Wir berichteten vor kurzem über den aktuellen Gesetzesentwurf für „faire Verbraucherverträge“ der im Fall seiner Verabschiedung auch erhebliche Auswirkungen auf das Vertriebsgeschäft von Energieversorgungsunternehmen haben wird.
Der Bundesrat hat dazu nun am 12. Februar 2021 Stellung genommen und weitere Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs gefordert.
Telefonisch geschlossene Verträge sollen nach Auffassung des Bundesrates künftig nur wirksam werden, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachträglich bestätigt. Speziell für Energielieferverträge sah bereits der Entwurf der Bundesregierung ein Textformerfordernis vor.
Weiterhin sollen Anbieter von Onlineverträgen nach Vorstellung des Bundesrates auf ihrer Website künftig einen „Kündigungsbutton“ vorhalten, mit dem der Kunde online geschlossene Verträge einfach kündigen kann. Bisher ist dafür eine Kündigungsmitteilung in Textform erforderlich.
Weiterhin wünscht der Bundesrat die Einführung einer gesetzlichen Bestätigungspflicht für Unternehmen in Hinblick auf relevante Erklärungen, die der Kunde dem Unternehmen übersendet, (Kündigungen, Widerrufserklärungen).
Zuletzt sollen nach Vorstellung des Bundesrates die geplanten Änderungen des Verbraucherrechts auch für bereits bestehende Verträge zur Anwendung kommen. Der bisherige Entwurf der Regierung sieht für die Altverträge Bestandschutz vor.
Wir sind etwas skeptisch, ob sich diese Forderungen durchsetzen, denn sie werden vom Bundesrat nicht zum ersten Mal erhoben. Wir werden Sie über weitere Entwicklungen gerne informieren.
(Christian Dümke)
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