Wie teilen wir den Freiheitsvorrat? Zur Entscheidung v. 24.04.2021 (1 BvR 2656/18 u.a.)

Endlich hätte das BVerfG einen Anspruch auf Klimaschutz festgeschrieben, freuen sich manche Stimmen. Andere beklagen, dass der 1. Senat des BVerfG sich mit Entscheidung vom 24.04.2021, 1 BvR 2656/18 u. a., zum Ersatzgesetzgeber aufgeschwungen hätte. Und die Politik lobt die Entscheidung öffentlich, als hätte man ihr Klimaschutzgesetz (KSG) nicht in einem wesentlichen Aspekt verworfen. Doch was steht nun tatsächlich in der taufrischen Entscheidung?

Zunächst handelt es sich nicht um eine, sondern um vier Verfassungsbeschwerden. Diese sind nicht alle zulässig: Die beiden beschwerdeführenden Umweltverbände sind nicht beschwerdebefugt, stellte das BVerfG fest und versah die Begründung mit einem deutlichen Hinweis darauf, dass es dem Umweltschutz gut täte, wäre dem anders. Zwei der weiteren Beschwerdeführenden leben im Ausland, in Nepal und Bangladesch. Ihre Beschwerden sah das BVerfG als zulässig an, aber wies sie als unbegründet ab. Die Bundesrepublik hätte im Ausland nicht dieselben Schutzmöglichkeiten wie in Deutschland, Belastungen durch Minderungsmaßnahmen kommen ihnen gegenüber sowieso nicht in Betracht, weil sie ja nicht in Deutschland leben.

Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe, Supreme, Court

Die Beschwerdeführenden haben sich jeweils auf Schutzpflichten berufen. Schutzpflichten hat das BVerfG in Zusammenhang mit der Abtreibungsdebatte entwickelt: Sie greifen, wenn einem Verfassungsgut eine Gefahr von dritter Seite droht. In diesem Falle ist der Staat verpflichtet, sich vor das gefährdete Schutzgut zu stellen, also etwa Schutz- oder Strafgesetze zu erlassen. Doch dem erteilte der 1. Senat des BVerfG hier eine Absage: Bei Erfüllung seiner Schutzpflichten hat der Staat nämlich einen weiten Spielraum. Auf Verletzungen kann man sich nur berufen, wenn der Gesetzgeber gar keine, völlig unzureichende oder völlig unzulängliche Schutzvorkehrungen getroffen hätte. Das sieht das BVerfG hier nicht. Auch wenn die Ambitionen des Gesetzgebers möglicherweise nicht einmal für das nach dem Paris Agreement gemeldete Ziel reichen, und dieses wiederum nicht für eine Begrenzung der Erderwärmung reichen sollte, sieht das BVerfG hier – noch – eine politische, keine rechtliche Frage.

Der Erfolg der Verfassungsbeschwerden beruht also nicht auf einem Anspruch auf mehr Klimaschutzmaßnahmen, sondern quasi im Gegenteil auf einem Anspruch auf nicht so harte Klimaschutzmaßnahmen in der Zukunft. Dahinter steht die aus dem Emissionshandel bekannte Idee eines Budgets. Das BVerfG verweist hier auf die Budgetberechnungen von IPCC und Sachverständigenrat und kommt so zu dem Ergebnis, dass nach 2030 nach der heutigen Konstruktion des KSG nur noch ein minimaler Rest des deutschen Emissionsbudgets bis 2050 verbleiben würde. Um dies zu illustrieren: Das BVerfG stellt sich eine Schale Kekse vor, die für eine Woche reichen sollen. Das KSG erlaubt es aktuell, bis Mittwoch fast alle Kekse aufzuessen. Denjenigen, die erst am Freitag vor der Schüssel stehen, bleiben dann nur noch Krümel. Das ist in den Augen des BVerfG mit dem Art. 20a GG auch innewohnenden Recht auf eine generationengerechte Verteilung von Umweltschutzmaßnahmen und dem Verhältnismäßigkeitsgebot unvereinbar.

