Wahlkampfthema Verkehrswende: Das Wahlprogramm der SPD

Wie die Diskussion über die Entwicklung des Benzinpreises gezeigt hat, sind auch Mobilitätsfragen ein entscheidendes Thema im Bundestagswahlkampf 2021. Insofern werden wir wie bereits zum Thema Energiewende in lockerer Reihe in ein paar Wahlprogramme politischer Parteien gucken: Immer mit der Frage im Hinterkopf, was darin über die Verkehrswende zu finden ist. Wie schon beim Thema Energie und Klimaschutz beginnen wir mit dem Wahlprogramm der SPD.

CO2-Preis

Führende Vertreter der SPD haben sich zwar in Debatte über den CO2-Preis gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Allerdings geht die SPD nicht so weit, in Wahlprogramm der SPD grundsätzlich am ab Anfang diesen Jahres eingeführten CO2-Preis zu rütteln. Vielmehr wird der CO2-Preis als ein wichtiges Element der Energiewende akzeptiert, dabei soll er auch dazu beitragen, die Abschaffung der EEG-Umlage bis 2025 aus Haushaltsmitteln zu finanzieren.

Zukunftsmission “modernstes Mobilitätssystem Europas”

Als zweite von insgesamt vier Zunkunftsmissionen in ihrem Wahlprogramm wird die SPD mit dem Schlagwort “Modernstes Mobilitätssystem Europas”. Das ist einerseits insofern nachvollziehbar, als die Große Koalition in den letzten beiden Legislaturperioden im Bereich Verkehr wenig erfolgreiche Modernisierungsprojekte auf den Weg gebracht hat. Die SPD kann sich hier gegenüber einem im Verkehrsressort besonders schwachen Koalitionspartner profilieren.

Andererseits liegt die Latte inzwischen hoch, wenn es um den Vergleich mit anderen europäischen Ländern geht: Denn auch in anderen Europäischen Ländern hat sich in den letzten Jahren viel getan. Was sind also die Vorschläge, mit denen die SPD Deutschland an die Spitze moderner Mobilität setzen will?

Unter dem Slogan “Nachhaltig, bezahlbar, barrierefrei und verlässlich” setzt die SPD Akzente, die ökologische und soziale Ziele vereinen sollen. Dafür finden sich im weiteren Text finden auch einige konkrete Forderungen:

Öffentlicher Verkehr

So soll eine Mobilitätsgarantie mit Hilfe der neuen Mobilitätsdienstleistungen allen Bürgern einen wohnortnahen Anschluss an den öffentlichen Verkehr verschaffen. Weiterhin sollen Kommunen durch Reform der Straßenverkehrsordnung und Förderprogramme dabei unterstützt werden, in Städten mehr Fläche für den Umweltverbund (inklusive Fuß- und Fahrradverkehr) bereitzustellen.

Weiterhin ist Schienenverkehr ein Schwerpunkt der SPD-Verkehrspolitik. Ziel ist es, Bahnfahren innereuropäisch billiger und attraktiver als Fliegen zu machen. Dafür soll neben dem Deutschlandtakt auch ein europaweit koordinierter Fahrplan eingeführt werden. Ebenso stehen schnelle Städte- und Nachtzugverbindungen auf dem Programm sowie Reaktivierung alter Bahnstrecken. Schließlich will die SPD bis 2030 mindestens 75 Prozent des Schienennetzes elektrifizieren.

Motorisierter Individualverkehr

Beim Autoverkehr liegt der Schwerpunkt auf der Elektrifizierung. Hier soll die Autoindustrie bei der notwendigen Transformation unterstützt werden. Ziel seien bis 2030 mindestens 15 Millionen vollelektrisch fahrende PKW in Deutschland. Um dies zu verwirklichen, steht unter anderem der Ausbau der Ladeinfrastruktur ganz oben auf der Agenda. Dieser soll vierteljährlich evaluiert und notfalls mit Versorgungsauflagen und staatlichem Ausbau sichergestellt werden.

