Was, wenn es scheitert? Wie weiter ohne neues GEG?

Nun geht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) also in eine neue Runde. Ob die Ampel es im Herbst immer noch nicht schafft, das Gesetz zu verabschieden? Oder ob sie es schafft, aber 2025 übernimmt die CDU und schafft es ab, wie Spahn bereits angekündigt hat?

Als gesichert darf wohl angenommen werden, dass auch Spahn nicht plant, das GEG ganz aufzuheben. Vermutlich meint er die aktuelle Novelle und damit die Rückkehr zum jetzt noch geltenden GEG der Großen Koalition, das – wenig bekannt – auch bereits eine Pflicht enthält, Ölheizungen und Heizkessel nach 30 Jahren auszurangieren, allerdings noch mit allerlei Ausnahmen. Entfallen würde aber die (durch zahlreiche Ausnahmen ohnehin abgeschwächte) Pflicht, künftig 65% Erneuerbare einzusetzen.

Doch wären damit die Gasheizungen safe, um die sich in den letzten Wochen viele Menschen solche Sorgen machen? Klar ist in jedem Falle, dass 2045 das absolute Enddatum für den Betrieb aller fossiler Heizungen darstellt. Das ergibt sich aus dem Klimaschutzgesetz und soll auch in der aktuellen Novelle nicht geändert werden. Ausgesprochen zweifelhaft ist zudem schon, ob das angesichts der Rechtsprechung des BVerfG überhaupt möglich wäre. Das bedeutet: Jede neue Gasheizung hat ohnehin eine maximale Lebensdauer von 22 Jahren.

Doch auch ohne GEG sind diese 22 Jahre nicht sicher. Denn die EU berät aktuell über eine neue Gebäuderichtlinie. Der Entwurf zielt auf eine Dekarbonisierung des Gebäudesektors durch eine verbessere Effizienz und eine Umstellung auf Erneuerbare ab. Zwar ist erst für 2050 eine komplette Umstellung auf Nullemissionsgebäude vorgesehen. Aber auch die schon vorher geforderten Niedrigstenergiegebäude sollen zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen versorgt werden, was kaum mit einer zu 100% fossil befeuerten Gas- oder Ölheizung passen dürfte. Zwar ist das Gesetzgebungsverfahren für die neue EPBD noch nicht abgeschlossen, Änderungen am Entwurf also möglich, es ist aber naheliegend, dass eine auch mit der Ampel verhandelte Version der EPBD nicht mit einer völligen Abschaffung der Pflicht, überhaupt auf Erneuerbare Wärmequellen zuzugreifen, vereinbar sein dürfte. Da Gemeinschaftsrecht bekanntlich einen Anwendungsvorrang vor nationalem Recht genießt, wäre spätestens mit der Umsetzung der Richtlinie der Status Quo des GEG ohne Novelle nicht dauerhaft mehr zu halten. 

Energiesparen, Heizung, Regler

Doch selbst wenn die EPBD sich im Prozess noch von einer Verpflichtung zur Nutzung von Erneuerbaren in den Dreißigern verabschieden sollte, dürfte der Emissionshandel dazu führen, dass viele Gas- und Ölheizungen zwar möglicherweise legal wären, aber wirtschaftlich nicht mehr attraktiv sind. Laut einer Studie des MCC bewegen sich 2030 die Preise für eine Tonne CO2 zwischen 200 und 400 EUR, also ca. das Zehnfache von heute. Zur Orientierung: Bei einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh Erdgas belaufen sich die CO2-Kosten bei 30 EUR auf rund 160 EUR, bei einer Verzehnfachung also auf 1.600 EUR. Heizen würde also monatlich um deutlich mehr als 100 EUR teurer.

Insgesamt stehen die Zeichen für die neue fossile Heizung also nicht allzu günstig, selbst wenn die GEG-Novelle noch scheitert und oder die Novelle zurückgenommen wird. Als Verbraucher, aber auch als Vermieter sollte man vorsichtig sein, den vermeintlich bewährten Weg einer Gasheizung einzuschlagen (Miriam Vollmer).

2023-07-13T10:03:26+02:0013. Juli 2023|Energiepolitik, Wärme|

Schwere Geburt: Verordnung über die Wiederherstellung der Natur

Naturschutz ist nach Europäischem Recht bisher vor allem Schutz vor Eingriffen in Lebensräume oder Schutz vor Störung und Tötung geschützter Arten. Diese Ansätze werden beispielsweise mit den Vogelschutz- und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien verfolgt. Angesichts der Tatsache, dass 81% der natürlichen Habitate in schlechtem Zustand sind, sollte eigentlich noch eine andere Komponente dazukommen, nämlich die Wiederherstellung von Natur.

Ein Kommissionsentwurf zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ist im Juni vor dem Europäischen Parlament gescheitert, nachdem die Umweltminister der Mitgliedsstaaten bereits für eine entschärfte Fassung gestimmt hatten. Diese Woche soll im Europäischen Parlament erneut ein Kompromiss verhandelt werden.

Der Entwurf beinhaltete, dass bis 2030 auf 20% der Meeres- und Landflächen aller Mitgliedstaaten Biotope renaturiert werden sollen. Bis 2050 sollen sogar hinsichtlich aller renaturierungsbedürftigen Ökosysteme Maßnahmen zur Renaturierung ergriffen werden. Für weitere Landnutzungen gibt es detaillierte Vorgaben, etwa dass 10% der landwirtschaftlichen Nutzflächen aus Biotopen bestehen sollen.

Die Verordnung soll nicht nur dem Schutz der Biodiversität, sondern auch dem Klimaschutz und der Klimaanpassung Rechnung tragen. Denn viele Biotope, wie Wälder oder Moore binden Kohlenstoff oder speichern Wasser. Auch für die Natur in Städten in Form von Grünflächen gibt es entsprechende Ziele.

Am Mittwoch wird nun final vom EU-Parlament über die Verordnung abgestimmt. (Olaf Dilling)

2023-07-10T19:25:12+02:0010. Juli 2023|Allgemein, Naturschutz, Umwelt|

Fristen der Preisbremsen: Ja wie denn nun, BMWK?

Sie erinnern sich möglicherweise: Für Unternehmen, die Unterstützung nach dem StromPBG und dem EWPBG beantragt haben, gelten Fristen bis 31.07.2023 für den Nachweis der Arbeitsplatzerhaltungspflicht bei Hilfen über 2 Mio. und des Boni- und Dividendenverbots für sehr hohe Beihilfen. Einzureichen sind diese Erklärungen bei der Prüfbehörde. Problem: Die gibt es noch nicht.

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Nun soll die Prüfbehörde wohl erst im September ihre Tätigkeit aufnehmen. Wohin also nun mit den Erklärungen? Können die Unternehmen zuwarten, bis es eine Prüfbehörde gibt? Genau weiß das keiner, denn das BMWK hat immerhin, aber eben auch nur, E-Mailadressen für die Erklärungen veröffentlicht, die zur pwc führen. Beziehen sich die gesetzlichen Fristen nun auf Zusendungen an diese Adressen? Verliert man seine Ansprüche, wenn man keine entsprechenden Erklärungen abgibt? Oder handelt es sich um ein freiwilliges Angebot für diejenigen, die ganz sicher gehen möchten? Das kann nur das BMWK klarstellen, aber bisher schweigt das Ministerium sich über diese Frage aus (Miriam Vollmer).

2023-07-07T19:12:04+02:007. Juli 2023|Allgemein|