Offshore-Terminal Bremer­haven gestoppt

Das Land Bremen wollte 180 Mio Euro in einen Schwer­last­hafen für die Offshore-Industrie inves­tieren. Daraus wird nun nichts. Denn ein Umwelt­verband hat erfolg­reich gegen den Bau geklagt. Inzwi­schen wurde auch in der Berufung vom Oberver­wal­tungs­ge­richt Bremen bestätigt, dass die Planung rechts­widrig ist.

Wenn nun gesagt wird, dass deutsche Planungs­pro­zesse zu kompli­ziert, das Umwelt­recht hierzu­lande zu einschränkend und Natur- und Umwelt­ver­bände zu einfluss­reich sind, dann ist das in dem Fall höchstens die halbe Wahrheit. Denn die Entscheidung hat eine kompli­zierte Vorge­schichte. Letztlich ist die Entscheidung nur der Sargnagel auf einen Planungs­prozess, der vor allem in ökono­mi­scher und techno­lo­gi­scher Hinsicht Frage­zeichen aufwirft.

Schiff mit Offshorepylonen im Hafen von Esbjerg

Zu viel Konkurrenz: Schiff mit Offshore­py­lonen im Hafen von Esbjerg

Geplant wird das Offshore Terminal Bremer­haven (OTB), so die offizielle Bezeichnung, bereits seit mehr als 10 Jahren. Schon Ende 2012 hatte die Planung einen Dämpfer erhalten, weil sich kein privater Investor finden ließ, der den Hafen betreiben wollte. Seitdem ist mit Siemens ein wichtiger Betrieb der Offshore-Windenergie aus Bremer­haven nach Cuxhaven abgewandert und der letzte verbliebene Hersteller musste Insolvenz anmelden. Dass Bremer­haven für viele Unter­nehmen keine Option mehr ist, mag auch daran liegen, dass es in Cuxhaven bereits einen Großkom­po­nen­ten­hafen mit freien Kapazi­täten gibt.

Zudem hat es seit den ersten Planungen Änderungen in Bau und Instal­lation gegeben. Inzwi­schen werden die Anlagen überwiegend aus einzelnen Kompo­nenten auf See montiert, so dass die Beladung von großen, vorge­fer­tigten Anlagen an einem Schwer­last­hafen weitgehend erübrigt hat.

Ein weiterer Grund neben der Konkurrenz und dem mangelnden techno­lo­gi­schen Bedarf sind die verschlech­terten Rahmen­be­din­gungen der Föderung von Offshore durch die Bundes­po­litik. Es wurden einfach nicht ausrei­chend Offshore-Kapazi­täten ausge­schrieben, um mehrere Produk­tions- und Logis­tik­standorte zu betreiben.

Angesichts der vielen Alter­na­tiven und des verrin­gerten Bedarfs stellt sich selbst­ver­ständlich auch die Frage nach der Notwen­digkeit des Hafens neu. In Zweifel gezogen wurde von den Richtern neben dem zukünftige Bedarf für einen Offshore Terminal in Bremer­haven zudem die Finanzierbarkeit des Projektes und der Reali­sie­rungs­wille des Landes. Denn der größte Teil der für den Bau in den Haushalt einge­stellten Finanzen wurde bereits ander­weitig ausgegeben.

Mit der Funkti­ons­lo­sigkeit der Planung ist die Frage verbunden, ob die erheb­lichen Eingriffe in die Natur im sensiblen Bereich der Fluss­mündung zu recht­fer­tigen wären. Betroffen sind vor allem Seevögel, die im Watt Nahrung suchen, Wander­fische und Schweinswale. Obwohl die Notwen­digkeit des Ausbaus erneu­er­barer Energien allgemein anerkannt ist, sollten unnötige Opfer vermieden werden (Olaf Dilling).

 

2021-11-03T13:56:59+01:003. November 2021|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Naturschutz, Verkehr|

Platz an der Sonne – Die Solar­pflicht in Kalifornien

Kalifornien ist einer der sonnigsten Staaten der USA. Da erscheint es nur allzu sinnvoll, diese Sonne auch für die Energie­ge­winnung zu nutzen. Doch Kalifornien setzt dabei aller­dings nicht auf die Freiwil­ligkeit der Einwohner, sondern schafft, was es in Deutschland bisher lediglich vereinzelt gibt: die Solarpflicht.

Die Kalifor­nische Energie­kom­mission (CEC) beschloss mit dem sog. „2019 Energy Code“, dass seit dem 01. Januar 2020 alle neuen Wohn- und Geschäfts­ge­bäude mit einer Photo­vol­ta­ik­anlage auf dem Dach oder an der Fassade gebaut werden müssen. Damit soll die Errei­chung des Ziels, bis 2030 die Hälfte des Stroms aus Erneu­er­baren Energien zu beziehen, voran­ge­trieben werden. Zwar sind die Kosten, die sich für den Einbau einer Solar­anlage auf knapp 10.000 Dollar belaufen, nicht von der Hand zu weisen. Jedoch wird es den Eigen­tümern durch die Anlage möglich, ihre Energie­kosten signi­fikant reduzieren. Dazu tragen auch die Net-Metering-Regelungen bei, durch die der Eigen­tümer nur die Differenz zwischen seinem einge­speisten Strom einer­seits und dem vom Netz bezogenen Strom anderer­seits in Rechnung gestellt bekommt.

