EU-Strafzahlungen: Muss das sein?

Wenn der Konflikt mit Polen sich weiter zuspitzt, stellt sich die Frage nach den Sanktionsmöglichkeiten der Kommission noch mal ganz grundsätzlich: Denn Polen hat bereits angekündigt, fälligen Strafzahlungen nicht Folge zu leisten. Die hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einerseits wegen des Braunkohletagebaus bei Turow angekündigt. Denn nach einer Klage Tschechiens hatte der EuGH festgestellt, dass erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht durchgeführt worden waren und die Gefahr besteht, dass in der Grenzregion der Grundwasserspiegel abgesenkt wird.

Europapalast mit Fahnen

Daraufhin hat der stellvertretende Justizminister, Marcin Romanowski, über Twitter verlauten lassen “Sie werden keinen Cent bekommen”. Nun ist es tatsächlich so, dass die EU-Kommission weder eine Polizei hat noch ein Heer, das in Polen einmarschieren kann. Und das ist letztlich wahrscheinlich auch gut so. Denn die ursprüngliche Idee der EU war, in Europa Frieden zu schaffen, ein Forum, wo sich die Nationalstaaten mit der Kraft der besseren Argumente zur Kooperation bringen.

Wenn aber – wie seitens der aktuellen polnischen Regierung – die Bereitschaft zur Kooperation gegen Null tendiert. Was für Möglichkeiten gibt es? Ein Weg hat nun die EU-Kommission aufgezeigt. Wenn ein Land nach mehrmaliger Aufforderung nicht zahlt, würden die betroffenen Beträge eingezogen. Notfalls könne die Summe auch aus EU-Zahlungen an das Land kompensiert werden.

Das trägt jedenfalls für Länder die Polen, die Netto-Empfängerländer sind. Es bleibt zu hoffen, dass die Geberländer wie Deutschland oder Frankreich nicht ebenfalls  auf die Idee kommen, ihre Strafzahlungen zu verweigern. Denn dann würde die Integrationskraft der Union tatsächlich auf die harte Probe gestellt (Olaf Dilling).

2021-11-01T23:59:00+01:001. November 2021|Allgemein|

Das Sondierungspapier der Ampel: Energie

Es scheint schneller zu gehen, als vielfach befürchtet: Das Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP liegt auf dem Tisch. Schauen wir uns also an, was die wahrscheinlich nächste Regierung im Bereich Energie mit uns vorhat:

Ziel: 1,5% C

Erster Eindruck: Bei der Energiewende haben sich die Grünen weitgehend, aber nicht voll durchgesetzt. Das 1,5° C-Ziel wird prominent verankert, aber gleichzeitig auch begrenzt: Deutschland wird nicht mehr mindern, als Bundesverfassungsgericht (hier zum Klimabeschluss) und EU vorgeben. Aber ob sich Deutschland widerwillig zur Kirmes mitschleifen lässt oder selbst mit einem robusten Überprüfungsmechanismus treibt und zieht, macht dann doch einen auch in Brüssel möglicherweise spürbaren Unterschied.

Ausbau der Erneuerbaren

Praktisch wird es in den folgenden Absätzen: Die Aufdach-PV wird teilweise verbindlich. Gewerbeimmobilien müssen, Private sollen verfügbare Dachflächen für PV nutzen. Hier sind wir gespannt auf die Ausgestaltung. PV auf schattige Dächer zu legen, ist Geldverschwendung, aber die Lasten müssen zwischen denen, die einen Platz an der Sonne haben, und allen anderen fair verteilt werden. Was hoffentlich im Koalitionsvertrag noch nachgeliefert wird: Die Mieterstromregelungen sind unpraktisch, viel zu bürokratisch (hier und hier haben wir erklärt, was nicht gut läuft). Hier diskutiert man ergebnislos seit Jahren, die neue Regierung sollte schnell Möglichkeiten schaffen, um auch Mieter unkompliziert mit Solarstrom vom Dach zu versorgen.