Die SPD steht weiterhin zum Tempolimit von 130 km/h auf Bundesautobahnen. Dies soll die Umwelt schützen und die Unfallzahlen senken.

Insgesamt gibt das Wahlprogramm der SPD im Bereich Verkehr einige sinnvolle Anstöße, auch wenn die meisten Vorschläge nicht besonders originell sind. Dies ist aber möglicherweise dem Reformstau geschuldet, der auf der aktuellen Ressortzuständigkeit beruht: Es gibt einfach genug Selbstverständlichkeiten abzuarbeiten, wie etwa ein Ausbau der Schieneninfrastruktur einschließlich Elektrifizierung (Olaf Dilling).

 

 

 

 

2021-06-24T15:58:35+02:0024. Juni 2021|Allgemein|

EEG & Industrie: Was wird aus der besonderen Ausgleichsregelung?

Zum Kern des Europarechts gehört das in Art. 107 AEUV geregelte Beihilfenverbot: Beihilfen sind danach nur erlaubt, wenn sie ausnahmsweise mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Wann dies der Fall ist, ergibt sich aus den Aufzählungen in Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV. Über die Einhaltung diesr strikten Regelungen wacht die mit dem Notifizierungsverfahren betraute Europäische Kommission.

Die sehr abstrakten Beschreibungen, wann nach Ansicht der Kommission eine ausnamsweise erlaubte Beihilfe vorliegt, werden durch Beihilfeleitlinien konkretisiert. Für Beihilfen im Energiebereich gelten bisher die (verlängerten)  Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2014-2020.

Seit einigen Wochen liegt der Entwurf einer Nachfolgeleitlinie vor: Die Kommission hat ihren Entwurf der überarbeiteten Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen am 7. Juni 2021 veröffentlicht. Bis zum 2. August 2021 kann die Öffentlichkeit hierzu Stellung nehmen. Die Neuregelung soll noch 2021 im Rahmen des Green Deal verabschiedet werden. Ziel ist u. a. eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf saubere Mobilität, Energieeffizienz von Gebäuden, Kreislaufwirtschaft und Biodiversität. Die Kommission will, dass staatliche Mittel einerseits flexibler, andererseits effezienter eingesetzt werden.

Von den umfangreichen geplanten Neuerungen ist die besondere Ausgleichsregelung des EEG besonders betroffen (hierzu mehr hier). Viele Unternehmen, die heute Privilegierungen bei der EEG-Umlage beanspruchen können, sind danach künftig nicht mehr berechtigt: Heute sind die in Anlage 4 zum EEG aufgeführten Branchen erfasst, der die in den Anlagen 3 und 5 der aktuellen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen genannten Sektoren aufführt. Künftig soll diese Liste deutlich kürzer werden. Der Anhang 1 zum Entwurf enthält von den heute in Anlage 3 genannten Sektoren eine ganze Reihe energieintensiver Branchen nicht mehr. Von den Sektoren in Anlage 5 sollen sogar nur noch 4 weiter privilegiert bleiben.

Doch auch in Hinblick auf die Höhe der Begrenzung will die Kommission die Regeln verschärfen. Statt heute grundsätzlich 15% auf den Stromverbrauch oberhalb von 1 GWh soll künftig mindestens 25% gezahlt werden. Die Super-Cap-Begrenzung von 0,5% soll auf 1,5% steigen.

Industrie, Umwelt, Verschmutzung, Umweltschutz

Auch in Hinblick auf die Transformationsverpflichtungen der erfassten Unternehmen will die Kommission die Anforderungen verschärfen: Künftig soll es nicht mehr reichen, dass ein Unternehmen ein Umweltmanagementsystem unterhält. Statt dessen sollen Unternehmen Effizienzmaßnahmen, die ihnen im Audit empfohlen werden, umsetzen, wenn sie sich in maximal drei Jahren amortisieren, oder das Unternehmen muss 30% EE-Strom beziehen, oder 50% der Fördersumme müssen in Emissionsminderungsprojekte fließen.

