Unbemannte Flugob­jekte

In Brüssel wird derzeit viel Papier gewälzt. Es soll ein Konzept für den sogenannten „U‑Space“ erarbeitet werden. Gemeint ist der Luftraum für unbemannte Flugsysteme (bzw. unmanned aircraft systems). Mit anderen Worten Drohnen, die vor allem auch in urbanen Räumen einge­setzt werden sollen, um Güter und demnächst vielleicht auch Menschen zu trans­por­tieren. Was weiterhin wie Science Fiction klingt, ist technisch eigentlich schon nahezu ausge­reift. Und auch rechtlich hat sich in der letzten Zeit einiges getan.

So sind bereits Anfang des Jahres als EU-Verordnung neue Regeln für Drohnen in Kraft getreten. Demnach werden Drohnen je nach Größe in verschiedene Risikoklassen einge­teilt, für die unter­schied­liche Regeln gelten. Die Definition der Bereiche, in denen nicht mit Drohnen geflogen werden darf, wie zum Beispiel Privat­grund­stücke, Flugplätze und deren Umgebung, Natur­schutz­ge­biete, bleibt weiterhin von den natio­nalen Gesetz- und Verord­nungs­gebern geregelt.

Das neue Konzept der EU für den U‑Space sieht ebenfalls drei Verord­nungen für den Drohnen­be­trieb vor, die dieser Tage veröf­fent­licht werden sollen. Ziel ist es, dass sowohl Drohnen als auch bemannte Luftfahr­zeuge, also die sogenannten „Lufttaxis“, demnächst sicher im U‑Space fliegen können.

Die neuen zu zivilen Zwecken einge­setzten Drohnen sind nach der Beschreibung der Kommission wahre Wunder­waffen, die sicher und umwelt­freundlich sein sollen. Werden diese akkube­trie­benen „UFOs“ tatsächlich unsere aktuellen Energie- und Kapazi­täts­pro­bleme im Verkehrs­sektor lösen?

Wir haben unsere Zweifel. Für die Mehrheit der urbanen Bevöl­kerung könnte es auch schlicht einen Verlust an Lebens­qua­lität durch viele laute Luftfahr­zeuge bedeuten, die scheinbar unkon­trol­liert durch die Gegend fliegen. Und die nur für wenige Leute einen echten Vorteil bieten. Aber wer weiß, vielleicht werden wir ja doch mal ausnahms­weise positiv von einer Innovation aus dem Verkehrs- und Infra­struk­tur­ressort überrascht (Olaf Dilling).