Luisa Neubauer und ihre Mitstreiter haben also nicht gewonnen, weil sie einen Anspruch auf Klimaschutz hätten. Sondern weil sie Anspruch darauf haben, auch nach 2030 noch wie die heute Erwachsenen in Urlaub zu fahren, ein Auto zu fahren oder zu heizen, und nicht eine “Vollbremsung” zu vollziehen, in der es für heutige Kinder und Jugendliche keine zumutbaren Lebensbedingungen mehr gibt, wenn sie so alt sind wie heutige Touristen, Autofahrer oder Eigenheimbesitzer.

Hieraus zieht das BVerfG die Konsequenz: Bis Ende 2022 muss der Gesetzgeber die § 3 Abs. 1 S. 2 und § 4 Abs. 2 S. 3 KSG so neu regeln, dass die Minderungsschritte von 2030 bis 2050 absehbar werden. Diese Entscheidungen dürfen auch nicht völlig auf den Verordnungsgeber abgewälzt werden. Doch aus der Gesamtschau der Entscheidung ergibt sich, dass eine Neuregelung nur bezogen auf die Jahre ab 2030 nicht reichen kann. Denn eine faire Verteilung der Emissionen, die auf die Generationen verteilt werden können, kann die Zeit bis 2030 nicht aussparen, denn andernfalls gibt es ja gar nicht mehr genug zu verteilen.

Die heutigen Deutschen müssen also mit weitergehenden Einschränkungen heutiger Freiheiten rechnen, um ihren Kindern und Enkeln diese Freiheiten auch noch in Zukunft zu ermöglichen (Miriam Vollmer).

2021-05-01T18:22:31+02:0030. April 2021|Emissionshandel, Energiepolitik, Umwelt|

Stärkung des Elektroschrott-Kreislaufs

Gute Ideen der Gesetzgebung kranken oft an der Umsetzung. So etwa beim Abfallrecht, dass eigentlich schon längst zum Kreislaufwirtschaftsrecht mutieren sollte. Am Ende hängt es oft doch an den Verbrauchern und ihrer Bereitschaft, sich den Mühen der sorgfältigen Trennung und Verbringung von Abfällen zu unterziehen. Nun soll zumindest in einem Bereich, beim Elektroschrott, dadurch Abhilfe geschaffen werden, dass das Netz an Rückgabestellen ausgeweitet wird. Dadurch wird die Rückgabe von Elektronikgeräten erleichtert.

Mit einem entsprechenden Bundestagsbeschluss zur vereinfachten Rückgabe von alten oder defekten Elektronikgeräten soll sich am 7. Mai 2021  auch der Bundesrat abschließend befassen. Reformiert wird dadurch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Auch der Lebensmittelhandel soll dann zur Rücknahme verpflichtet werden: Dann können Verbraucherinnen und Verbraucher Altgeräte künftig in Geschäfte zurückbringen. Voraussetzung ist, dass diese mehr als 800 qm Verkaufsfläche aufweisen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten.

Grundlage ist die europäische WWE-Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall. Ab dem Jahr 2019 verlangt sie eine Sammelquote von mindestens 65 %. In Deutschland werden bisher aber erst gut 40 % gesammelt. Zudem soll die Zahl der wiederverwendeten Geräte gesteigert werden (Olaf Dilling).

 

2021-04-29T23:26:16+02:0029. April 2021|Industrie, Umwelt|

Energiewende weltweit – Wie grün ist Costa Rica ?

Mit der Energiewende beschäftigen wir uns nicht ausschließlich in Deutschland. In unserer Reihe „Energiewende weltweit“ wollen wir über den Tellerrand schauen und die Fortschritte anderer Staaten unter die Lupe nehmen. Heute geht es dafür nach Costa Rica.

Costa Rica ist ein kleines Land in Zentralamerika, kaum größer als die Schweiz. Strände, Vulkane, Regenwald und die exotischsten Tiere: in den zahlreichen Nationalparks und Naturschutzgebieten des Landes sind etwa 5 % der Flora und Fauna dieser Welt beheimatet. Aber auch Costa Rica zählt, ebenso wie Indien, zu den Ländern, die am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind.

