Auch die Strom­preis­bremse soll kommen

Über die geplante Gaspreis­bremse und dass, was wir derzeit inhaltlich dazu wissen, hatten wir vor kurzem hier berichtet. Nun plant der Gesetz­geber offenbar parallel zu dieser Gaspreis­bremse auch die Einführung einer Strompreisbremse.

Auch dort soll, zumindest nach den uns derzeit bekannten Planungen des zustän­digen Wirtschafts­mi­nis­te­riums ein Strom „Basis­kon­tingent“ geben, für das die Preis­bremse zum Tragen kommen soll. Angestrebt wird eine gewisse Konsistenz von Strom­preis­bremse und Gaspreis­bremse – was durch aus sinnvoll erscheint. Die Finan­zierung soll laut Bundes­re­gierung über die „Abschöpfung von Zufalls­ge­winnen“ bei Strom­pro­du­zenten erfolgen. Als Kabinetts­termin für beide Preis­me­cha­nismen ist derzeit der 18. November vorgesehen.

Die Infor­mation der Bundes­re­gierung zu diesem Thema finden Sie hier

(Christian Dümke)

2022-10-20T20:01:53+02:0020. Oktober 2022|Allgemein|

Der Kanzler hat das letzte Wort

Seit Wochen schwelt in der Regie­rungs­ko­alition ein Streit zwischen FDP und Grünen, der jetzt durch ein Machtwort des Bundes­kanzlers entschieden wurde. Nun kommt sie wohl also doch, die Verlän­gerung der Laufzeit der letzten Atomkraft­werke, die am Netz verblieben sind. Aller­dings, so der Kompromiss, nur bis Mitte April des kommenden Jahres. Neue Brenn­stäbe und eine mehrjährige Laufzeit­ver­län­gerung, wie von der FDP gefordert, wird es also nicht geben.

Aber wie sieht es verfas­sungs­rechtlich aus? Darf der Kanzler das überhaupt? Oder ist die Richt­linie ein Eingriff in die Zustän­digkeit seiner Minister? Formal begründet hat er seine Entscheidung mit § 1 der Geschäfts­ordnung der Bundes­re­gierung (GO BReg). Demnach bestimmt der Kanzler die Richt­linien der Politik. Sie sind für die Bundes­mi­nister verbindlich und von ihnen in ihrem Geschäfts­be­reich selbständig und unter eigener Verant­wortung zu verwirk­lichen. Das klingt erstmal eindeutig. 

Ein bisschen Grund zum Zweifeln gibt aller­dings die Norm, auf der die Geschäfts­ordnung beruht, nämlich Artikel 65 Grund­gesetz: Hier steht in Satz 3 nämlich, dass über Meinungs­ver­schie­den­heiten zwischen den Bundes­mi­nistern die Bundes­re­gierung entscheidet. Insofern hätte es nahe gelegen, das gesamte Kabinett in die Streit­schlichtung einzu­be­ziehen. Aller­dings ging es bei der Frage der Laufzeit­ver­län­gerung  erkennbar um eine Entscheidung von hohem politi­schen Gewicht, so dass der Kanzler seine Richt­li­ni­en­kom­petenz wohl berech­tig­ter­weise ausgeübt hat (Olaf Dilling).

 

 

2022-10-19T21:03:06+02:0019. Oktober 2022|Allgemein, Energiepolitik|

Woraus Holz besteht

Es war von Anfang an vorge­sehen, dass ab 2023 deutlich mehr Brenn­stoffe vom BEHG erfasst werden als bisher. Doch auch wenn viele Brenn­stoffe künftig in den Emissi­ons­handel fallen und berichtet werden muss, löst nicht jedes Inver­kehr­bringen von Brenn­stoff­emis­sionen Abgabe­pflichten aus. So soll zwar Abfall künftig in den Anwen­dungs­be­reich fallen, auch wenn dies auch im politi­schen Raum noch nicht völlig ausdis­ku­tiert ist. Aber biogene Emissionen sollen keine Abgabe­pflicht auslösen.

Hierbei wird nach Brenn­stoffen pauscha­liert, wie sich aus dem Entwurf einer Verordnung ergibt, die das Minis­terium versandt hat. Im hier vorge­se­henen Teil 5 sind für bestimmte Abfall­arten standar­di­sierte Biomas­se­an­teile vorge­sehen, für Sperrmüll etwa 60,3%, für Klärschlamm 100%, für Restmüll 53,5%. Irritierend in diesem Zusam­menhang indes die Angabe für Altholz: Hier sollen nur 90% biogen sein.

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Für stark behan­delte und bearbeitete Holzab­fälle mag das durchaus so sein. Aber was ist mit dem Abfall­schlüssel „17 02 01 – Holz“? Besteht Holz nicht aus ganz und gar biogener Masse? Sind Bäume etwa keine Pflanzen? Und 19 12 07? Holz, das keine gefähr­lichen Stoffe enthält? Woraus bestehen die übrigen 10%? Woraus sind Bäume gemacht wenn nicht Biomasse? Hier besteht mögli­cher­weise – wenn es denn überhaupt sinnvoll sein soll, Abfall einzu­be­ziehen – noch Nachbes­se­rungs­bedarf, wenigstens sollte man diffe­ren­zieren (Miriam Vollmer).

2022-10-18T23:56:02+02:0018. Oktober 2022|Emissionshandel, Verwaltungsrecht|