#FitFor55: Die Änderungs­vor­schläge zur Energie­ef­fi­zienz-Richt­linie (EED)

Unser Blog steht ja diese Woche ganz im Zeichen des „fit for 55“ Maßnah­men­pa­ketes der EU-Kommission. Nach den Bereichen Emissi­ons­handel, Erneu­erbare Energien und Verkehr heute haben wir uns nun die Vorschläge der Kommission zur Änderung der Energie­ef­fi­zienz-Richt­linie (EED) angesehen.

Mit der Energie­ef­fi­zienz-Richt­linie vom 24. Dezember 2018 haben sich die Mitglieds­staaten verpflichtet, den Energie­ver­brauch von Immobilien zu reduzieren und den Energie­ver­brauch für die Nutzer trans­pa­renter zu machen. Die bisherige Richt­linie musste von Deutschland bis zum 25. Oktober 2020 umgesetzt werden. Eine wesent­liche Maßnahme war die Verpflichtung zum künftigen Einbau fernaus­les­barer Heizkos­ten­zähler bei Neuinstallation.

Der Änderungs­vor­schlag der Kommission sieht nun vor, die Einspar­ziele der EED von 32,5 auf 36 Prozent Endener­gie­ver­brauch und 39 Prozent Primär­ener­gie­ver­brauch zu erhöhen. Zudem soll das Prinzip „Efficiency first“ gestärkt werden, denn die sauberste und günstigste Energie ist die, die aufgrund gestei­gerter Effizienz gar nicht erst erzeugt werden muss.

Nach Artikel 8 soll die Mitglied­staaten weiterhin zu Maßnahmen verpflichtet werden, mit dem Ziel jährliche Effizi­enz­fort­schritte zu erzielen. Das jährliche Einsparziel soll hier ab dem Jahr 2024 von bisher  0,8 auf 1,5 Prozent erhöht werden.

Wir sind gespannt, ob diese Änderungs­vor­schläge in die EED übernommen werden.

(Christian Dümke)

2021-07-22T21:46:07+02:0022. Juli 2021|Allgemein, Energiepolitik|

#FitFor55: Und der Verkehr?

Elektroauto-Piktogramm auf Parkplatzpflaster

Wir haben in den letzten Tagen bereits die Auswir­kungen des geplanten Klima­pakets „Fit For 55“ für die Zukunft des Emissi­ons­handels und zur Änderung der Erneu­erbare-Energien-Richt­linie (RED III) angesehen. Aller­dings erschöpft sich der Klima­schutz nicht im Energie­sektor. Eine wichtige weitere Branche ist der Verkehr. Und die wird in Brüssel auch schon mittel­fristig adres­siert, im Gegensatz zu anderen Sektoren wie der Landwirt­schaft, die noch länger in Ruhe gelassen werden.

Eine Art Pauken­schlag war die Ankün­digung, alle Neuwagen bis 2035 emissi­onsfrei zu machen. Bis 2030 soll der aktuelle Ausstoß (95 Gramm CO2/km) bereits um 55% reduziert werden. Dies entspricht sowohl den prokla­mierten Zielen der EU-Kommission in den anderen Sektoren, als auch Ankün­di­gungen aus den Reihen der Automo­bil­in­dustrie, die eine Umstellung ihrer Produktion bis dahin für realis­tisch hielten. Eine techo­lo­gische Vorgabe zur Errei­chung dieses Ziel soll den Herstellern nicht gemacht werden.

Zugleich will die Kommission ein Problem angehen, dass einer Antriebs­wende im Verkehr bisher noch am deutlichsten im Weg stand: Den Ausbau der Ladesäu­len­in­fra­struktur. Hier sollen die Mitglied­staaten in die Pflicht genommen werden. Mindestens alle 60 km sollen in Zukunft an Fernstraßen Ladesäulen stehen.

Weitere Vorschläge aus dem Bereich Verkehr beinhalten unter anderem eine Kerosin­steuer für inner­eu­ro­päische Flüge und die Aufnahme des Schiffs­ver­kehrs in das Emissi­ons­han­dels­systems. Noch wurden die Vorschläge der Kommission nicht von Rat und Parlament abgestimmt. Aber schon jetzt wird deutlich, dass in der nächsten Zeit für die Verkehrs­wende viele Anstöße aus Brüssel zu erwarten sind (Olaf Dilling).

