Über die geplante Gaspreisbremse und dass, was wir derzeit inhaltlich dazu wissen, hatten wir vor kurzem hier berichtet. Nun plant der Gesetzgeber offenbar parallel zu dieser Gaspreisbremse auch die Einführung einer Strompreisbremse.
Auch dort soll, zumindest nach den uns derzeit bekannten Planungen des zuständigen Wirtschaftsministeriums ein Strom „Basiskontingent“ geben, für das die Preisbremse zum Tragen kommen soll. Angestrebt wird eine gewisse Konsistenz von Strompreisbremse und Gaspreisbremse – was durch aus sinnvoll erscheint. Die Finanzierung soll laut Bundesregierung über die „Abschöpfung von Zufallsgewinnen“ bei Stromproduzenten erfolgen. Als Kabinettstermin für beide Preismechanismen ist derzeit der 18. November vorgesehen.
Die Information der Bundesregierung zu diesem Thema finden Sie hier
(Christian Dümke)
Hinterlasse einen Kommentar