Das siebte Sektor­gut­achten Energie der Monopol­kom­mission: Was steht drin?

Vor wenigen Tagen hat die Monopol­kom­mission ihr Siebtes Sektor­gut­achten Energie veröf­fent­licht. Die Forde­rungen der Monopol­kom­mission sind insbe­sondere in Hinblick auf das am selben Tage vorge­stellte Klima­paket von einiger Brisanz.

Ähnlich wie das Klima­ka­binett meint auch die Monopol­kom­mission, dass Elektro­mo­bi­lität ein wichtiges Thema darstellt und ausgebaut werden sollte. Aller­dings sieht die Monopol­kom­mission ein Problem bei der Anbie­ter­kon­zen­tration. Regional hätten die größten Betreiber von Ladesäulen oft mehr als 50 % Markt­anteil, so dass Kunden nicht zwischen verschie­denen Angeboten wählen könnten. Hier sieht die Monopol­kom­mission das Problem poten­tiell hoher und damit den Ausbau behin­dernder Preise für Ladestrom.

Diese Kritik ist aller­dings nur sehr zum Teil nachvoll­ziehbar. Augen­blicklich dürfte kaum jemand mit Ladesäulen überhaupt Geld verdienen. Außer den regio­nalen Anbietern dürfte sich kaum jemand finden, der trotzdem diese Dienst­leistung anbietet. Jede Form von Regulierung zu Gunsten von mehr Anbietern führt mit hoher Wahrschein­lichkeit eher dazu, dass es in der Fläche am Ende gar keine Anbieter gibt, so dass die Elektro­mo­bi­lität behindert statt gestärkt wird.

Besonders kritisch mutet das Gutachten in Hinblick auf Windkraft­an­lagen an. Die Monopol­kom­mission weist auf den erschre­ckenden Umstand hin, dass bei den Ausschrei­bungen von Windkraft­ka­pa­zi­täten zuletzt so wenig Gebote einge­reicht worden, dass die ausge­schrie­benen Mengen nicht erreicht worden sind. Die Monopol­kom­mission benennt als Ursache für diese (auch die Verbraucher in Form einer erhöhten EEG-Umlage belas­tenden) Entwicklung fehlende Flächen und Geneh­mi­gungen für Windkraftanlagen.

Das Klima­paket ist nun nicht geeignet, diese Bedenken auszu­räumen. Denn statt die Bedin­gungen für mehr Windkraft­an­lagen zu schaffen, hat das Klima­ka­binett eine pauschale Abstands­re­gelung vorge­sehen und zudem den aus Unter­neh­mens­sicht ausge­sprochen schwie­rigen bayeri­schen Weg der 10H-Regelung für die Zukunft bestätigt. Mit mehr Flächen ist schon damit nicht zu rechnen.

Die Monopol­kom­mission schlägt vor, notfalls die Ausschrei­bungs­mengen zu verringern. Im Hinblick auf eine Verbes­serung des Wettbe­werbs wäre dies sicherlich denkbar, das Ziel von 65 % Erneu­erbare im Jahr 2030 würde so aber konter­ka­riert. Ohne zumindest diese Zieler­rei­chung ist die Einhaltung der europäi­schen CO2-Minde­rungs­pflichten der Bundes­re­publik aber so gut wie ausgeschlossen.

Einen Dritten Punkt hebt das Sektor­gut­achten hervor: Die Preis­auf­sicht im Strom­groß­handel bedürfe einer Nachsteuerung. Die Verknappung der flexiblen Erzeu­gungs­ka­pa­zi­täten in den nächsten Jahren steigere das Risiko, dass einzelne Erzeuger durch bewusste Kapazi­täts­zu­rück­haltung die Strom­preise steigern. Hier wünscht sich die Monopol­kom­mission mehr Kontroll­mög­lich­keiten durch das Bundes­kar­tellamt und schlägt eine Anpassung des Entwurfs eines Leitfadens für die Anwen­dungs­praxis der Missbrauchs­auf­sicht vor.

2019-09-24T19:35:48+02:0024. September 2019|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom, Wettbewerbsrecht|

Das Klima­paket: Eine erste Sichtung

Es war wohl eine lange Nacht. Jetzt liegt das Klima­paket der Bundes­re­gierung auf dem Tisch. Aber was steht drin? Und: Was taugt es?

Wie nicht anders zu erwarten war, hat sich die Union durch­ge­setzt: Es soll keine CO2 – Steuer geben, sondern einen natio­nalen Emissi­ons­handel, der die Emissionen erfassen soll, die nicht bereits vom bekannten bestehenden europäi­schen Emissi­ons­handel erfasst sind. Dies betrifft Brenn– und Kraft­stoffe, die zum Heizen verwendet werden und vor allen den Verkehr mit Ausnahme des Luftverkehrs.