Ampel, Signal, Der Verkehr, Straße, Unterzeichnen

Erwartungsgemäß finden wir ein klares Bekenntnis zur Windkraft: 2% der Landesfläche sollen für WEA ausgewiesen werden. Kommunen sollen künftig mehr profitieren. Wird aus dem § 6 EEG 2021, der freiwillige Zahlungen an Gemeinden erlaubt, wo WEA oder Freiflächen-PV betrieben werden, damit eine verpflichtende Regelung? Dass Offshore-Wind ausgebaut werden soll, war ebenso zu erwarten.

Kohleausstieg

Der Zeitpunkt des Kohleausstiegs hat angesichts der Budgetierung der verfügbaren Emissionsrechte durch den EU-Emissionshandel für den Klimaschutz eher symbolische Bedeutung, doch das Ziel eines im Idealfall auf 2030 vorgezogenen Kohleausstiegs ist ein wichtiges Signal für die Energiemärkte und Investoren. Mindestens ärgerlich: Bekanntlich wurde im Februar diesen Jahres ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern abgeschlossen (hier erläutert), der den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis 2038 gegen Milliardenzahlungen fixiert. Allein RWE soll 2,6 Mrd. EUR erhalten, die LEAG 1,75 Mrd. EUR. Dieser Vertrag enthält zwar eine Option, den Kohleausstieg um drei Jahre ohne weitere Entschädigungen vorzuziehen, aber ein acht Jahre früherer Ausstieg könnte noch teurer werden.

Neue Gaskraftwerke

Um Versorgungssicherheit auch in einer durch volatile EE-Anlagen geprägten Struktur zu gewährleisten, will die Ampel Gaskraftwerke bauen, die später auf klimaneutrale Gase umgerüstet werden können. Diese Forderung ist unter Umweltverbänden unpopulär. Gleichzeitig ist sie nahezu alternativlos, wenn Deutschland nicht alles auf die Karte nicht erneuerbarer Stromimporte setzen will. Zudem: Läuft alles gut, werden diese Kraftwerke zunehmend weniger gebraucht und verdienen ihr Geld mit dem Produkt “Versorgungssicherheit” in möglicherweise wenigen Stunden im Jahr. Uns fehlt hier ein klares Bekenntnis zur Kraft-Wärme-Kopplung, aber ein Sondierungspapier ist ja noch nicht aller Tage Abend.

Wie erwartet, will die wohl nächste Bundesregierung das EEG-Umlagesystem abschaffen. Dies lag seit Jahren in der Luft, die Teilfinanzierung seit Beginn dieses Jahres durch die Einnahmen aus dem CO2-Preis hat zudem einen entscheidenden Vorteil aufgehoben: Die frühere EEG-Umlage war keine Beihilfe, Berlin durfte allein gestalten. Jetzt sitzt Brüssel ohnehin stets mit am Tisch (hier erläutern wir ausführlicher). Vorteil: Je nach Gestaltung ist es möglich, Strom je nach Erzeugungstechnologie unterschiedlich zur Finanzierung heranzuziehen und auch die Unternehmen zu beteiligen, die nicht der Industrie, sondern dem Dienstleistungssektor angehören.

Strommarkt

Nur mit einem einzigen Satz ist erwähnt, dass im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren ein neues Strommarktdesign eingeführt werden soll. Hier kann man nur abwarten, wie sich die künftigen Koalitionäre dieses vorstellen.

Was ist davon zu halten?

Es gehört zu den unschönen Tendenzen der letzten Jahre, den, der nicht grundsätzlich unzufrieden ist, als dummes Schlafschaf zu betrachten. In diesem Sinne: Von uns ein herzhaftes “mäh!”: Wir sind nicht unzufrieden. Dass die Erneuerbaren ausgebaut werden, die EEG-Umlage anderen Verteilungsmechanismen weichen soll, dass Gas die Versorgung sichern soll, erscheint uns sinnvoll und realistisch. Den vorzeitigen Kohleausstieg nicht allzu hoch zu hängen, finden wir ebenfalls klug. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird dies schon der steigende CO2-Preis regeln. In diesem Fall muss man den Braunkohlemühlen im Rheinland und in der Lausitz nicht noch mehr Steuerzahlergeld nachwerfen als im Vertrag mit den Betreibern schon geschehen.

