Der EU-CO2-Preis wackelt

Die ehrgeizigen Pläne der Europäischen Kommission für die Überarbeitung der Emissionshandelsrichtlinie stoßen auf Widerstand in manchen Mitgliedstaaten. Besonders nach den monatelangen Protesten der französischen Gilets jaunes gegen eine höhere Besteuerung fossiler Kraftstoffe fürchten einige europäische Regierungen den Unmut der Bevölkerung. Damit ist unklar, ob die ab 2026 geplante Ausweitung des Emissionshandels auf Brenn- und Treibstoffe in der EU über einen Upstream-Emissionshandel realistisch ist.

Der Berichterstatter im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, der deutsche Christdemokrat Peter Liese, hat nun einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der neben einigen anderen Vorschlägen (hierzu demnächst) zur Änderung des Richtlinienvorschlags der Kommission, auch eine vermittelnde Regelung für den Emissionshandel für Brenn- und Treibstoffe vorsieht: Das Instrument soll schon 2025 statt 2026 starten. Aber es soll den Mitgliedstaaten für die Jahre 2025 und 2026 freistehen, ob sie auch private Haushalte einbeziehen. Sie müssen allerdings die Emissionsminderungen, die auf diesen Bereich entfallen, auf anderem Wege erbringen.

Lichter, Nacht, Abend, Langsame Verschlusszeit

Uns überzeugt dieser Vorschlag praktisch nicht. Denn die Kommission plant bekanntlich, beim Inverkehrbringer anzusetzen, so wie aktuell beim deutschen BEHG. Zertifikate abführen müsste also der Lieferant. Aber zum Zeitpunkt der Auslieferung des Benzins ist noch nicht einmal klar, ob ein Taxifahrer tankt oder ein Anwalt nach Feierabend. Und wie geht man mit einem Gebäude mit Zentralheizung um, in dem im 1. OG ein Call Center und im Dach eine Familie Mieter sind? Ohne einen umfangreichen Papierkrieg ist das kaum vorstellbar.

Doch wie auch immer andere EU-Mitglieder dies für sich lösen, dass Deutschland aus dem ETS II optiert, kann als ausgeschlossen gelten. Denn mit dem BEHG gibt es ein sehr ähnliches Instrument bereits seit dem letzten Jahr (Miriam Vollmer).

2022-01-14T20:43:54+01:0014. Januar 2022|Allgemein, Emissionshandel|

Ausblick auf den Energievertrieb 2022 – Streit liegt in der Luft

Ein turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu. Neben der eigentlich alles überschattenden Pandemie war es auch für die Energiewirtschaft und dort insbesondere für den Energievertrieb ein turbulentes Jahr.

Explodierende Energiepreise führten zum Marktausscheiden einiger Versorger und stellten insbesondere die Grund- und Ersatzversorgung vor neue Herausforderungen. Ging es bisher am Markt oft darum, möglichst viele Neukunden anzuwerben, machten viele Versorger nun plötzlich ihr Neukundengeschäft dicht oder versuchten gar Kunden loszuwerden.

Die letzten großen Preisprotestbewegungen liegen schon einige Jahre zurück. Bei steigenden Preisen ist damit zu rechnen, dass auch die Kunden wieder preissensibler agieren und Rechnungen und Verträge ihrer Versorger rechtlich genauer in den Blick nehmen. In Kombination mit neuen erhöhten Transparenzanforderungen des Gesetzgebers an Preisanpassungen und den genauen Inhalt von Preisanpassungsmitteilungen, ist Streit um die Berechtigung von Energieforderungen programmiert.

Zusätzlich zündet im nächsten Jahr die nächste Stufe an rechtlichen Anforderungen aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge, weil dann die entsprechenden Umsetzungsfristen ablaufen.

Wir rechnen daher mit einer Zunahme entsprechender Streitigkeiten im nächsten Jahr.

(Christian Dümke)

2021-12-15T20:00:54+01:0015. Dezember 2021|Allgemein, Vertrieb|

Öffentliche Wasserversorgung und Rationierung von Trinkwasser

Bis vor wenigen Jahren gab es in Deutschland, anderes als in vielen anderen Ländern der Welt, nie ein ersthaftes Problem mit Wasserknappheit. Dies hat sich seit der Dürre des Jahres 2018 zumindest perspektivisch geändert. Denn inzwischen gehen Klimaexperten davon aus, dass die Häufigkeit trockener, heißer Sommer sich verstärken könnte. Laut Umweltbundesamt ist die Abnahme der Bodenfeuchte ist ein langfristiger Prozess, der vom ⁠Klimawandel⁠ beeinflusst wird.

Davon sind nicht alle Regionen gleichermaßen betroffen. Gebiete mit leichtem, sandigem Boden, Teile Ostdeutschlands und das Rhein-Main-Gebiet, leiden besonders unter dem Mangel an Niederschlägen. Das geht soweit, dass in Brandenburg inzwischen der Wasserverband Strausberg-Erkner beschlossen hat, die Trinkwassermenge zu rationieren.

In der Presse wurde dies zum Teil auf den hohen Wasserbedarf der Tesla Gigafactory zurückgeführt, die bei Grünheide immerhin in ein Wasserschutzgebiet gebaut worden ist. Allerdings ist dies Schuldzuweisung ganz offensichtlich zu kurz gegriffen. Denn schon vor dem Bau der Fabrik gab es eine erhebliche Wasserknappheit. Außerdem muss der Verbrauch für die Herstellung der E-Autos und Batterien ins richtige Verhältnis gesetzt werden: Ungleich größer als die Trinkwasserentnahme durch Tesla ist die durch die in Brandenburg immer noch existierenden Braunkohletagebaue. Vermutlich ist es ein Zusammenspiel von Faktoren, zu denen auch die Aufforstung mit als Wasserspeicher eher schlecht geeignetem Kiefernwald und Flächenversieglung zählt.

Die zentrale rechtliche Frage, die sich bei Rationierung von Trinkwasser stellt: Geht das überhaupt ohne Weiteres? Denn an sich gehört die Trinkwasserversorgung zur Daseinsvorsorge und ist damit eine grundlegende Staatsfunktion. Dementsprechend wird § 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ein öffentlicher Versorgungauftrag entnommen. Wie verträgt sich das mit der neuen Satzung des Wasserverbands, nach dem Haushalte und Unternehmen nicht mehr unbegrenzt Wasser verbrauchen dürfen? Kann ihnen irgendwann der Wasserhahn abgedreht werden? Letztlich wird es soweit nicht kommen. Die neue Logik der Zuteilung von Wassermengen ist jedoch vermutlich notwendiger Schritt im Kontext des Klimawandels. Vermutlich wird in nicht allzulanger Zeit auch eine Reform des WHG nötig, um das Wasserrecht für Zeiten der Knappheit fit zu machen (Olaf Dilling).

2021-12-09T23:56:56+01:009. Dezember 2021|Allgemein, Wasser|