Als großer Vorteil eines Emissi­ons­handels gilt gemeinhin der Preis­fin­dungs­me­cha­nismus, der zu einer volks­wirt­schaftlich günstigen Allokation von Minde­rungen führen soll. Ausge­rechnet der Preis­fin­dungs­me­cha­nismus ist aber bis 2026 suspen­diert, denn die Koalition will einen festen Ausga­be­preis statt Auktionen: 2021 soll mit 10 € pro Zerti­fikat gestartet werden. Bis 2025 soll der Ausga­be­preis auf 35 € steigen. Ab 2026, also nicht mehr in dieser Legis­la­tur­pe­riode, sollen erst maximale Emissi­ons­mengen festgelegt werden und von Jahr zu Jahr schrumpfen. Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es also kein Cap and Trade. Defacto handelt es sich damit nicht um einen wirklichen Emissi­ons­handel sondern um eine Art verkappte Steuer, die aller­dings überra­schend günstig ausfällt: Erste Analysen sprechen von einer Verteuerung von 0,2 Cent pro Autokilometer.

Das Paket setzt insgesamt vor allem auf Anreize: Zunächst soll die EEG-Umlage sinken, um die Elektri­fi­zierung zu fördern. Unklar ist, ob dies nicht eher nur den Effizi­enz­druck minimiert. Minimiert werden soll um erst 0,25 Cent pro Kilowatt­stunde, die dann bis 2023 auf 0,625 Cent steigen. Diese Reduzierung soll aus den Erlösen der CO2–Bepreisung bezahlt werden. Was uns nicht ganz klar ist: Bedeutet das nicht, dass die EEG– Umlage zur Beihilfe mutiert? Schließlich wird Geld an EEG–Anlagenbetreiber ausge­reicht, das durch die Taschen des Staates gewandert ist. Nachdem der EuGH erst nach langem Tauziehen klarge­stellt hat, dass die Umlage heute keine Beihilfe darstellt und damit auch nicht dem europäi­schen Beihil­fe­regime unter­stellt, ist dieser Schritt zumindest überra­schend. Schließlich wird die Förderung erneu­er­barer Energien in Deutschland durch den zusätz­lichen Mitspieler „Europäische Kommission“ nicht einfacher.

Bereits bereit durch die Presse gegangen: Die Pendler­pau­schale soll von 2021 – 2026 ab dem 21. Kilometer auf 0,35 € steigen. Die gute Absicht ist klar, aber wird dies nicht dazu führen, dass eher mehr als weniger Auto gefahren wird? Da die Pendler­pau­schale natur­gemäß nur denje­nigen zugute kommt, die überhaupt Steuern zahlen, soll aber auch allen anderen etwas Gutes getan werden: Das Wohngeld soll steigen und die CO2-Bepreisung für die Immobi­li­en­wirt­schaft nur begrenzt auf den Mieter umlage­fähig sein.

Im Gebäu­de­be­reich soll ansonsten vorwiegend der Umbau gefördert werden. Doch führt dies wirklich weiter? Dass im Bestand zu wenig passiert, liegt heute maßgeblich mit daran, dass Heizkosten für den Vermieter durch­lau­fende Posten sind. Er hat nichts von effizi­en­teren Gebäude, außer Ärger bei der Umlage der Moder­ni­sie­rungs­kosten. Die einzige harte Maßnahme im Gebäu­de­be­reich trifft dagegen kaum jemanden: Ab 2026 soll es keine neuen Ölhei­zungen mehr geben, aber schon heute machen diese nicht mal 1 % im Neubau aus.

Mit Verkehr geht es weiter: Mit einer besseren Ladesäu­len­in­fra­struktur sollen mehr Autofahrer animiert werden, Elektro­wagen zu kaufen. Mögli­cher­weise werden Schnell­la­de­säulen als Dekar­bo­ni­sie­rungs­maß­nahme der Mineral­öl­wirt­schaft anerkannt und für Tankstellen verbindlich. Schön für Arbeit­nehmer: Wer beim Arbeit­geber Strom tanken kann, muss das nicht versteuern. Recht­liche Hürden gerade im Netzbe­reich werden gesenkt, Rechts­un­si­cher­heiten beispiels­weise über Umlagen beseitigt. Auch der direkte Kauf von Elektro­wagen wird gefördert, aller­dings nur unterhalb des Premiumsbereichs.

Der ÖPNV soll auch ausgebaut werden, ebenso Radwege, die Bundes­re­gierung will auch die KFZ-Steuer stärker (aber wohl nicht nur) an die CO2-Emissionen anbinden. Wie schon vorher feststand: Die Umsatz­steuer auf Bahnfahr­karten soll von 19 % auf 7 % sinken, die Luftver­kehrs­abgabe steigt.

In der Land– und Forst­wirt­schaft sind offenbar wenig Härten geplant. Hier finden sich im wesent­lichen vage Ankün­di­gungen, bei Tierhaltung und Landbau besser zu werden.

