Wahlkampfthema Verkehrswende: Das Wahlprogramm der CDU

Wer nach Verkehrspolitik im “Regierungsprogramm” der CDU, wie das Papier etwas großspurig heißt, sucht, muss erst ein bisschen suchen: Es findet sich auf etwa 1 1/2 von insgesamt knapp 140 Seiten unter Gliederungspunkt 3.6 “Vorfahrt für intelligente Mobilität”. Gleich zum Einstieg findet sich der Satz “Mobilität ist ein Ausdruck individueller Freiheit”. Das riecht sehr nach dem alten Slogan des ADAC, “Freie Fahrt für freie Bürger” mit dem vor Jahrzehnten das Fehlen eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen verteidigt wurde. Doch dazu später.

Zunächst geht es im Programm weiter mit Vorschlag, der durchaus im Sinne der Verkehrswende ist, aber zwischen den Parteien mit Ausnahme der FDP zumindest als Forderung unumstritten: Der Deutschlandtakt und der damit verbundene Ausbau der Schieneninfrastruktur. Dazu ist zu sagen, dass der Ausbau der Schieneninfrastruktur idealerweise vor Einführung des Deutschlandtaktes erfolgt wäre. Allerdings hat das unionsgeführte Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur in den letzten Jahren den Schienenausbau vernachlässigt. Jedenfalls gemessen an den anderen Europäischen Ländern und an den Investitionen, die zur gleichen Zeit in den Bau von Fernstraßen bereitgestellt wurden.

Ein weiterer zentraler Punkt zum Thema Verkehr im Wahlprogramm der CDU beschäftigt sich mit der Sicherung des Automobilstandorts Deutschland. Hier bekennt sich die CDU zu einer Zukunft, in der weiterhin Autos aller Antriebsformen gebaut werden sollen. Insgesamt ist Techologieoffenheit ein Stichwort: neben Elektromobilität setzt die CDU auf synthetische Kraftstoffe und Wasserstoff im Straßenverkehr. Die CDU spricht sich sowohl gegen Dieselfahrverbot als auch gegen ein generelles Tempolimit auf Autobahnen aus.

Schließlich beschäftigt sich das Programm mit Flugverkehr und Schifffahrt. Die CDU will, dass die Luftfahrt “ein preislich wettbewerbsfähiger Verkehrsträger” ist. Sie will die positiven Aspekte des Fliegens und die Innovationskraft der Luftfahrt wieder stärker herausstellen und als Schlüsseltechnologie gezielt fördern. Sie setzt auf die Entwicklung von Flugtaxen. Sie seien zwar noch eine Vision für die Zukunft, aber würden zunehmend realistischer.

Insgesamt ist das Programm der CDU aus Sicht der Verkehrswende enttäuschend. Von der (seit langem) versprochenen Förderung der Schiene und dem Bekenntnis zu synthetischen Kraftstoffen abgesehen, gibt es kaum Impulse für eine klimafreundliche Verkehrspolitik und insbesondere für die Lösung der Verkehrsprobleme in den Städten. Kein Wunder, dass der amtierende Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kürzlich von “zu hoch gesteckten Klimazielen” warnte. Bei der ambitionslosen Verkehrspolitik der Unionsparteien werden aber selbst niedrig gesteckte Ziele nicht zu erreichen sein (Olaf Dilling).

2021-07-14T21:50:46+02:0014. Juli 2021|Allgemein, Verkehr|

Kein Klimaschutz im Verkehr: Das wird teuer!

Parkende Autos bei Unwetter und Hochwasser
Spätestens, wenn das eigene Auto bei Starkregen in Schlammfluten versinkt, wie dieser Tage in Landshut geschehen, stellt sich die Frage nach den Folgekosten des Klimawandels. Aber dann ist es schon fast zu spät. Ausgerechnet der Verkehrssektor hat bisher gar keinen substantiellen Beitrag zur Einsparung von Treibhausgasen geleistet. Während andere Sektoren nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) zwischen 24 % (Landwirtschaft) und 45 % (Energie) eingespart haben, liegt die Reduktion im Verkehr bis 2019 seit 1990 bei gerade mal zwei Promille. Mit anderen Worte es hat sich praktisch nichts verändert.

Insofern besteht bei Bund und Ländern in diesem Bereich dringender Nachholbedarf. Das wird vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Klimaschutz deutlich. Das BVerfG verlangt nämlich, dass die Lasten der CO2-Reduktion, die Deutschland im Zusammenhang mit dem Pariser Abkommen eingegangen ist, einigermaßen gleichmäßig zwischen den Generationen verteilt werden. Um in dieser Logik zu bleiben, haben die für den Verkehr in Deutschland Verantwortlichen in den letzten Jahrzehnten schlichtweg geprasst. Anstatt bereits jetzt CO2-Emissionen einzusparen, handelt die Verkehrspolitik in Deutschland weiterhin nach dem wenig rationalen und gerechten Motto “gespart wird später”. Denn die Reduktionsziele, im Bereich Verkehr 40 – 42 % bis 2030 werden für den Sektor ja weiterhin für verbindlich gehalten.

