Die Gasumlage ist weg (noch bevor sie richtig da war) und die Gaspreis­bremse soll kommen. Was ist darüber bekannt? Die Bundes­re­gierung hat zunächst eine Kommission einge­setzt und diese legt gerade Vorschläge vor. Gesetz­liche Regelungen oder Regelungs­ent­würfe zur Ausge­staltung der Gaspreis­bremse existieren somit derzeit noch gar nicht.

Stand der Diskussion ist eine zweistufige Entlastung. Der Staat solle danach – so der aktuelle Vorschlag – zunächst als Einmal­ent­lastung den Abschlag des Verbrau­chers für den Monat Dezember komplett übernehmen – wobei dies nicht für Indus­trie­kunden gelten solle. Die Höhe des vom Staat übernom­menen Abschlages soll sich dabei an der Höhe des Abschlages für den Monat September 2022 bemessen um Missbrauch, z.B. durch künst­liche Erhöhung des Abschlages, zu verhindern.


Weiterhin soll dann, so der aktuelle Vorschlag, ab März 2023 bis Ende April 2024 eine sog. Gas- und Wärme­preis­grenze greifen. Hierbei wird für eine bestimmte Gasgrund­menge ein staatlich festge­legter Brutto­preis von 12 ct/kWh gelten bzw. für Wärme­kunden 9,5 Cent pro Kilowatt­stunde Fernwärme. Das so geschützte Grund­kon­tingent entspricht dabei 80 % des Verbrauches der der Abschlags­zahlung für September 2022 zugrunde lag. Für Abnahmen oberhalb der grund­menge gelten weiterhin Markt­preise. Diese Gaspreis­de­ckelung ist nicht an ein bestimmtes Einkommen geknüpft, sondern jeder Verbraucher profi­tiert davon.

Ob der Gaspreis­deckel in dieser Form tatsächlich umgesetzt wird bleibt angesichts der schnel­le­bigen aktuellen Entwicklung abzuwarten.

(Christian Dümke)