2021-07-22T00:07:26+02:0022. Juli 2021|Allgemein|

#FitFor55: Was steht im Entwurf der RED III?

In dieser Woche steht unser Blog ganz im Zeichen des „fit for 55“ Maßnah­men­pa­ketes der EU-Kommission. Gestern ging es um die Zukunft des Emissi­ons­handels, heute haben wir uns die Vorschläge zur Änderung der Erneu­erbare-Energien-Richt­linie (RED III) angesehen.

Im Rahmen der RED III soll die Zielvorgabe für die Erzeugung von Energie aus regene­ra­tiven Quellen in der EU auf 40 % bis zum Jahr 2030 erhöht werden. Die Mitglied­staaten sollten daher sicher­stellen, dass der Einsatz von Strom aus erneu­er­baren Quellen in einem angemes­senen Tempo zunimmt, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitglied­staaten einen Rahmen schaffen, der markt­kom­pa­tible Mecha­nismen umfasst, um verblei­bende Hinder­nisse für sichere und angemessene Strom­systeme, die für einen hohen Anteil erneu­er­barer Energien geeignet sind, sowie Speicher­an­lagen, die vollständig in das Strom­system integriert sind, zu besei­tigen. Dieser Rahmen soll insbe­sondere verblei­bende Hinder­nisse beseitigen
Da zu komplexe und zu lange Verwal­tungs­ver­fahren ein wesent­liches Hindernis für den Einsatz erneu­er­barer Energien darstellen, sollte die Kommission geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicher­zu­stellen, dass die Mitglied­staaten über gestraffte und effiziente Verwal­tungs­ver­fahren verfügen.

Im Bereich der Offshore-Energie­er­zeugung sollen die Mitglied­staaten zunehmend die Möglichkeit in Betracht ziehen, die Offshore-Energie­er­zeugung aus erneu­er­baren Quellen mit Übertra­gungs­lei­tungen, die mehrere Mitglied­staaten mitein­ander verbinden, in Form von Hybrid­pro­jekten oder zu einem späteren Zeitpunkt in Form eines stärker vermaschten Netzes zu kombi­nieren. Dadurch könnte Strom in verschiedene Richtungen fließen, wodurch der sozio­öko­no­mische Wohlstand maximiert, die Infra­struk­tur­aus­gaben optimiert und eine nachhal­tigere Nutzung dieser Flächen ermög­licht würde.

Da Fachkräf­te­mangel die Energie­wende ausbremse sollten die Mitglied­staaten mit den Sozial­partnern und den Gemein­schaften für erneu­erbare Energien zusam­men­ar­beiten, um die erfor­der­lichen Fähig­keiten zu antizi­pieren. Es sollte eine ausrei­chende Anzahl quali­tativ hochwer­tiger Schulungs­pro­gramme und Zerti­fi­zie­rungs­mög­lich­keiten zur Gewähr­leistung der ordnungs­ge­mäßen Instal­lation und des zuver­läs­sigen Betriebs unter­schied­lichster erneu­er­barer Heiz- und Kühlsysteme bereit­ge­stellt und so gestaltet werden, dass die Teilnahme an solchen Schulungs­pro­grammen und Zerti­fi­zie­rungs­sys­temen attraktiv ist.

Da Herkunfts­nach­weise ein wichtiges Instrument zur Verbrau­cher­infor­mation sowie zur weiteren Verbreitung von Strom­be­zugs­ver­trägen aus erneu­er­baren Quellen seien, sollten alle Erzeuger erneu­er­barer Energien unbeschadet der Bestim­mungen der Mitglied­staaten einen Herkunfts­nachweis erhalten können.

Bei der Berechnung des Anteils erneu­er­barer Energien in einem Mitglied­staat sollten erneu­erbare Kraft­stoffe nicht biolo­gi­schen Ursprungs in dem Sektor gezählt werden, in dem sie verbraucht werden (Strom, Wärme und Kälte oder Verkehr). Um Doppel­zäh­lungen zu vermeiden, sollte der zur Herstellung dieser Kraft­stoffe verwendete erneu­erbare Strom nicht angerechnet werden. Dies würde zu einer Harmo­ni­sierung der Bilan­zie­rungs­regeln für diese Kraft­stoffe in der gesamten Richt­linie führen, unabhängig davon, ob sie zum Gesamtziel für erneu­erbare Energien oder zu einem Teilziel gezählt werden.

(Christian Dümke)

2021-07-20T17:40:30+02:0020. Juli 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|