Bekanntlich gibt es zur Zeit bei der Windenergie nicht nur dann Probleme, wenn zu wenig Wind weht, sondern auch dann, wenn der Wind zu stark ist. Das ist keineswegs zwangs­läufig. Aber zum einen hat der Ausbau der Netzin­fra­struktur nicht mit dem Ausbau der Windenergie Schritt gehalten. Zum anderen entwi­ckeln sich erst nach und nach techno­lo­gische Möglich­keiten, Strom aus erneu­er­baren Energie­quellen zu speichern oder für andere Sektoren wie Wärme und Verkehr verfügbar zu machen.

Solange dies so ist, kommt es mancherorts dazu, dass Kraft­werke oder sogar Windener­gie­an­lagen im Rahmen des sogenannen Einspei­se­ma­nage­ments abgeregelt werden müssen. Nur so lassen sich Überka­pa­zi­täten vermeiden. Das ist natürlich ineffi­zient. Auch die Netzbe­treiber haben in der Regel kein Interesse daran. Sie müssen für das Abregeln von Strom aus erneu­er­barer Energie und Kraft-Wärme-Kopplung nämlich gem. § 12 Erneu­erbare Energien-Gesetz Entschä­di­gungen zahlen.

Daher hat die Bundes­netz­agentur im Auftrag des Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­riums vor zwei Jahren Regelungen entwi­ckelt, mit denen ein Netzaus­bau­gebiet geschaffen wird. In diesem Gebiet ist die Ausschreibung von neuen Windener­gie­an­lagen gedeckelt, wodurch Überka­pa­zi­täten vermieden werden sollen. Umfasst von dem Netzaus­bau­gebiet ist das nördliche Nieder­sachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Nun haben in letzter Zeit die Netzbe­treiber, zu deren Gunsten die Regelung eigentlich wirken soll, sich für Änderungen ausge­prochen. Denn die Überka­pa­zi­täten sind keineswegs gleich­mäßig über das Gebiet verteilt. So ist in Mecklenburg-Vorpommern bisher weniger Strom aus erneu­er­baren Energie­quellen abgeregelt worden als in Nieder­sachsen. Insofern würde das Netz im Nordosten durchaus noch mehr Strom aus erneu­er­baren Energien vertragen. Derweil wies die energie­po­li­tische Sprecherin der Grünen darauf hin, dass im Emsland und in der Weser­marsch weiterhin Atomstrom einge­speist würde. Auch wenn der Atomstrom offen­sichtlich die Grundlast erhöht und somit gerade nicht die angebots­be­dingten Schwan­kungen betrifft, trägt er im Fall der Überka­pa­zi­täten in Nieder­sachsen dennoch zum Problem bei.