Erneuerbare Energien haben häufig einen großen Raumbedarf. Dabei lassen sich Windenergieanlagen zwar ziemlich gut mit landwirtschaftlichen Nutzungen kombinieren. Allerdings gibt es Konflikte mit Naturschutz, Erholungsfunktion und Bebauung der Landschaft, auch wenn sich darüber streiten lässt, wie schwerwiegend sie sind.
Bei der Photovoltaik (PV) ist der Flächenbedarf erheblich und hier ergeben sich tatsächlich auch Konflikte mit der Landwirtschaft. Insofern läge es nahe, besonders solche Bereiche zu nutzen, die ohnehin bereits überbaut sind: Parkplätze oder auch Wohngebäude zum Beispiel. Dennoch sind die Dächer mit PV-Anlagen in deutschen Städten weiterhin eher rar.
In Berlin sollen nun die Hauseigentümer gesetzlich verpflichtet werden, zumindest einen Teil ihrer Dachfläche für PV-Anlagen zu nutzen. Dies gilt zwar nicht für den Bestand, grundsätzlich aber bei Neubau oder wesentlichen Umbauten. Gelten soll die Pflicht ab 01.01.2023. Überbaut werden sollen mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche. Je nach Gebäudetyp variiert die Leistung: So sollen bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen eine PV-Anlage mit drei Kilowatt, bei größeren Wohn- oder Nichtwohngebäuden Anlagen bis 6 Kilowatt installiert werden. Wegen Denkmalschutz, Statik oder Dachausrichtung sind Ausnahmen von der Pflicht möglich.
Inzwischen wurde der Gesetzesentwurf vom Wirtschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses gebilligt. Das Plenum muss allerdings noch darüber abstimmen. Ähnliche Vorstöße für eine gesetzliche PV-Pflicht für Hauseigentümer gibt es auf Bundesebene seitens des Umweltministeriums.
Die Pflicht könnte PV-Pachtmodellen Auftrieb geben, die bereits jetzt von einigen Stadtwerken Hauseigentümern angeboten werden. Zwar ist der Kauf der Anlagen durch die Eigentümer ökonomisch sinnvoller. Aber das „Pachtmodell“ (eigentlich handelt es sich laut Rechtsprechung des BGH um Miete) beinhaltet in der Regel ein Rundum-Sorglos-Paket und nimmt den Eigentümern die Investitionskosten ab (Olaf Dilling).
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