Inter­es­santer sind die Pläne zum Ausbau der erneu­er­baren Energien auf 65 % im Jahre 2030. Aber gleich die erste geplante Maßnahme dürfte dieses Ziel zumindest teilweise konter­ka­rieren. Die Bundes­re­gierung will einen Mindest­ab­stand von 1000 m nicht nur zu neuen Windkraft­an­lagen, sondern auch zu bestehenden Stand­orten, die repowered werden könnte. Das ist keine gute Nachricht für den Ausbau der Windenergie, der es zunehmend an attrak­tiven Stand­orten fehlt, wie die Unter­zeichnung der Ausschrei­bungen Wind zeigen. Bundes­länder und auch Kommunen können zwar geringere Mindest­ab­stands­flächen vorsehen, aber angesichts der gut organi­sierten Anti–Windkraftlobby ist dies eher für eine Minderheit der Bundes­länder realis­tisch. Immerhin: Kommunen sollen künftig finan­ziell am Betrieb von Windrädern beteiligt werden. Dass die bayerische 10H-Abstands­regel erhalten bleiben soll, stellt dagegen einen zusätz­lichen Dämpfer für die Windkraft da. Zu begrüßen ist dagegen die Verlän­gerung der KWK–Förderung bis 2030 und (damit wohl verbunden) die Förderung von Wärmenetzen.

2019-09-20T19:18:18+02:0020. September 2019|Emissionshandel, Energiepolitik, Umwelt, Verkehr, Wärme|

Unendlich viel Hoffnung – nur nicht für uns?

Seit Trump und Bolsonaro regieren, scheint es ja kaum mehr Hoffnung zu geben, von der anderen Seite des Atlantiks gute Nachrichten zu hören, was Klima­po­litik angeht. Aller­dings wäre es falsch zu behaupten, dass alle Ameri­kaner nur für Öl- und Gasför­derung seien. Und dass ihnen die Zukunft ihrer Kinder nicht am Herzen läge. Aktuell zeigt das gerade die Debatte über den Essay des berühmten ameri­ka­ni­schen Schrift­stellers Jonathan Franzen („The Correc­tions“). Dem ein unpoli­ti­scher Pessi­mismus vorge­worfen wird.

Franzen hat sich im New Yorker Magazin mit der Frage einge­mischt, was es für Konse­quenzen hätte, sich einzu­ge­stehen, dass eine Klima­ka­ta­strophe nicht mehr zu stoppen sei. Ausgehend von dem pessi­mis­ti­schen Zitat Kafkas, es gäbe „unendlich viel Hoffnung – nur nicht für uns“, arbeitet er sich an einer ganzen Liste von durchaus bekannten Gründen ab, warum es unwahr­scheinlich ist, dass das 2°C‑Ziel des IPCC einge­halten wird. Nun klingt es so, und das legt auch die Überschrift und der redak­tio­nelle Abstrakt nahe, als sei Franzen ein Defätist, der den Klima­schutz ablehnt, weil es ohnehin zu spät sei.

Aller­dings bekommt Franzen am Schluss doch noch die Kurve: Im Gegensatz zu früheren Äußerungen, bei denen er sich den Unmut von Klima­schützern zugezogen hatte, weil er auf die Unver­träg­lichkeit von Windenergie und Vogel­schutz hinge­wiesen hatte, plädiert er nun doch für Maßnahmen zur Verrin­gerung der CO2-Emissionen: „Wenn gemeinsame Maßnahmen nur einen einzigen zerstö­re­ri­schen Hurrikan vermeiden helfen oder nur ein paar zusätz­liche Jahre relativer Stabi­lität geben, dann hätten sie sich schon gelohnt“. Er geht sogar so weit zu sagen, dass Klima­schutz selbst dann moralisch richtig sei, wenn er überhaupt keinen Effekt habe. Im Übrigen predige er keine Hoffnungs­lo­sigkeit. Nur müsste man statt der einen Hoffnung auf die Abwendung der Katastrophe viele kurz- und langfristige Hoffnungen auf Mäßigung, Milderung und Anpassung hegen.

Insofern kann man Franzen, zumindest in diesem Aufsatz nicht vorwerfen, dass er sich in einem absoluten Sinn gegen Klima­schutz ausspricht. Dennoch bläst ihm zur Zeit scharfer Wind von Seiten der Umwelt­schutz­be­wegung und Teilen der Wissen­schaft ins Gesicht. Die Zweifel, die er sät, seien kontra­pro­duktiv. Wie dem auch sei, die spannende Debatte lässt hoffen, dass in den USA zumindest außerhalb des Weißen Hauses weiter produktiv über die Heraus­for­de­rungen der Klima­po­litik nachge­dacht wird.

2019-09-10T20:08:44+02:0010. September 2019|Allgemein, Energiepolitik, Umwelt|