Eine Pflicht zum Einbau eines Speichers war im „2019 Energy Code“ bislang nicht enthalten. Deshalb sollen ab dem 01. Januar 2023 neue Regelungen in Kraft treten (sog. „2022 Energy Code“), nach denen nun auch Solar­an­lagen und vor allem Batte­rie­speicher auf neuen Gebäuden für die Öffent­lichkeit (Hotels, Restau­rants, Theater, Super­märkte), zu instal­lieren sind – aber auch auf Schulen, Büros und anderen Gewer­be­flächen. Außerdem auch auf Wohnhoch­häusern für Mehrfa­milien. Dem Entwurf zufolge müssen die Photo­vol­ta­ik­an­lagen so dimen­sio­niert sein, dass sie etwa 60 % der elektri­schen Lasten des Gebäudes abdecken. Außerdem sollen Einfa­mi­li­en­häuser in Zukunft so konzi­piert werden müssen, dass zu den bereits vorhan­denen Solar­an­lagen unpro­ble­ma­tisch Batte­rie­speicher hinzu­gefügt werden können.

Aktuell fehlt noch die Zustimmung der kalifor­ni­schen Kommission für Baunormen, die erst im Dezember zusam­men­kommt um über die vorge­legten Regelungen abzustimmen. Bauherren, Bauun­ter­nehmer und andere inter­es­sierte Betei­ligte hätten dann also ein Jahr Zeit hätten, um sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Kalifornien ist damit ein globaler Vorreiter in Sachen Solar­energie, wobei jedoch auch nicht vergessen werden darf, dass die Voraus­set­zungen für einen solchen Ausbau nicht überall so gut sind wie in Kalifornien.

(Josefine Moritz)

2021-10-27T19:58:53+02:0027. Oktober 2021|Energiepolitik, Energiewende weltweit, Erneuerbare Energien|

Das Sondie­rungs­papier der Ampel: Energie

Es scheint schneller zu gehen, als vielfach befürchtet: Das Sondie­rungs­papier von SPD, Grünen und FDP liegt auf dem Tisch. Schauen wir uns also an, was die wahrscheinlich nächste Regierung im Bereich Energie mit uns vorhat:

Ziel: 1,5% C

Erster Eindruck: Bei der Energie­wende haben sich die Grünen weitgehend, aber nicht voll durch­ge­setzt. Das 1,5° C‑Ziel wird prominent verankert, aber gleich­zeitig auch begrenzt: Deutschland wird nicht mehr mindern, als Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt (hier zum Klima­be­schluss) und EU vorgeben. Aber ob sich Deutschland wider­willig zur Kirmes mitschleifen lässt oder selbst mit einem robusten Überprü­fungs­me­cha­nismus treibt und zieht, macht dann doch einen auch in Brüssel mögli­cher­weise spürbaren Unterschied.

Ausbau der Erneuerbaren

Praktisch wird es in den folgenden Absätzen: Die Aufdach-PV wird teilweise verbindlich. Gewer­be­im­mo­bilien müssen, Private sollen verfügbare Dachflächen für PV nutzen. Hier sind wir gespannt auf die Ausge­staltung. PV auf schattige Dächer zu legen, ist Geldver­schwendung, aber die Lasten müssen zwischen denen, die einen Platz an der Sonne haben, und allen anderen fair verteilt werden. Was hoffentlich im Koali­ti­ons­vertrag noch nachge­liefert wird: Die Mieter­strom­re­ge­lungen sind unprak­tisch, viel zu bürokra­tisch (hier und hier haben wir erklärt, was nicht gut läuft). Hier disku­tiert man ergeb­nislos seit Jahren, die neue Regierung sollte schnell Möglich­keiten schaffen, um auch Mieter unkom­pli­ziert mit Solar­strom vom Dach zu versorgen.

Ampel, Signal, Der Verkehr, Straße, Unterzeichnen

Erwar­tungs­gemäß finden wir ein klares Bekenntnis zur Windkraft: 2% der Landes­fläche sollen für WEA ausge­wiesen werden. Kommunen sollen künftig mehr profi­tieren. Wird aus dem § 6 EEG 2021, der freiwillige Zahlungen an Gemeinden erlaubt, wo WEA oder Freiflächen-PV betrieben werden, damit eine verpflich­tende Regelung? Dass Offshore-Wind ausgebaut werden soll, war ebenso zu erwarten.

