete”. Vermutlich scheitert der Aus- und Umbau von Verkehrsinfrastruktur in Deutschland öfter am Widerstand gegen den Wegfall öffentlicher Parkplätze als an Zauneidechsen, Feldhamstern oder Großen Abendseglern. 

So berichtet die Presse, dass die Verkehrssenatorin Ute Bonde die jahrelange Planung einer Straßenbahn von Spandau nach Tegel kurz vor Baubeginn aufgegeben will. Stattdessen bringt sie als Alternative den Bau einer Magnetschwebebahn ins Spiel, die auf Stelzen nach Vorstellungen der Befürworter “den Raum über der Straße” nutzen könne. Hintergrund ist die von ihr geäußerte Befürchtung, die Straßenbahn könne im Stau steckenbleiben. Eigentlich haben aber wohl Widerstände der Spandauer CDU den Ausschlag gegeben: Für den Bau der Straßenbahn würde der Abbau von Parkplätzen nötig und das sei nicht akzeptanzfähig.

Maglev / Magnetschwebebahn auf Betonhochtrasse vor Stalinistischem Gebäude.

Nun können Straßenbahnen bekanntermaßen , selbst wenn sie im 10-Minuten-Takt unterwegs sind, eine sehr hohe Anzahl von Personen befördern. Nach Berechnungen des Umweltverbands BUND ca. 1.800 / h und damit mehr als doppelt so viele wie eine Kfz-Spur. Insofern wäre es sinnvoll, ein bisschen Straßenraum für eine Straßenbahn zu opfern, die im Kosten-Nutzen-Verhältnis besser dasteht als eine Magnetschwebebahn.

Straßenrechtlich wäre weder die Umwandlung der Kfz-Spur in eine Straßenbahntrasse noch die Beseitigung von öffentlichen Parkplätzen ein Problem. Das Problem liegt am mangelnden Willen der Politik, den fließenden über den ruhenden Verkehr und den raumeffizienteren öffentlichen über den Kfz-Verkehr zu priorisieren.

Die Magnetschwebebahn ist eine nette Idee, aber als praktische, ökonomische und schnelle Lösung für die Spandauer Verkehrsprobleme ungeeignet. Bis eine Magnetschwebebahn realisiert werden könnte, würden viele Jahre ins Land gehen. Erfahrungsgemäß bringt der Bau einer aufgeständerten Magnetschwebebahn insbesondere bei der Überbrückung von Privatgrundstücken juristische Probleme mit sich. Die aktuelle Regierung hat diese Probleme nicht am Bein. Damit wird, sich, wenn die Idee nicht ohnehin vorher verworfen wird, vermutlich eine andere Regierung mit einer anderen Verkehrssenatorin beschäftigen müssen. (Olaf Dilling)

2026-02-13T16:40:54+01:0013. Februar 2026|Kommentar, Verkehr|