Woraus Holz besteht
Es war von Anfang an vorgesehen, dass ab 2023 deutlich mehr Brennstoffe vom BEHG erfasst werden als bisher. Doch auch wenn viele Brennstoffe künftig in den Emissionshandel fallen und berichtet werden muss, löst nicht jedes Inverkehrbringen von Brennstoffemissionen Abgabepflichten aus. So soll zwar Abfall künftig in den Anwendungsbereich fallen, auch wenn dies auch im politischen Raum noch nicht völlig ausdiskutiert ist. Aber biogene Emissionen sollen keine Abgabepflicht auslösen.
Hierbei wird nach Brennstoffen pauschaliert, wie sich aus dem Entwurf einer Verordnung ergibt, die das Ministerium versandt hat. Im hier vorgesehenen Teil 5 sind für bestimmte Abfallarten standardisierte Biomasseanteile vorgesehen, für Sperrmüll etwa 60,3%, für Klärschlamm 100%, für Restmüll 53,5%. Irritierend in diesem Zusammenhang indes die Angabe für Altholz: Hier sollen nur 90% biogen sein.
Für stark behandelte und bearbeitete Holzabfälle mag das durchaus so sein. Aber was ist mit dem Abfallschlüssel „17 02 01 – Holz“? Besteht Holz nicht aus ganz und gar biogener Masse? Sind Bäume etwa keine Pflanzen? Und 19 12 07? Holz, das keine gefährlichen Stoffe enthält? Woraus bestehen die übrigen 10%? Woraus sind Bäume gemacht wenn nicht Biomasse? Hier besteht möglicherweise – wenn es denn überhaupt sinnvoll sein soll, Abfall einzubeziehen – noch Nachbesserungsbedarf, wenigstens sollte man differenzieren (Miriam Vollmer).