#FitFor55: Die Änderungsvorschläge zur Energieeffizienz-Richtlinie (EED)

Unser Blog steht ja diese Woche ganz im Zeichen des „fit for 55“ Maßnahmenpaketes der EU-Kommission. Nach den Bereichen Emissionshandel, Erneuerbare Energien und Verkehr heute haben wir uns nun die Vorschläge der Kommission zur Änderung der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) angesehen.

Mit der Energieeffizienz-Richtlinie vom 24. Dezember 2018 haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Energieverbrauch von Immobilien zu reduzieren und den Energieverbrauch für die Nutzer transparenter zu machen. Die bisherige Richtlinie musste von Deutschland bis zum 25. Oktober 2020 umgesetzt werden. Eine wesentliche Maßnahme war die Verpflichtung zum künftigen Einbau fernauslesbarer Heizkostenzähler bei Neuinstallation.

Der Änderungsvorschlag der Kommission sieht nun vor, die Einsparziele der EED von 32,5 auf 36 Prozent Endenergieverbrauch und 39 Prozent Primärenergieverbrauch zu erhöhen. Zudem soll das Prinzip „Efficiency first“ gestärkt werden, denn die sauberste und günstigste Energie ist die, die aufgrund gesteigerter Effizienz gar nicht erst erzeugt werden muss.

Nach Artikel 8 soll die Mitgliedstaaten weiterhin zu Maßnahmen verpflichtet werden, mit dem Ziel jährliche Effizienzfortschritte zu erzielen. Das jährliche Einsparziel soll hier ab dem Jahr 2024 von bisher  0,8 auf 1,5 Prozent erhöht werden.

Wir sind gespannt, ob diese Änderungsvorschläge in die EED übernommen werden.

(Christian Dümke)

2021-07-22T21:46:07+02:0022. Juli 2021|Allgemein, Energiepolitik|

#FitFor55: Und der Verkehr?

Elektroauto-Piktogramm auf Parkplatzpflaster

Wir haben in den letzten Tagen bereits die Auswirkungen des geplanten Klimapakets “Fit For 55” für die Zukunft des Emissionshandels und zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) angesehen. Allerdings erschöpft sich der Klimaschutz nicht im Energiesektor. Eine wichtige weitere Branche ist der Verkehr. Und die wird in Brüssel auch schon mittelfristig adressiert, im Gegensatz zu anderen Sektoren wie der Landwirtschaft, die noch länger in Ruhe gelassen werden.

Eine Art Paukenschlag war die Ankündigung, alle Neuwagen bis 2035 emissionsfrei zu machen. Bis 2030 soll der aktuelle Ausstoß (95 Gramm CO2/km) bereits um 55% reduziert werden. Dies entspricht sowohl den proklamierten Zielen der EU-Kommission in den anderen Sektoren, als auch Ankündigungen aus den Reihen der Automobilindustrie, die eine Umstellung ihrer Produktion bis dahin für realistisch hielten. Eine techologische Vorgabe zur Erreichung dieses Ziel soll den Herstellern nicht gemacht werden.

Zugleich will die Kommission ein Problem angehen, dass einer Antriebswende im Verkehr bisher noch am deutlichsten im Weg stand: Den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur. Hier sollen die Mitgliedstaaten in die Pflicht genommen werden. Mindestens alle 60 km sollen in Zukunft an Fernstraßen Ladesäulen stehen.

Weitere Vorschläge aus dem Bereich Verkehr beinhalten unter anderem eine Kerosinsteuer für innereuropäische Flüge und die Aufnahme des Schiffsverkehrs in das Emissionshandelssystems. Noch wurden die Vorschläge der Kommission nicht von Rat und Parlament abgestimmt. Aber schon jetzt wird deutlich, dass in der nächsten Zeit für die Verkehrswende viele Anstöße aus Brüssel zu erwarten sind (Olaf Dilling).

2021-07-22T00:07:26+02:0022. Juli 2021|Allgemein|

#FitFor55: Was steht im Entwurf der RED III?

In dieser Woche steht unser Blog ganz im Zeichen des „fit for 55“ Maßnahmenpaketes der EU-Kommission. Gestern ging es um die Zukunft des Emissionshandels, heute haben wir uns die Vorschläge zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) angesehen.

Im Rahmen der RED III soll die Zielvorgabe für die Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen in der EU auf 40 % bis zum Jahr 2030 erhöht werden. Die Mitgliedstaaten sollten daher sicherstellen, dass der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Quellen in einem angemessenen Tempo zunimmt, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten einen Rahmen schaffen, der marktkompatible Mechanismen umfasst, um verbleibende Hindernisse für sichere und angemessene Stromsysteme, die für einen hohen Anteil erneuerbarer Energien geeignet sind, sowie Speicheranlagen, die vollständig in das Stromsystem integriert sind, zu beseitigen. Dieser Rahmen soll insbesondere verbleibende Hindernisse beseitigen
Da zu komplexe und zu lange Verwaltungsverfahren ein wesentliches Hindernis für den Einsatz erneuerbarer Energien darstellen, sollte die Kommission geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten über gestraffte und effiziente Verwaltungsverfahren verfügen.

Im Bereich der Offshore-Energieerzeugung sollen die Mitgliedstaaten zunehmend die Möglichkeit in Betracht ziehen, die Offshore-Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen mit Übertragungsleitungen, die mehrere Mitgliedstaaten miteinander verbinden, in Form von Hybridprojekten oder zu einem späteren Zeitpunkt in Form eines stärker vermaschten Netzes zu kombinieren. Dadurch könnte Strom in verschiedene Richtungen fließen, wodurch der sozioökonomische Wohlstand maximiert, die Infrastrukturausgaben optimiert und eine nachhaltigere Nutzung dieser Flächen ermöglicht würde.

Da Fachkräftemangel die Energiewende ausbremse sollten die Mitgliedstaaten mit den Sozialpartnern und den Gemeinschaften für erneuerbare Energien zusammenarbeiten, um die erforderlichen Fähigkeiten zu antizipieren. Es sollte eine ausreichende Anzahl qualitativ hochwertiger Schulungsprogramme und Zertifizierungsmöglichkeiten zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Installation und des zuverlässigen Betriebs unterschiedlichster erneuerbarer Heiz- und Kühlsysteme bereitgestellt und so gestaltet werden, dass die Teilnahme an solchen Schulungsprogrammen und Zertifizierungssystemen attraktiv ist.

Da Herkunftsnachweise ein wichtiges Instrument zur Verbraucherinformation sowie zur weiteren Verbreitung von Strombezugsverträgen aus erneuerbaren Quellen seien, sollten alle Erzeuger erneuerbarer Energien unbeschadet der Bestimmungen der Mitgliedstaaten einen Herkunftsnachweis erhalten können.

Bei der Berechnung des Anteils erneuerbarer Energien in einem Mitgliedstaat sollten erneuerbare Kraftstoffe nicht biologischen Ursprungs in dem Sektor gezählt werden, in dem sie verbraucht werden (Strom, Wärme und Kälte oder Verkehr). Um Doppelzählungen zu vermeiden, sollte der zur Herstellung dieser Kraftstoffe verwendete erneuerbare Strom nicht angerechnet werden. Dies würde zu einer Harmonisierung der Bilanzierungsregeln für diese Kraftstoffe in der gesamten Richtlinie führen, unabhängig davon, ob sie zum Gesamtziel für erneuerbare Energien oder zu einem Teilziel gezählt werden.

(Christian Dümke)

2021-07-20T17:40:30+02:0020. Juli 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|