Noch im Februar hieß es, die Bundes­netz­agentur (BNetzA) wolle die abschalt­baren Lasten reduzieren. Die Beschluss­kammer 4 hatte hierzu einen Festle­gungs­entwurf vorgelegt, aus dem sich ergab, dass die Gesamt­ab­schalt­leistung von 1.500 MW auf 750 MW reduziert werden sollte. Begründung: Sowohl die Gebote für die ausge­schrie­benen Mengen als auf die tatsäch­lichen Abrufe lagen in der Vergan­genheit unter den zugelas­senen Höchstwerten. 

Aber worum geht es überhaupt bei diesem in der Öffent­lichkeit wenig bekannten Instrument? Strom­netze müssen bekanntlich stets ein stabiles Spannungs­niveau halten. Im Ergebnis bedeutet das, dass Einspeisung und Entnahme gleich hoch sein müssen. Da man Bürgern und Unter­nehmen schlecht vorschreiben kann, wann sie die Wasch­ma­schine (oder die Papier­fabrik) einschalten, wird dies in erster Linie über Einspeisung über die Strom­märkte und die dort gehan­delten unter­schied­lichen Produkte erreicht. Aller­dings werden in den letzten Jahren die Einspei­sungen immer schwerer steuerbar. Das beruht auf dem Umstand, dass gut regelbare Einspeiser (v. a. fossile Kraft­werke) auf dem Rückzug sind. Und die Energie aus Erneu­er­baren Quellen schlechter steuerbar. Schließlich kann man die Sonne nicht beliebig ein- und ausschalten, ein Gaskraftwerk dagegen schon.

Auf diese wachsenden Heraus­for­de­rungen hat der Gesetz­geber reagiert. Im EnWG und in der ABLaV ist geregelt, dass Übertra­gungs­netz­be­treiber besonders strom­in­tensive Indus­trie­pro­zesse abschalten oder drosseln können, wenn sich die Unter­nehmen hierfür präqua­li­fi­ziert haben und an Ausschrei­bungen teilnehmen. Für die Bereit­schaft, sich im Dienste der Netzsta­bi­lität notfalls kurzfristig abschalten zu lassen, bekommen sie eine Leistungs- und, kommt es zu diesem Fall, einen Arbeits­preis. Finan­ziert wird dies durch eine Umlage, die jeder, der schon mal auf seine Strom­rechnung geschaut hat, auf dieser findet. Eine Reduzierung der abschalt­baren Lasten hätte deswegen den Endpreis für Strom zwar nicht erheblich, aber doch ein bisschen reduziert.

Die Konsul­tation durch die BNetzA zu ihren Plänen hat aller­dings ergeben, dass eine solche Reduzierung derzeit nicht sinnvoll ist. In den letzten Monaten hat der Abruf von abschalt­baren Lasten zugenommen. Die BNetzA teilt nun mit, dass vom 1. Juli 2018 bis zum 4. April 2019 fast das fünffache an abschalt­baren Lasten gegenüber den Zeitraum von Januar 2017 bis Juni 2018 abgerufen wurde. Das Instrument wird also wichtiger. Die Behörde ist von ihren Plänen aus diesem Grunde erst einmal abgerückt. Es soll abgewartet werden, wie sich die Abwurf­lasten in den kommenden Monaten entwickeln.