#FitFor55: Was steht im Entwurf der RED III?

In dieser Woche steht unser Blog ganz im Zeichen des „fit for 55“ Maßnah­men­pa­ketes der EU-Kommission. Gestern ging es um die Zukunft des Emissi­ons­handels, heute haben wir uns die Vorschläge zur Änderung der Erneu­erbare-Energien-Richt­linie (RED III) angesehen.

Im Rahmen der RED III soll die Zielvorgabe für die Erzeugung von Energie aus regene­ra­tiven Quellen in der EU auf 40 % bis zum Jahr 2030 erhöht werden. Die Mitglied­staaten sollten daher sicher­stellen, dass der Einsatz von Strom aus erneu­er­baren Quellen in einem angemes­senen Tempo zunimmt, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitglied­staaten einen Rahmen schaffen, der markt­kom­pa­tible Mecha­nismen umfasst, um verblei­bende Hinder­nisse für sichere und angemessene Strom­systeme, die für einen hohen Anteil erneu­er­barer Energien geeignet sind, sowie Speicher­an­lagen, die vollständig in das Strom­system integriert sind, zu besei­tigen. Dieser Rahmen soll insbe­sondere verblei­bende Hinder­nisse beseitigen
Da zu komplexe und zu lange Verwal­tungs­ver­fahren ein wesent­liches Hindernis für den Einsatz erneu­er­barer Energien darstellen, sollte die Kommission geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicher­zu­stellen, dass die Mitglied­staaten über gestraffte und effiziente Verwal­tungs­ver­fahren verfügen.

Im Bereich der Offshore-Energie­er­zeugung sollen die Mitglied­staaten zunehmend die Möglichkeit in Betracht ziehen, die Offshore-Energie­er­zeugung aus erneu­er­baren Quellen mit Übertra­gungs­lei­tungen, die mehrere Mitglied­staaten mitein­ander verbinden, in Form von Hybrid­pro­jekten oder zu einem späteren Zeitpunkt in Form eines stärker vermaschten Netzes zu kombi­nieren. Dadurch könnte Strom in verschiedene Richtungen fließen, wodurch der sozio­öko­no­mische Wohlstand maximiert, die Infra­struk­tur­aus­gaben optimiert und eine nachhal­tigere Nutzung dieser Flächen ermög­licht würde.

Da Fachkräf­te­mangel die Energie­wende ausbremse sollten die Mitglied­staaten mit den Sozial­partnern und den Gemein­schaften für erneu­erbare Energien zusam­men­ar­beiten, um die erfor­der­lichen Fähig­keiten zu antizi­pieren. Es sollte eine ausrei­chende Anzahl quali­tativ hochwer­tiger Schulungs­pro­gramme und Zerti­fi­zie­rungs­mög­lich­keiten zur Gewähr­leistung der ordnungs­ge­mäßen Instal­lation und des zuver­läs­sigen Betriebs unter­schied­lichster erneu­er­barer Heiz- und Kühlsysteme bereit­ge­stellt und so gestaltet werden, dass die Teilnahme an solchen Schulungs­pro­grammen und Zerti­fi­zie­rungs­sys­temen attraktiv ist.

Da Herkunfts­nach­weise ein wichtiges Instrument zur Verbrau­cher­infor­mation sowie zur weiteren Verbreitung von Strom­be­zugs­ver­trägen aus erneu­er­baren Quellen seien, sollten alle Erzeuger erneu­er­barer Energien unbeschadet der Bestim­mungen der Mitglied­staaten einen Herkunfts­nachweis erhalten können.

Bei der Berechnung des Anteils erneu­er­barer Energien in einem Mitglied­staat sollten erneu­erbare Kraft­stoffe nicht biolo­gi­schen Ursprungs in dem Sektor gezählt werden, in dem sie verbraucht werden (Strom, Wärme und Kälte oder Verkehr). Um Doppel­zäh­lungen zu vermeiden, sollte der zur Herstellung dieser Kraft­stoffe verwendete erneu­erbare Strom nicht angerechnet werden. Dies würde zu einer Harmo­ni­sierung der Bilan­zie­rungs­regeln für diese Kraft­stoffe in der gesamten Richt­linie führen, unabhängig davon, ob sie zum Gesamtziel für erneu­erbare Energien oder zu einem Teilziel gezählt werden.

