Es wird ernst im CBAM
Damit der Emissionshandel nicht dazu führt, dass Unternehmen ihre Produktion ins Ausland verlagern, oder Konsumenten auf günstigere, weil emissionshandelsfrei im Ausland produzierte Waren ausweichen, soll der CBAM künftig Importeure verpflichten, Zertifikate für die inhärenten Emissionen für eine Reihe von besonders emissionsintensiven Produkten zu erwerben. Erfasst werden Zement, Strom, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium und Wasserstoff. Diese Liste soll künftig ausgeweitet werden. Die entsprechende Verordnung 2023/956 stammt aus dem Mai 2023. Wie Anlagenbetreiber sollen dann auch die Importeure jährlich berichten und Zertifikate abführen (zum CBAM schon hier).
Für dieses System gibt es bisher noch keine Erfahrungen. Es soll 2026 starten, aber aktuell sind noch viele Fragen dazu offen. Bevor es losgeht, ist aber ein Übergangszeitraum vorgschaltet, in dem berichtet, aber noch nicht abgegeben wird. Dieser Übergangszeitraum beginnt am 1. Oktober 2023 (ja, wirklich, das ist kein Typo). Ab dann sind die indirekten Emissionen zu erfassen und zum 31. Januar 2024 erstmals zu berichten.
Die Durchführungsverordnung für diese Übergangsphase hat die KOM nun veröffentlicht und mit mehreren Guidances für Importeure und Anlagenbetreiber außerhalb der EU erläutert. Die Dokumente stehen im Internet zum Download. Betroffene müssen sich also nun schnell mit den Details vertraut machen (Miriam Vollmer).