Netzengpass in Oranienburg: Der Anspruch auf Netzanschluss

Wir berichteten hier neulich über die aktuelle besondere Netzsituation in der Stadt Oranienburg, bei der wegen einem Netzengpass derzeit keinen neuen Stromnetzanschlüsse mehr erstellt werden (können) bis ein benötigtes Umspannwer fertig ist. Aber wie sieht es rechtlich aus?

Hausbesitzer und sonstige Anschlussnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, an das Stromnetz angeschlossen zu werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dieser Anspruch auf Netzanschluss ist ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung und trägt dazu bei, sicherzustellen, dass alle Bürger Zugang zu elektrischer Energie haben, was heutzutage von entscheidender Bedeutung ist.

Gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen haben Hausbesitzer das Recht, eine Verbindung zum Stromnetz zu beantragen und von ihrem Stromverteilnetzbetreiber einen Anschluss zu erhalten. Diese Regelung gilt in den meisten Ländern und wird als Grundprinzip des Energierechts betrachtet. Der Stromverteilnetzbetreiber ist verpflichtet, diesen Anschluss bereitzustellen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Es gibt jedoch zwei wesentliche Ausnahmen von diesem Grundsatz:

  1. Der Netzanschluss ist dem Netzbetreiber wirtschaftlich nicht zumutbar: In manchen Fällen kann es für den Netzbetreiber finanziell unrentabel sein, einen Anschluss bereitzustellen, insbesondere wenn die Kosten für die Errichtung oder Erweiterung des Stromnetzes unverhältnismäßig hoch sind im Vergleich zum erwarteten Nutzen. In solchen Fällen kann der Netzbetreiber den Antrag auf Netzanschluss ablehnen.
  2. Der Netzanschluss ist technisch unmöglich: Es gibt Situationen, in denen es aus technischen Gründen nicht möglich ist, einen Anschluss zum Stromnetz herzustellen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das betreffende Gebiet zu abgelegen ist oder wenn die Infrastruktur des Stromnetzes nicht ausreicht, um zusätzliche Anschlüsse zu ermöglichen.

In beiden Fällen muss der Stromverteilnetzbetreiber jedoch nachweisen, dass die Ablehnung des Netzanschlusses gerechtfertigt ist und dass alle anderen möglichen Optionen geprüft wurden. Zudem haben Hausbesitzer in der Regel das Recht, gegen die Entscheidung des Netzbetreibers Einspruch einzulegen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um ihren Anspruch auf Netzanschluss durchzusetzen.

Im Fall Oranienburg dürfte – zumindest auf Basis der bekannten Presseberichte – der Fall der Unmöglichkeit vorliegen. Zwar kann weiterhin physisch ein Netzanschluss hergestellt werden, aber die Nutzung würde die netzstabilität und Versorgungssicherheit gefährden. Dies berechtigt aber selbstverständlich nicht zur dauerhaften Verweigerung des Netzanschlusses, da gleichzeitig eine Pflicht des Netzbetreibers zum Netzausbau besteht um nach Fertigstellung den Grund der Unmöglichkeit zu beseitigen.

(Christian Dümke)

2024-05-16T23:22:57+02:0016. Mai 2024|Grundkurs Energie, Netzbetrieb, Strom|

KI und Umwelt

In Berlin fand am 14.05.2024 das Green-AI Hub Forum statt. Hierbei handelt es sich um KI-Initiative des BMUV. Die Veranstaltung, die hochkarätig von Bundesumweltministerin Steffi Lemke eröffnet wurde, bot Einblicke in aktuelle Praxisbeispiele für praktische KI-Anwendungen zur Optimierung von Produktionsprozessen in Unternehmen. Vor Ort und im Livestream (hier abrufbar) konnte man erfahren, wie Green AI in der Praxis funktioniert. Das BMUV zeigte erste Ergebnisse der Green-AI Hub Pilotprojekte aus dem Mittelstand (siehe auch hier). Im Kern geht es darum, wie Künstliche Intelligenz (KI) für mehr Ressourceneffizienz eingesetzt werden kann. Rund 120 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Forschung tauschten sich über KI-Technologien aus und wie Unternehmen diese gewinnbringend einsetzen können.

Die vorgestellten zehn Beispiele der Unternehmen kamen aus verschiedenen Bereichen. So berichtete beispielsweise ein Verpackungshersteller über die Einbettung der KI in die betrieblichen Prozesse. Durch den KI-Einsatz konnten im Schnitt 10 bis 15 Prozent Material- und Energieeinsparungen erzielt werden. Ein Unternehmen optimierte im KI-Pilotprojekt den Herstellungsprozess der entwickelten Heizungsanlagen. Durch die verbesserte Planung und Dimensionierung neuer Hallen lassen sich Nutzungsdaten sammeln und so die Größe und Ausstattung ähnlicher Hallen zukünftig besser planen. Auch hier wurden Material, Energie und CO2 eingespart. Ein Hersteller von Einlagen konnte durch KI-gestützten 3D-Druck orthopädischer Einlagen konnte hierdurch ebenfalls die Materialbilanz drastisch verbessern.