Kohle­aus­stieg

Der Zeitpunkt des Kohle­aus­stiegs hat angesichts der Budge­tierung der verfüg­baren Emissi­ons­rechte durch den EU-Emissi­ons­handel für den Klima­schutz eher symbo­lische Bedeutung, doch das Ziel eines im Idealfall auf 2030 vorge­zo­genen Kohle­aus­stiegs ist ein wichtiges Signal für die Energie­märkte und Inves­toren. Mindestens ärgerlich: Bekanntlich wurde im Februar diesen Jahres ein öffentlich-recht­licher Vertrag mit den Braun­koh­le­kraft­werks­be­treibern abgeschlossen (hier erläutert), der den Ausstieg aus der Braun­koh­le­ver­stromung bis 2038 gegen Milli­ar­den­zah­lungen fixiert. Allein RWE soll 2,6 Mrd. EUR erhalten, die LEAG 1,75 Mrd. EUR. Dieser Vertrag enthält zwar eine Option, den Kohle­aus­stieg um drei Jahre ohne weitere Entschä­di­gungen vorzu­ziehen, aber ein acht Jahre früherer Ausstieg könnte noch teurer werden.

Neue Gaskraft­werke

Um Versor­gungs­si­cherheit auch in einer durch volatile EE-Anlagen geprägten Struktur zu gewähr­leisten, will die Ampel Gaskraft­werke bauen, die später auf klima­neu­trale Gase umgerüstet werden können. Diese Forderung ist unter Umwelt­ver­bänden unpopulär. Gleich­zeitig ist sie nahezu alter­na­tivlos, wenn Deutschland nicht alles auf die Karte nicht erneu­er­barer Strom­im­porte setzen will. Zudem: Läuft alles gut, werden diese Kraft­werke zunehmend weniger gebraucht und verdienen ihr Geld mit dem Produkt „Versor­gungs­si­cherheit“ in mögli­cher­weise wenigen Stunden im Jahr. Uns fehlt hier ein klares Bekenntnis zur Kraft-Wärme-Kopplung, aber ein Sondie­rungs­papier ist ja noch nicht aller Tage Abend.

Wie erwartet, will die wohl nächste Bundes­re­gierung das EEG-Umlage­system abschaffen. Dies lag seit Jahren in der Luft, die Teilfi­nan­zierung seit Beginn dieses Jahres durch die Einnahmen aus dem CO2-Preis hat zudem einen entschei­denden Vorteil aufge­hoben: Die frühere EEG-Umlage war keine Beihilfe, Berlin durfte allein gestalten. Jetzt sitzt Brüssel ohnehin stets mit am Tisch (hier erläutern wir ausführ­licher). Vorteil: Je nach Gestaltung ist es möglich, Strom je nach Erzeu­gungs­tech­no­logie unter­schiedlich zur Finan­zierung heran­zu­ziehen und auch die Unter­nehmen zu betei­ligen, die nicht der Industrie, sondern dem Dienst­leis­tungs­sektor angehören.

Strom­markt

Nur mit einem einzigen Satz ist erwähnt, dass im Zuge des Ausbaus der Erneu­er­baren ein neues Strom­markt­design einge­führt werden soll. Hier kann man nur abwarten, wie sich die künftigen Koali­tionäre dieses vorstellen.

Was ist davon zu halten?

Es gehört zu den unschönen Tendenzen der letzten Jahre, den, der nicht grund­sätzlich unzufrieden ist, als dummes Schlaf­schaf zu betrachten. In diesem Sinne: Von uns ein herzhaftes „mäh!“: Wir sind nicht unzufrieden. Dass die Erneu­er­baren ausgebaut werden, die EEG-Umlage anderen Vertei­lungs­me­cha­nismen weichen soll, dass Gas die Versorgung sichern soll, erscheint uns sinnvoll und realis­tisch. Den vorzei­tigen Kohle­aus­stieg nicht allzu hoch zu hängen, finden wir ebenfalls klug. Mit einiger Wahrschein­lichkeit wird dies schon der steigende CO2-Preis regeln. In diesem Fall muss man den Braun­koh­le­mühlen im Rheinland und in der Lausitz nicht noch mehr Steuer­zah­l­ergeld nachwerfen als im Vertrag mit den Betreibern schon geschehen.

Was uns noch fehlt, sind konkrete Ideen zur Kraft-Wärme-Kopplung, zum Ausbau von Nullemis­si­ons­wär­me­netzen, wir fragen uns auch, wie eine Beschleu­nigung von Geneh­mi­gungs­ver­fahren für Erneu­erbare angesichts der gemein­schafts­recht­lichen Bindungen aussehen soll. Wir sind insofern gespannt auf den Koali­ti­ons­vertrag, wohl wissend, dass auch die Regierung Merkel am Ende ganz anders abgeliefert als geplant hat (Miriam Vollmer).

2021-10-19T11:34:29+02:0019. Oktober 2021|Allgemein, Energiepolitik|