Fehlzu­schnitt des Netzausbaugebiets

Bekanntlich gibt es zur Zeit bei der Windenergie nicht nur dann Probleme, wenn zu wenig Wind weht, sondern auch dann, wenn der Wind zu stark ist. Das ist keineswegs zwangs­läufig. Aber zum einen hat der Ausbau der Netzin­fra­struktur nicht mit dem Ausbau der Windenergie Schritt gehalten. Zum anderen entwi­ckeln sich erst nach und nach techno­lo­gische Möglich­keiten, Strom aus erneu­er­baren Energie­quellen zu speichern oder für andere Sektoren wie Wärme und Verkehr verfügbar zu machen.

Solange dies so ist, kommt es mancherorts dazu, dass Kraft­werke oder sogar Windener­gie­an­lagen im Rahmen des sogenannen Einspei­se­ma­nage­ments abgeregelt werden müssen. Nur so lassen sich Überka­pa­zi­täten vermeiden. Das ist natürlich ineffi­zient. Auch die Netzbe­treiber haben in der Regel kein Interesse daran. Sie müssen für das Abregeln von Strom aus erneu­er­barer Energie und Kraft-Wärme-Kopplung nämlich gem. § 12 Erneu­erbare Energien-Gesetz Entschä­di­gungen zahlen.

Daher hat die Bundes­netz­agentur im Auftrag des Bundes­wirt­schafts­mi­nis­te­riums vor zwei Jahren Regelungen entwi­ckelt, mit denen ein Netzaus­bau­gebiet geschaffen wird. In diesem Gebiet ist die Ausschreibung von neuen Windener­gie­an­lagen gedeckelt, wodurch Überka­pa­zi­täten vermieden werden sollen. Umfasst von dem Netzaus­bau­gebiet ist das nördliche Nieder­sachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Nun haben in letzter Zeit die Netzbe­treiber, zu deren Gunsten die Regelung eigentlich wirken soll, sich für Änderungen ausge­prochen. Denn die Überka­pa­zi­täten sind keineswegs gleich­mäßig über das Gebiet verteilt. So ist in Mecklenburg-Vorpommern bisher weniger Strom aus erneu­er­baren Energie­quellen abgeregelt worden als in Nieder­sachsen. Insofern würde das Netz im Nordosten durchaus noch mehr Strom aus erneu­er­baren Energien vertragen. Derweil wies die energie­po­li­tische Sprecherin der Grünen darauf hin, dass im Emsland und in der Weser­marsch weiterhin Atomstrom einge­speist würde. Auch wenn der Atomstrom offen­sichtlich die Grundlast erhöht und somit gerade nicht die angebots­be­dingten Schwan­kungen betrifft, trägt er im Fall der Überka­pa­zi­täten in Nieder­sachsen dennoch zum Problem bei.