(Christian Dümke)

2021-07-20T17:40:30+02:0020. Juli 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|

Die Deutsche Anpas­sungs­stra­tegie an den Klima­wandel (DAS)

In der öffent­lichen Diskussion wird oft verkannt, dass Klima­schutz­po­litik nicht nur eine, sondern zwei Dimen­sionen hat: Zum einen geht es um die Begrenzung der Erder­wärmung auf möglichst nicht mehr als 2° C, noch besser nur um 1,5° C. Zum anderen – und diese Dimension ist nicht weniger wichtig, wie diese Tage zeigen – muss die Bundes­re­publik sich an das verän­derte Klima anpassen, denn auch schon ein durch vielfältige Maßnahmen „gebremster“ Klima­wandel wirkt sich in vielfacher Hinsicht auf Deutschland aus.

Doch während die Maßnahmen rund um die Begrenzung zukünf­tiger Emissionen etwa des Verkehrs oder der Energie­er­zeugung viel disku­tiert und hoch umstritten sind, ist erstaunlich unbekannt, dass die Bundes­re­gierung bereits 2008 eine Anpas­sungs­stra­tegie (DAS) an den Klima­wandel beschlossen hat. Sie finden Sie hier. Dass die Bundes­re­gierung diesen Plan ausge­ar­beitet hat, ist auch kein Akt außer­ge­wöhn­licher Weitsicht, sondern beruht auf einer Verpflichtung nach Artikel 4 der Klima­rahmenkonvention, wo die Vetrrags­staaten sich zum Erlass von Anpas­sungs­stra­tegien verpflichtet haben.

Die DAS wirkt trotz der 13 Jahre, die seitdem vergangen sind, erstaunlich aktuell, sieht man von den Zeitreihen ab. Inter­essant: Auf S. 12 befindet sich eine Passage, in der sehr klar prognos­ti­ziert wird, dass die heißen Tage mit über 30° C sich verdrei­fachen und Stark­nie­der­schläge zunehmen werden. Ausgehend von dieser Analyse beschreibt die Bundes­re­gierung auf S. 32ff., welche Folgen die model­lierten Verän­de­rungen haben werden, von einer Zunahme der Borre­liose über Blaual­gen­blüten mit negativen Folgen für Badege­wässer, eine Zunahme von Hautkrebs, Probleme bei der Gebäu­de­nutzung, aber auch Hochwasser, Sturm­fluten, Austrocknung der Feucht­ge­biete und Moore, negative Folgen für die Landwirt­schaft, die Finanz­wirt­schaft, das Versi­che­rungs­wesen, Verkehrswege, der Skitou­rismus und, und, und. 

Die DAS erschöpft sich aber nicht in der Aufzählung der unschönen Folgen der Erder­wärmung. Sie enthält auch konkrete Forde­rungen, was der Gesetz­geber, was die Verwal­tungen, tun sollten, um die Bundes­re­publik erder­wär­mungs­fester zu gestalten. Von neuen DIN-Normen für den Bau bis zu konkreten Kanali­sa­ti­ons­ver­bes­se­rungen wird ein bunter Strauß aufge­blättert. Inter­essant: Auf S. 23 befindet sich eine Passage, die die Stärkung der Eigen­vor­sorge bei Stark­re­gen­er­eig­nissen thema­ti­siert. Inter­essant ist auch der Passus auf S. 33f., wo es u. a. auch um die Energie­wirt­schaft und ihre Schwie­rig­keiten etwa bei der Kühlwas­ser­ver­sorgung und der Versorgung mit Rohstoffen geht. Ganz konkret um Extrem­wet­ter­er­eig­nisse wie in den letzten Tagen geht es auf S. 43, wo u. a. die Freihaltung von Bebauung, Deichbau- und Deichsa­nie­rungs­maß­nahmen gefordert werden. Wie Anpas­sungs­maß­nahmen regional und sektoral aussehen können, können Sie übrigens selbst über diese Suchmaske des Umwelt­bun­des­amtes recher­chieren. Er beruht auf dem Aktionsplan Anpassung (APA) von 2011. Die bis 2015 erzielten Fortschritte hat die Bundes­re­gierung in einem ersten Fortschritts­be­richt veröf­fent­licht. 2020 ist ein weiterer Fortschritts­be­richt erschienen. Jeweils wird nicht nur dokumen­tiert, wie die DAS von 2008 voran­kommt, sondern diese auch inhaltlich fortge­schrieben. Im letzten Fortschritts­be­richt werden die gegen­wär­tigen (!) Schäden durch Stark­regen an Wohnge­bäuden in NRW in einer Grafik auf S. 21 übrigens mit 13 Mrd. EUR beziffert, 3,50 EUR pro m2 Wohnfläche.

