Hamburger Seegerichtshof entscheidet zur Klimaschutzklage von Inselstaaten
Am 21. Mai 2024 hat der Internationale Seegerichtshof (ITLOS) in Hamburg eine richtungsweisende Entscheidung in einem Verfahren getroffen, das von neun Inselstaaten wegen des Klimaschutzes angestrengt wurde. Die Klägerstaaten, zu denen unter anderem die Marshallinseln, Palau und die Solomon-Inseln gehören, argumentierten, dass Treibhausgasemissionen eine erhebliche Bedrohung für ihre Existenz darstellen und die Meeresumwelt schädigen.
In seiner Entscheidung stellte der Gerichtshof fest, dass Treibhausgase zur Versauerung und Erwärmung der Meere beitragen und somit eine Verschmutzung der Meeresumwelt gemäß dem UNO-Seerechtsübereinkommen von 1982 (UNCLOS) darstellen. Diese Erkenntnis ist von großer Bedeutung, da sie erstmals die Verbindung zwischen Treibhausgasemissionen und der Verschmutzung der Meeresumwelt im rechtlichen Rahmen des UNCLOS ausdrücklich anerkennt.
Der Gerichtshof betonte, dass die Staaten, die das UNCLOS unterzeichnet haben, verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um die Meeresumwelt vor den schädlichen Auswirkungen der Treibhausgase zu schützen. Dies beinhaltet insbesondere die Reduktion von Emissionen, die zur Erderwärmung und Versauerung der Ozeane beitragen. Die Richter unterstrichen, dass der Schutz der Meeresumwelt eine internationale Verantwortung ist und dass die Staaten kooperativ handeln müssen, um diese globalen Herausforderungen anzugehen.
Für die Inselstaaten, die zu den am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels betroffenen Regionen gehören, stellt diese Entscheidung einen bedeutenden Schritt in Richtung mehr globaler Klimagerechtigkeit dar. Sie stärkt ihre Position in internationalen Klimaverhandlungen und erhöht den Druck auf große Emittenten, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen zu ergreifen.
Die Entscheidung des Seegerichtshofs könnte weitreichende Konsequenzen für zukünftige Klimaschutzinitiativen und ‑verhandlungen haben. Sie setzt einen Präzedenzfall, der es ermöglicht, rechtliche Schritte gegen Staaten und Unternehmen einzuleiten, die ihren Verpflichtungen zum Schutz der Meeresumwelt nicht nachkommen. Dies könnte die Umsetzung strengerer Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels weltweit fördern.
DieEntscheidung des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg stellt einen Meilenstein in der internationalen Klimaschutzpolitik dar. Sie verdeutlicht die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes zum Schutz der Meeresumwelt und unterstreicht die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, entschlossen gegen die Ursachen des Klimawandels vorzugehen.
(Christian Dümke)