Damit der Emissi­ons­handel nicht dazu führt, dass Unter­nehmen ihre Produktion ins Ausland verlagern, oder Konsu­menten auf günstigere, weil emissi­ons­han­delsfrei im Ausland produ­zierte Waren ausweichen, soll der CBAM künftig Impor­teure verpflichten, Zerti­fikate für die inhärenten Emissionen für eine Reihe von besonders emissi­ons­in­ten­siven Produkten zu erwerben. Erfasst werden Zement, Strom, Dünge­mittel, Eisen und Stahl, Aluminium und Wasser­stoff. Diese Liste soll künftig ausge­weitet werden. Die entspre­chende Verordnung 2023/956 stammt aus dem Mai 2023. Wie Anlagen­be­treiber sollen dann auch die Impor­teure jährlich berichten und Zerti­fikate abführen (zum CBAM schon hier).

Für dieses System gibt es bisher noch keine Erfah­rungen. Es soll 2026 starten, aber aktuell sind noch viele Fragen dazu offen. Bevor es losgeht, ist aber ein Übergangs­zeitraum vorgschaltet, in dem berichtet, aber noch nicht abgegeben wird. Dieser Übergangs­zeitraum beginnt am 1. Oktober 2023 (ja, wirklich, das ist kein Typo). Ab dann sind die indirekten Emissionen zu erfassen und zum 31. Januar 2024 erstmals zu berichten.

Die Durch­füh­rungs­ver­ordnung für diese Übergangs­phase hat die KOM nun veröf­fent­licht und mit mehreren Guidances für Impor­teure und Anlagen­be­treiber außerhalb der EU erläutert. Die Dokumente stehen im Internet zum Download. Betroffene müssen sich also nun schnell mit den Details vertraut machen (Miriam Vollmer).