Thermometer, Sommer, Heiss, Hitze, Sonne, Temperatur

Auch in den nächsten Jahren soll die DAS weiter­ent­wi­ckelt werden. Doch noch deutlich mehr als im weitgehend verge­mein­schaf­teten Klima­schutz durch Verrin­gerung der Emissionen bestehen hier Spiel­räume von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Grad der Oberflä­chen­ver­sie­gelung etwa hängt stark an der Bauleit­planung. Die Baustan­dards und techni­schen Standards beruhen oft auf insti­tu­tio­na­li­sierten Branchen­dia­logen. Die Zivil­ge­sell­schaft selbst ist hier also gefordert, an der zweiten Säule des Klima­schutzes zu arbeiten (Miriam Vollmer).

2021-07-16T19:38:05+02:0016. Juli 2021|Energiepolitik, Industrie, Strom, Umwelt|

Sonnen­en­ergie per Gesetz

Erneu­erbare Energien haben häufig einen großen Raumbedarf. Dabei lassen sich Windener­gie­an­lagen zwar ziemlich gut mit landwirt­schaft­lichen Nutzungen kombi­nieren. Aller­dings gibt es Konflikte mit Natur­schutz, Erholungs­funktion und Bebauung der Landschaft, auch wenn sich darüber streiten lässt, wie schwer­wiegend sie sind.

Bei der Photo­voltaik (PV) ist der Flächen­bedarf erheblich und hier ergeben sich tatsächlich auch Konflikte mit der Landwirt­schaft. Insofern läge es nahe, besonders solche Bereiche zu nutzen, die ohnehin bereits überbaut sind: Parkplätze oder auch Wohnge­bäude zum Beispiel. Dennoch sind die Dächer mit PV-Anlagen in deutschen Städten weiterhin eher rar.

In Berlin sollen nun die Hausei­gen­tümer gesetzlich verpflichtet werden, zumindest einen Teil ihrer Dachfläche für PV-Anlagen zu nutzen. Dies gilt zwar nicht für den Bestand, grund­sätzlich aber bei Neubau oder wesent­lichen Umbauten. Gelten soll die Pflicht ab 01.01.2023. Überbaut werden sollen mindestens 30 Prozent der Netto­dach­fläche. Je nach Gebäu­detyp variiert die Leistung: So sollen bei Wohnge­bäuden mit bis zu zwei Wohnungen eine PV-Anlage mit drei Kilowatt, bei größeren Wohn- oder Nicht­wohn­ge­bäuden Anlagen bis 6 Kilowatt instal­liert werden. Wegen Denkmal­schutz, Statik oder Dachaus­richtung sind Ausnahmen von der Pflicht möglich.

Inzwi­schen wurde der Geset­zes­entwurf vom Wirtschafts­aus­schuss des Abgeord­ne­ten­hauses gebilligt. Das Plenum muss aller­dings noch darüber abstimmen. Ähnliche Vorstöße für eine gesetz­liche PV-Pflicht für Hausei­gen­tümer gibt es auf Bundes­ebene seitens des Umweltministeriums.

Die Pflicht könnte PV-Pacht­mo­dellen Auftrieb geben, die bereits jetzt von einigen Stadt­werken Hausei­gen­tümern angeboten werden. Zwar ist der Kauf der Anlagen durch die Eigen­tümer ökono­misch sinnvoller. Aber das „Pacht­modell“ (eigentlich handelt es sich laut Recht­spre­chung des BGH um Miete) beinhaltet in der Regel ein Rundum-Sorglos-Paket und nimmt den Eigen­tümern die Inves­ti­ti­ons­kosten ab (Olaf Dilling).

2021-07-12T17:24:57+02:0012. Juli 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|