Anstehend: Verschärfung auch im Emissionshandel

Nach der Novelle ist vor der Novelle: Die neue Handel­s­pe­riode des Emissi­ons­handels läuft seit drei Monaten. Doch die Vorbe­rei­tungen, das System weiter­zu­ent­wi­ckeln, sind schon in vollem Gange. Diese Dynamik ist dem Emissi­ons­handel immanent: Er zielt ja nicht auf einen stati­schen Zustand ab, sondern auf immer weitere Reduzie­rungen der CO2-Emissionen.

Ganz konkret geht es um den Plan eines ehrgei­zi­geren EU-Einspar­ziels bis 2030 von 55% gegenüber 1990. Bis jetzt hatte die EU nur 40% im Visier. Damit stellt sich nun die Frage, wie diese zusätz­lichen 15% Einsparung erreicht werden sollen. Zwar ist hier nicht nur der Sektor der statio­nären Anlagen aus Industrie und Energie­wirt­schaft gefragt, sondern auch Verkehr und Gebäude. Doch auch der Emissi­ons­handel wird betroffen sein. Zwar ist mit konkreten Vorschlägen der Kommission erst im Frühsommer zu rechnen, gleichwohl lohnt sich ein Blick auf die Rückmel­dungen auf die Konsul­tation der Europäi­schen Kommission, mit der diese vom November 2020 bis Februar 2021 ein Meinungsbild der Stake­holder eingeholt hat. Satte 262 Beiträge wurden einge­reicht und sind auf der Seite der Kommission einsehbar.

Die Beiträge verteilen sich auf fast alle Themen, die überhaupt mit Emissionen und den Maßnahmen zu ihrer Reduzierung zu tun haben. Bezogen auf den Emissi­ons­handel wird schon aus dem initialen Kommis­si­ons­do­kument deutlich, dass auffallend viel über die Markt­sta­bi­li­täts­re­serve (MSR) disku­tiert wird (hierzu auch hier). Dieses Instrument soll bekanntlich Preis­aus­schläge nach unten, aber auch nach oben, regulieren, indem außerhalb eines als akzep­tabel geltenden Korridors von Zerti­fi­katen im Umlauf entweder 24% der Zerti­fi­kat­menge aus dem Vorjahr einge­lagert oder zusätzlich auf den Markt gebracht werden.

Kohlekraftwerk, Kohleenergie, Windrand, Windenergie

Kriti­siert wird, dass die MSR erst bei einem schon recht niedrigen Preis­niveau greift. Vorge­schlagen wird deswegen, den Korridor für die Umlauf­mengen zu verschieben und so die Preise effektiv zu erhöhen. Mit anderen Worten: Die Kosten für die Produktion emissi­ons­han­dels­pflichtig erzeugter Waren steigen.

Entspre­chend machen viele Beiträge darauf aufmerksam, dass die Verteuerung der europäi­schen Produktion eine Fortsetzung der Privi­legien der abwan­de­rungs­be­drohten Industrie nahelegt. Zumindest einige Stimmen machen sich spürbar Sorgen, dass nach Umsetzung der Pläne für eine CO2-Grenz­steuer die Zutei­lungs­pri­vi­legien entfallen könnten.

Nachdem die Kommission die MSR ja selbst ins Spiel gebracht hat, ist es wahrscheinlich, dass hier auch angesetzt wird. Dies würde nur kleinere Änderungen des Regel­werks der 4. Handel­s­pe­riode erfordern, vor allem würde die Menge geändert, ab der Zerti­fikate aus dem Umlauf genommen werden, und auch die abgesaugte Menge würde erhöht. Ob diese Mehrbe­lastung durch eine faktische Erhöhung des CO2-Mindest­preises durch Erleich­te­rungen flankiert würde, hängt vermutlich nicht ganz unwesentlich von den Fortschritten bei einer CO2-Grenz­steuer ab. Das heißt: Noch ist viel offen. Klar ist nur, dass die Mengen künftig sinken, die Preise steigen und Unter­nehmen ihre Dekar­bo­ni­sierung voran­treiben müssen. Aber das wussten sie ja auch schon vorher (Miriam Vollmer).