Das heißt konkret, dass in weniger als 10 Jahren geschafft werden müsste, was dreißig Jahre lang versäumt wurde. Darauf, dass das kein Selbstläufer ist, hatte das Umweltbundesamt (UBA) bereits im Dezember 2019 hingewiesen. Es bestehe eine Lücke bei den im Jahr zuvor beschlossenen Maßnahmen: Ohne weitere Anstrengungen sei das Klimaziel einer Reduktion auf 95 Mio t CO2-Äquivalente bis 2030 nicht zu erreichen. Zugleich hat das UBA jedoch auch auf Maßnahmen hingewiesen, mit denen die Ziele noch zu erreichen seien, u.a.:

  • Vorgaben für mehr Effizienz bei Neufahrzeugen für CO2 für Pkw und Lkw sollen auf Basis realitätsnaher Testzyklen fortgeschrieben werden
  • stärkere Förderung von Elektromobilität, etwa durch eine verpflichtende Zulassungsquote
  • Ausbau einer nachhaltige Verkehrsinfrastruktur und Umverteilung von Verkehrsflächen (zugunsten ÖPNV, Rad- und Fußverkehr)
  • Abbau umweltschädlicher Subventionen wie das Steuer-Privileg für Dieselkraftstoff
  • Einführung einer fahrleistungsabhängigen Maut

Konsquent umgesetzt wurde von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) bisher keine dieser Forderungen. Immerhin kommt aktuell von den Ländern Druck: So hat am Dienstag die Verkehrsministerkonferenz einstimmig beschlossen, dass für den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs die Regionalisierungsmittel von 2022 bis 2030 jährlich um jeweils zusätzlich 1,5 Milliarden Euro erhöht werden sollen.

Wie auch bereits bei den Vorstoß von Kommunen im Modellversuch Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten einzuführen, mauert auch hier Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU). Eine Förderung dürfe nicht auf eine massive Verschuldung hinauslaufen, sonst sei sie unverantwortlich. Es wäre nun am BMVI aufzuzeigen, wie ohne die Förderung die Klimaziele eingehalten werden. Denn massive Schulden sind massive Schulden, egal ob die Währung Euro oder CO2-Äquivalente sind. Nur dass bei letzteren noch die Klimafolgekosten und mögliche Strafzahlungen wegen Vertragsverletzung mit einberechnet werden müssen (Olaf Dilling).

2021-07-01T15:16:06+02:001. Juli 2021|Allgemein|

Straßenrecht: Verbotene Blumen am Wegesrand?

Blumenwiese

Jetzt im Pandemiesommer sind besonders viele Hobby-Stadtgärtner unterwegs: Anwohner, die in den staubigen, nach Regen dürstenden Straßen für ein bisschen Grün sorgen oder gar Beete mit üppigen Blumen anlegen. Angesichts des umkämpften urbanen Straßenraums stellt sich auch hier mitunter die Frage, was hier eigentlich erlaubt und was verboten ist.

Darf jemand einfach Blumentöpfe auf den Gehweg oder an den Straßenrand stellen? Dürfen streng genommen in Baumscheiben, also wo für die Wurzeln von Bäumen der Boden nicht versiegelt ist, Beete angelegt werden?

Mit letzterer Frage hat sich vor einigen Jahren das Landgericht (LG) Bonn in einem Urteil beschäftigt. Dabei kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass ein Recht auf das Anlegen von Beeten zumindest mal nicht aus dem Anliegergebrauch fließen würde. Der Anliegergebrauch ist ein “gesteigerter Gemeingebrauch”, der es Eigentümern beispielsweise erlaubt, Baumaterial oder einen Container zur Entsorgung vor ihrem Grundstück abzustellen. Anliegergebrauch ist das Gärtnern deshalb nicht, weil es nicht für die Ausübung der Eigentumsrechte nötig ist.

Auch sonst sei das Anlegen von Beeten nicht vom Gemeingebrauch umfasst. Denn der diene Verkehrszwecken. Zwar gibt es in der Rechtsprechung die Auffassung, dass Verkehr auch der kommunikative Verkehr sein kann. Allerdings sei – wie das Gericht zutreffend feststellt – die “Anlage von Pflanzen und das Einbringen von steinernen Findlingen” (…) “kein kommunikativer Akt”, jedenfalls nicht unmittelbar.

Andererseits ist das Gärtnern in der Baumscheibe auch keine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Denn die Baumscheiben seien gerade nicht dem Gemeingebrauch zu Verkehrszwecken gewidmet. Auch wenn die Verwaltung mangels personeller Ressourcen mitunter dulde, dass diese Bereiche zugeparkt werden.

Im Ergebnis kann die Stadt als Eigentümerin der Grünanlagen die Beseitigung der Eigentumsstörung fordern. Ob die Entscheidung dazu führt, dass viele Kommunen ihren Bürgern verbieten, wild zu gärtnern, ist die Frage, denn eigentlich stört das ja selten jemand und erfreut viele. Und wenn sich keiner dran stört und die Stadt es mit Wohlwollen begleitet, ist es auch nicht direkt verboten.

Außerdem gibt es eine probate Möglichkeit, wie sich das Gärtnern unter dem Schutz des Gemeingebrauchs im öffentlichen Verkehrsraum verwirklichen lässt: Schließlich lassen sich auch abgestellte Fahrzeuge, Cabriolets, Lastenfahrräder oder Leiterwagen bepflanzen. Wichtig ist dabei nur, dass sie weiterhin primär Verkehrszwecken dienen (können) und den fließenden (Fuß-)Verkehr nicht behindern. Mit anderen Worten der gedeihliche Pandemiesommer dürfte für die emsigen Stadtgärtner gerettet sein (Olaf Dilling).

2021-06-29T20:11:45+02:0029. Juni 2021|Allgemein|