Doch keine Verringerung der Abwurfleistung
Noch im Februar hieß es, die Bundesnetzagentur (BNetzA) wolle die abschaltbaren Lasten reduzieren. Die Beschlusskammer 4 hatte hierzu einen Festlegungsentwurf vorgelegt, aus dem sich ergab, dass die Gesamtabschaltleistung von 1.500 MW auf 750 MW reduziert werden sollte. Begründung: Sowohl die Gebote für die ausgeschriebenen Mengen als auf die tatsächlichen Abrufe lagen in der Vergangenheit unter den zugelassenen Höchstwerten.
Aber worum geht es überhaupt bei diesem in der Öffentlichkeit wenig bekannten Instrument? Stromnetze müssen bekanntlich stets ein stabiles Spannungsniveau halten. Im Ergebnis bedeutet das, dass Einspeisung und Entnahme gleich hoch sein müssen. Da man Bürgern und Unternehmen schlecht vorschreiben kann, wann sie die Waschmaschine (oder die Papierfabrik) einschalten, wird dies in erster Linie über Einspeisung über die Strommärkte und die dort gehandelten unterschiedlichen Produkte erreicht. Allerdings werden in den letzten Jahren die Einspeisungen immer schwerer steuerbar. Das beruht auf dem Umstand, dass gut regelbare Einspeiser (v. a. fossile Kraftwerke) auf dem Rückzug sind. Und die Energie aus Erneuerbaren Quellen schlechter steuerbar. Schließlich kann man die Sonne nicht beliebig ein- und ausschalten, ein Gaskraftwerk dagegen schon.
Auf diese wachsenden Herausforderungen hat der Gesetzgeber reagiert. Im EnWG und in der ABLaV ist geregelt, dass Übertragungsnetzbetreiber besonders stromintensive Industrieprozesse abschalten oder drosseln können, wenn sich die Unternehmen hierfür präqualifiziert haben und an Ausschreibungen teilnehmen. Für die Bereitschaft, sich im Dienste der Netzstabilität notfalls kurzfristig abschalten zu lassen, bekommen sie eine Leistungs- und, kommt es zu diesem Fall, einen Arbeitspreis. Finanziert wird dies durch eine Umlage, die jeder, der schon mal auf seine Stromrechnung geschaut hat, auf dieser findet. Eine Reduzierung der abschaltbaren Lasten hätte deswegen den Endpreis für Strom zwar nicht erheblich, aber doch ein bisschen reduziert.
Die Konsultation durch die BNetzA zu ihren Plänen hat allerdings ergeben, dass eine solche Reduzierung derzeit nicht sinnvoll ist. In den letzten Monaten hat der Abruf von abschaltbaren Lasten zugenommen. Die BNetzA teilt nun mit, dass vom 1. Juli 2018 bis zum 4. April 2019 fast das fünffache an abschaltbaren Lasten gegenüber den Zeitraum von Januar 2017 bis Juni 2018 abgerufen wurde. Das Instrument wird also wichtiger. Die Behörde ist von ihren Plänen aus diesem Grunde erst einmal abgerückt. Es soll abgewartet werden, wie sich die Abwurflasten in den kommenden Monaten entwickeln.