Als Teil der KI-Strategie der Bundesregierung fördert das BMUV die nachhaltige Gestaltung von KI und die Nutzung ihrer Chancen zugunsten von Klima und Umwelt mit 150 Millionen Euro. Im Auftrag des BMUV koordiniert die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH die Umsetzung des Green-AI Hub Mittelstand. Den Betrieb übernehmen das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), das Wuppertal Institut, das VDI Technologiezentrum und das VDI Zentrum Ressourceneffizienz. (Dirk Buchsteiner)

2024-05-16T19:31:20+02:0015. Mai 2024|Digitales, Industrie|

Was will die CDU: Blick ins neue Grundsatzprogramm

Die CDU hat sich ein neues Grundsatzprogramm gegeben, aus dem hervorgeht, wie sie Deutschland zu regieren gedenkt, wenn sie ab 2025 wieder Teil der Bundesregierung sein sollte. Auch die Politikbereiche Energie und Klima werden berührt. Auf der Tonspur teilt Parteivorsitzender Friedrich Merz schon einmal mit, man wolle “das Gegenteil” der Politik der Grünen. Schauen wir uns also an, wie dieses Gegenteil programmatisch ausieht.

Schon auf S. 4 des Grundsatzprogramms stoßen wir stattdessen auf eine Gemeinsamkeit der CDU mit den Grünen und überhaupt allen anderen demokratischen Parteien: Auch die CDU will Erneuerbare Energien ausbauen, setzt auf den Emissionshandel als wichtigstes Instrument, die Klimaziele zu erreichen, und steht zum Paris Agreement. Auf S. 62 wird man dann bezüglich der Ziele konkret: Auch die CDU will 2045 ein klimaneutrales Deutschland. Am internationalen Rahmen wird auch festgehalten, und auch die Union trägt Zahlungen an Entwicklungsländer mit. Man geht sogar noch einen Schritt weiter: Auf S. 63 spricht sich die CDU für einen weltweiten Emissionshandel aus. Klar ist damit: Auch mit der Union gibt es in 20 Jahren in Deutschland kein fossiles Benzin mehr, keinen Erdgaskessel und auch kein Kerosin. Auch auf S. 63 bekennt sich die Union zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren und der Steigerung der Energieeffizienz.

Bis jetzt also praktisch keine Differenzen. Sollte die Union etwa gar nicht “das Gegenteil” der Politik der Ampel fordern? Hat nicht ihr Vorsitzender sich ausdrücklich gegen Verbote gewandt und fordert … ja, was nun genau? Emissionshandel only etwa? Also einen Pfad der Technologieoffenheit, auf dem keine Erzeugungstechnologie ordnungsrechtlich verboten wird, sondern fossile Erzeugung einfach nur durch Zertifikate so verteuert wird, dass die Autofahrer und Industriellen von selbst umsteuern? Ach nein, doch nicht: Auf S. 63 unten bekennt sich die CDU zum vereinbarten Kohleausstieg und will – wie die Ampel auch – mit Gaskraftwerken die Lücke zwischen Erneuerbarer Erzeugung und Bedarf decken.

Auf der Folgeseite zählt die CDU auf, was sie befürwortet. Brennstoffzellen gehören dazu, Wasserstoffkraftwerke, Geothermie, klimaneutrale Gaskraftwerke, soweit alles Konsens mit allen Regierungsparteien, aber dann kommt es: Die Union befürwortet auch Kernkraftwerke der vierten und fünften Generation sowie Fusionskraftwerke. Hier hätten wir also einen echten Unterschied zu den Grünen und der SPD, die Atomkraftwerke ablehnen. Die Union will also die stillgelegten AKW wieder reaktivieren und neue bauen? Das offenbar dann doch nicht. Eine konkrete Forderung in Zusammenhang mit der Kernkraft sucht der Leser vergebens. Statt dessen findet sich nur die Formulierung Deutschland könne zurzeit nicht auf die Option Kernkraft verzichten, obwohl es bekanntlich derzeit keine Atomkraftwerke in Deutschland gibt, ohne dass es zu Stromengpässen käme. Offenbar schätzt die Union Kernkraftwerke, will aber weder Kernkraftwerke reaktivieren noch neue bauen lassen.

Reicht diese Wertschätzung allein nun schon aus, vom “Gegenteil” der Ampelpolitik zu sprechen? Bezogen auf praktische Politik strebt die CDU zumindest nach ihrem neuen Grundsatzprogramm keine Kehrtwende an, weder soll das Ziel eines klimaneutralen Deutschlands 2045 aufgegeben werden, noch setzt die CDU auf andere oder weniger Maßnahmen als die Ampel. Regierung und Opposition unterscheiden sich offenbar eher im Detail (Miriam Vollmer).

2024-05-09T22:15:41+02:009. Mai 2024|Allgemein, Energiepolitik|