Bundesrat verlangt Änderungen am Geset­zes­entwurf für faire Verbraucherverträge

Wir berich­teten vor kurzem über den aktuellen Geset­zes­entwurf für „faire Verbrau­cher­ver­träge“ der im Fall seiner Verab­schiedung auch erheb­liche Auswir­kungen auf das Vertriebs­ge­schäft von Energie­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen haben wird.

Der Bundesrat hat dazu nun am 12. Februar 2021 Stellung genommen und weitere Änderungen und Ergän­zungen des Entwurfs gefordert.

Telefo­nisch geschlossene Verträge sollen nach Auffassung des Bundes­rates künftig nur wirksam werden, wenn der Kunde den Vertrags­schluss nachträglich bestätigt. Speziell für Energie­lie­fer­ver­träge sah bereits der Entwurf der Bundes­re­gierung ein Textform­erfor­dernis vor.

Weiterhin sollen Anbieter von Onlin­ever­trägen nach Vorstellung des Bundes­rates auf ihrer Website künftig einen „Kündi­gungs­button“ vorhalten, mit dem der Kunde online geschlossene Verträge einfach kündigen kann. Bisher ist dafür eine Kündi­gungs­mit­teilung in Textform erforderlich.

Weiterhin wünscht der Bundesrat die Einführung einer gesetz­lichen Bestä­ti­gungs­pflicht für Unter­nehmen in Hinblick auf relevante Erklä­rungen, die der Kunde dem Unter­nehmen übersendet, (Kündi­gungen, Widerrufserklärungen).

Zuletzt sollen nach Vorstellung des Bundes­rates die geplanten Änderungen des Verbrau­cher­rechts auch für bereits bestehende Verträge zur Anwendung kommen. Der bisherige Entwurf der Regierung sieht für die Altver­träge Bestand­schutz vor.

Wir sind etwas skeptisch, ob sich diese Forde­rungen durch­setzen, denn sie werden vom Bundesrat nicht zum ersten Mal erhoben. Wir werden Sie über weitere Entwick­lungen gerne informieren.

(Christian Dümke)