Was uns noch fehlt, sind konkrete Ideen zur Kraft-Wärme-Kopplung, zum Ausbau von Nullemissionswärmenetzen, wir fragen uns auch, wie eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare angesichts der gemeinschaftsrechtlichen Bindungen aussehen soll. Wir sind insofern gespannt auf den Koalitionsvertrag, wohl wissend, dass auch die Regierung Merkel am Ende ganz anders abgeliefert als geplant hat (Miriam Vollmer).

2021-10-19T11:34:29+02:0019. Oktober 2021|Allgemein, Energiepolitik|

Gerechte Teilhabe: Autofahren mit Parkplatzgarantie

Eine Verkehrswende hin zu nachhaltiger Mobilität muss Interessen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen und dazu zählen auch mobilitätseingeschränkte Autofahrerinnen und Autofahrer. Nun könnte man denken, die seien die eigentlichen Verlierer einer Verkehrspolitik, die den Fokus weg vom motorisierten Individualverkehr lenkt. Tatsächlich muss das gar nicht so sein, im Gegenteil.

Das liegt daran, dass gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO bezüglich der meisten den Kfz-Verkehr einschränkenden Regelungen in bestimmten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Das heißt, dass Menschen, die aus physischen Gründen also wegen einer körperlichen oder sensorischen Behinderung auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, es auch weiterhin so nutzen können, dass ihnen weite Wege erspart bleiben.

Parkplatz mit Rollstuhlsymbol

Daher ist das oft zu hörende Argument, dass autofreie Innenstädte wegen der Mobilitätsbedürfnisse von Behinderten nicht möglich seien, in vielen Fällen vorgeschoben. Im Gegenteil ist es eher die mangelnde faktische Verfügbarkeit von wohnort- oder zielnahen Parkplätzen, die mobilitätseingeschränkten Autofahrern zu schaffen macht.

Insbesondere können Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, aber auch anderen Behinderungen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung, den sogenannten blauen EU-Parkausweis beantragen. Voraussetzung für die Anerkennung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung ist, dass sie sich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können.

Dieser Ausweis berechtigt sie dann unter anderem dazu:

  • mit einem Rollstuhlfahrersymbol besonders gekennzeichneten Sonderparkplätzen zu nutzen,
  • bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot (sog. “Parkverbot”, VZ 286) oder in Bewohnerparkzonen zu parken,
  • zulässige Parkzeiten zu überschreiten,
  • Fußgängerzonen mit Ausnahmen für Be- und Entladen zu nutzen,
  • in verkehrsberuhigten Zonen außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen zu parken.

Zudem können Inhaber des Ausweises auf Antrag auch einen besonders gekennzeichneten personenbezogenen Stellplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte des Berechtigten im öffentlichen Verkehrsraum reservieren lassen. Insgesamt sollte darauf geachtet werden, ausreichend Sonderparkplätze zur Verfügung zu stellen.

An diesen Möglichkeiten zeigt sich, dass eine Reduzierung und Einschränkung der legalen Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sehr viel mehr Möglichkeiten zur Teilhabe bietet. Denn sie sind von den Verboten entweder gar nicht betroffen oder sie lassen ihnen weiterhin ausreichend Spielraum. Insgesamt dürfte es für sie leichter werden, nahe gelegene und kostenlose Parkmöglichkeiten zu finden. Es ist daher unzutreffend, dass Beschränkungen des Kfz-Verkehrs prinzipiell zu Lasten von Menschen mit Behinderungen gehen.

Um die Teilhabe am Kraftfahrzeugverkehr zu gewährleisten, sollten Kommunen bei der Stadt- und Verkehrsplanung aber dennoch darauf achten, dass ausreichend Sonderparkplätze bereitgestellt werden. Außerdem sollten Zufahrten zu Fußgängerzonen nach Möglichkeit freigehalten werden, um den Zugang für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen (Olaf Dilling).

2021-10-07T16:30:29+02:007. Oktober 2021|Allgemein|