Wenn man manche Talkshow­gäste reden hört, dann könnte man denken, dass zum ersten Mal eine Energie­krise auf Deutschland zukommt. So viel Verun­si­cherung besteht über die Auswir­kungen von Liefer­eng­pässen und Preis­stei­ge­rungen. In den 1970er Jahren, manche werden sich noch erinnern, gab es aber schon mal so etwas Ähnliches. Auch damals war die Abhän­gigkeit von einem Energie­träger, dem Erdöl, groß, auch damals war es ein Krieg, der Anlass gab für drastische Preis­stei­ge­rungen und Verrin­gerung der Importe. 

Bis die alten Ölhei­zungen durch moderne Gashei­zungen ersetzt und die Häuser energie­ef­fi­zi­enter renoviert waren, war einige Zeit zu überbrücken. Anders als vorher von einigen Ökonomen und Teilen der Presse voraus­gesagt worden war, kam es dabei nicht zum kompletten wirtschaft­lichen Zusam­men­bruch. Aber es war durchaus eine ernst­hafte Heraus­for­derung für Wirtschaft und Politik. Unter anderem hat die damalige Regierung unter Willy Brandt mit dem Energie­si­che­rungs­gesetz gegen­zu­steuern versucht. 

Schweizer Bürger beim Autofreien Sonntagsspaziergang in den 1970ern

Von Comet Foto AG (Zürich), CC-BY 4.0 (https://commons.wikimedia.org)

Wir hatten bereits kürzlich schon einmal darüber berichtet. Dieses Gesetz sah unter anderem vier autofreie Sonntage vor und auch – befristet auf ein halbes Jahr – ein Tempo­limit: 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen. Auch aktuell wird wieder über entspre­chende Maßnahmen, Tempo­limits oder autofreie Sonntage, disku­tiert. In einem Interview mit der Hamburger Morgenpost hat der Bundes­ver­kehrs­mi­nister Wissing ein eher origi­nelles Argument gegen ein Tempo­limit gebracht:  So viele Schilder hätten sie gar nicht auf Lager.

Vielleicht sollte sich Wissing mal bei erfah­renen Kräften in der Rechts­ab­teilung seines Minis­te­riums erkun­digen, wie in Deutschland die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit geregelt ist: Die werden ihn dann vermutlich schnell auf § 3 Abs. 3 StVO verweisen. Je nach Dienst­alter oder rechts­ge­schicht­lichem Interesse finden sie vielleicht sogar noch das Energie­si­che­rungs­gesetz, das in der Fassung von 1975 immer noch in Kraft ist (Olaf Dilling).