Umso wichtiger erscheinen die bisherigen Fortschritte in der Klimapolitik des Landes. Denn die wirklich gute Nachricht ist: Costa Rica deckt seinen Strombedarf bereits zu 99,6 % aus erneuerbaren Energien. Davon stammen jedoch etwa 78 % einzig und allein aus der Wasserkraft. Damit liegt der Fokus sehr stark auf nur einer Energiequelle, welche einerseits aus ökologischer Sicht nicht ganz unumstritten ist, denn für den Bau neuer Staudämme müssen tausende Hektar Land überflutet und teils ganze Dörfer umgesiedelt werden. Andererseits ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Klimawandel auch zu geringeren Wasserressourcen führen und damit die Stromproduktion vor einige Probleme stellen wird. Daher sollen in Costa Rica in Zukunft Solar- und Windenergie weiter ausgebaut und auch die Kraft des Meeres genutzt werden, um den durch zunehmenden Wohlstand steigenden Energiebedarf des Landes zu decken.

Trotz der nahezu perfekten Stromerzeugung ist Costa Rica klimaschutztechnisch noch nicht am Ziel. Probleme auf dem Weg zur Klimaneutralität bereitet vor allem der Verkehrssektor. Die Zahl der Autos wächst weltweit und mit steigendem Wohlstand des Landes auch in Costa Rica. Inzwischen verfügt fast jeder 5. Einwohner des Landes über ein Auto. Die Folge ist ein wachsender Bedarf an fossilen Rohstoffen und folglich auch ein steigender Ausstoß an CO2-Emmissionen. Ziel der Regierung ist es deshalb den Verkehr zu elektrifizieren – kein einfaches Vorhaben, wenn man bedenkt, dass es im Jahr 2018 gerade einmal 300 Elektro-Autos gab. Erreicht werden soll das Ziel einerseits mittels Steueranreizen und weiteren Vergünstigungen für den Erwerb von Elektro-Autos. So sollen bis 2035 bereits ein Viertel der Fahrzeuge elektrisch betrieben werden, bei Bussen und Taxis werden sogar 70 % angestrebt. Andererseits soll aber auch durch den Ausbau des nicht-motorisierten Verkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs „die Nutzung eines Privatwagens weniger attraktiv“ werden. So plant die Regierung elektrisch betriebene Bahnstrecken im Großraum von San José auszubauen, die den Verkehr in der Hauptstadt um die Hälfte reduzieren sollen.

Die Umstellung auf Elektromobilität hat jedoch auch eine „grüne Steuerreform“ zur Folge, wie das Land ankündigt. Denn Costa Rica führte als erstes Land der Welt eine Ökosteuer auf Benzin ein, welche aktuell 12 % der öffentlichen Einnahmen des Staates ausmacht und dann als Einnahmequelle wegfallen würde. Wodurch die Einnahmen ersetzt werden sollen, ist bisher jedoch noch ungeklärt. Dennoch stellt die angestrebte Umstellung auf Elektromobilität einen wichtigen und richtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität dar, die Costa Rica bis spätestens 2050 erreicht haben will.

Dass Costa Rica heute für viele Staaten ein Vorreiter in Sachen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Arterhaltung ist, war nicht immer so: 1987 war die Abholzung im Land so weit fortgeschritten, dass nur noch 21% der gesamten Fläche mit Wald bedeckt waren. Viehwirtschaft und Ackerbau, gepaart mit Profitgier, hätten die Artenvielfalt des Landes beinahe zerstört. Die Regierung erkannte dies jedoch noch rechtzeitig und nutzte eine Krise in der Rinderzucht und bezahlte Bauern dafür, dass diese Teile ihrer Weidefläche aufforsteten, sodass heute etwa 54 % des Landesfläche wieder bewaldet sind. Bis 2030 soll die Waldfläche auf 60 % weiter anwachsen.

Costa Rica erreicht damit den ersten Platz auf dem Sustainable Development Index (SDI). Dieser Index soll als Weiterentwicklung des Human Development Index (HDI) nicht nur Bewertungen des Einkommens, der Lebenserwartung und der Bildungsjahre einfließen lassen, sondern auch den materiellen Fußabdruck des Landes und die Treibhausgasemissionen.

Costa Rica ist also tatsächlich auf einem sehr guten Weg so grün zu werden wie die Pflanzenvielfalt des Landes es vermuten lässt.

(Josefine Moritz)