Gesetzentwurf zur temporären Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08. April 2022 den Verbänden den Entwurf eines Gesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe zur Stellungnahme übermittelt. Mit dem Entwurf soll der Beschluss der Regierungskoalition vom 23. März 2022 umgesetzt werden soll, die Energiesteuersätze für Kraftstoffe für drei Monate auf das europäische Mindestmaß abzusenken, um die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und der Logistikbranche durch die gestiegenen Preise für Kraftstoffe abzufedern.
Der Entwurf enthält einen Vorschlag zur temporären Senkung der Energiesteuersätze für die hauptsächlich im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe. Hierfür soll in das Energiesteuergesetz ein neuer § 68 („Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften“) und in die Energiesteuerdurchführungsverordnung ein neuer § 109a und 109b (eingefügt werden. Ziel des Gesetzes ist es, laut BMF die unvorhergesehene Belastung durch die steigenden Kraftstoffpreise kurzfristig abzufedern. Die temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass durch eine Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Endkunden durch entsprechende Preissenkungen eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft ermöglicht wird.
Soweit im Energiesteuerrecht für einzelne Bereiche bereits bisher Steuerentlastungen erfolgen, sollen diese laut BMF diese grundsätzlich unverändert fort. Eine Ausnahme gilt für die Entlastungsnormen betreffend den Öffentlichen Personennahverkehr und den Eigenverbrauch im Herstellerbetrieb. Diese Entlastungsnormen sollen während des Zeitraums der Absenkung nicht anzuwenden sein, da anderenfalls die europarechtlich vorgeschriebenen Mindeststeuersätze unterschritten würden.
Das Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten und ist auf drei Monate befristet.
(Christian Dümke)