Was bedeutet das für die Praxis? Es lohnt sich als betroffenes Unternehmen in jedem Fall, sich – gut begründet – hier zu Wort zu melden. Auch sollten Unternehmen durchspielen, wie sich die neuen Beihilfeleitlinien konkret auswirken würden. Dass die KOM von der grundsätzlichen Marschrichtung abweicht, ist sehr unwahrscheinlich, aber gerade in den oft entscheidenden Details bestehen sicher noch Spielräume (Miriam Vollmer)

 

Klimaanpassung: Auch eine Herausforderung für Kommunen

Eine mobile Barriere mit Verbotsschild und Hinweis auf Hochwasser neben einer Autobahnbrücke

Hochwasserereignisse dürften sich aufgrund des Klimawandels trotz der Zunahme von Dürren in Deutschland häufen (Foto: Markus Distelrath – Pixabay).

Das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) im Umweltbundesamt hatte für heute Vormittag eingeladen. Anlass war die Veröffentlichung einer neuen UBA-Studie über die Risiken und Anpassungserfordernisse, die der Klimawandel in Deutschland bringen wird.

Der Präsident des Umweltbundesamts Professor Dirk Messmer machte gleich von Anfang an klar: Wenn wir nichts tun, droht alles instabil zu werden und die Kosten des Klimawandels werden langfristig untragbar. Das gilt sowohl für die Vermeidung der schlimmsten Verläufe als auch für die Maßnahmen zur Anpassung, die schon jetzt notwendig werden. Ein Beispiel sind “Schwammstädte”, die so konstruiert und geplant sind, dass sie Extremwetter abfedern: große Hitze und Starkregen. Oder eine klimaresistente Landwirtschaft, die trotz Trockenheit ertragreich wirtschaftet.

Denn bis die Maßnahmen greifen, dauert es einige Zeit. Mag sein, dass in Zukunft der Wein auch an Eider und Weser wächst, aber bis ein Weinstock reichlich trägt, können schon mal 15 bis 20 Jahre vergehen. Das Problem bei dieser langfristigen Planung ist, so Walter Kahlenborn von Adelphi, einem Berliner umweltpolitischen ThinkTank, dass die Prognosen bisher im Detail oft noch unsicher sind. Das ist gerade für die Forstwirtschaft mit ihren langen Wachstums- und Preiszyklen schwierig.

Klar ist allerdings bereits jetzt, dass es Herausforderungen in unterschiedlichen Branchen und Lebensbereichen gibt, die sich in ihren Auswirkungen zum Teil potenzieren könnten: Betroffen sind sicher vor allem die naturnutzenden Wirtschaftszweige wie Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Wasserwirtschaft. Küstenschutz, Gesundheitssektor und Städtebau.

Letzterem war auch eigens eine der parallelen Sitzungen gewidmet: Vor allem Stadtplaner und Vertreterinnen von Kommunen haben dort in Form einer Podiumsdiskussion darüber debattiert, was für Herausforderungen das Management von Hochwasser und Klimaerwärmung in Städten und Gemeinden mit sich bringt. Mitunter ging es dabei um altbekannte Forderungen, dass es mehr Grün in den Städten geben sollte und dass zu viel Beton für ein ungünstiges Mikroklima sorgt. Daran schließen sich jedoch oft auch ganz konkrete rechtliche oder rechtspolitische Fragen an: Was genau gehört in Bebauungspläne, wie lassen sich Frischluftschneisen freihalten, welche Hebel bietet das Bauplanungs- und das Wasserrecht, um Bodenversiegelung entgegenzuwirken und innerstädtische Gewässer naturnäher und resilienter zu gestalten. Auf die Kommunen kommen auch bei der Klimaanpassung eine Menge neuer Hausaufgaben hinzu. Eine Abstimmung unter den Teilnehmer ergab aber, dass die Mehrheit der Gemeinden das Problem zumindest erkannt haben soll (Olaf Dilling).

 

2021-06-14T22:13:05+02:0014. Juni 2021|Allgemein, Umwelt|