Teilzeit ist in! Der neue § 19 Abs. 3a EEG 2023
Niemand will mehr Vollzeit arbeiten, selbst EEG-Stromspeicher hauen nicht mehr 24/7 in die Eisen wie ihre Vorfahren, die in ihrer Jugend noch barfuß und bergauf zwölf Kilometer durch den Schneesturm speichern mussten. Die verweichlichten Speicher von heute jedoch …
Aber im Ernst: Das Solarpaket hat nicht nur einige lang ersehnte Änderungen für die Stromerzeugung mit sich gebracht, auch für die Stromspeicherung gibt es etwas Neues. Der neue § 19 Abs. 3a EEG 2023 erlaubt nun erstmals die Verwendung von Speichern auch für Graustrom, ohne dass der Betreiber die EEG-Vergütung für zwischengespeicherten Grünstrom verliert. Es muss aber gewährleistet sein, dass keine EEG-Vergütung für Graustrom aus dem Netz fließt. Hierfür sehen § 19 Abs. 3a und 3b EEG 2023 zwei Möglichkeiten vor, nämlich nach Zeiten oder nach Anteilen.
Die Details für den Teilzeit-Grünstromspeicher stehen allerdings noch nicht fest. Hier soll die Bundesnetzagentur Regeln entwickeln (Miriam Vollmer).