Nun geht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) also in eine neue Runde. Ob die Ampel es im Herbst immer noch nicht schafft, das Gesetz zu verabschieden? Oder ob sie es schafft, aber 2025 übernimmt die CDU und schafft es ab, wie Spahn bereits angekündigt hat?
Als gesichert darf wohl angenommen werden, dass auch Spahn nicht plant, das GEG ganz aufzuheben. Vermutlich meint er die aktuelle Novelle und damit die Rückkehr zum jetzt noch geltenden GEG der Großen Koalition, das – wenig bekannt – auch bereits eine Pflicht enthält, Ölheizungen und Heizkessel nach 30 Jahren auszurangieren, allerdings noch mit allerlei Ausnahmen. Entfallen würde aber die (durch zahlreiche Ausnahmen ohnehin abgeschwächte) Pflicht, künftig 65% Erneuerbare einzusetzen.
Doch wären damit die Gasheizungen safe, um die sich in den letzten Wochen viele Menschen solche Sorgen machen? Klar ist in jedem Falle, dass 2045 das absolute Enddatum für den Betrieb aller fossiler Heizungen darstellt. Das ergibt sich aus dem Klimaschutzgesetz und soll auch in der aktuellen Novelle nicht geändert werden. Ausgesprochen zweifelhaft ist zudem schon, ob das angesichts der Rechtsprechung des BVerfG überhaupt möglich wäre. Das bedeutet: Jede neue Gasheizung hat ohnehin eine maximale Lebensdauer von 22 Jahren.
Doch auch ohne GEG sind diese 22 Jahre nicht sicher. Denn die EU berät aktuell über eine neue Gebäuderichtlinie. Der Entwurf zielt auf eine Dekarbonisierung des Gebäudesektors durch eine verbessere Effizienz und eine Umstellung auf Erneuerbare ab. Zwar ist erst für 2050 eine komplette Umstellung auf Nullemissionsgebäude vorgesehen. Aber auch die schon vorher geforderten Niedrigstenergiegebäude sollen zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen versorgt werden, was kaum mit einer zu 100% fossil befeuerten Gas- oder Ölheizung passen dürfte. Zwar ist das Gesetzgebungsverfahren für die neue EPBD noch nicht abgeschlossen, Änderungen am Entwurf also möglich, es ist aber naheliegend, dass eine auch mit der Ampel verhandelte Version der EPBD nicht mit einer völligen Abschaffung der Pflicht, überhaupt auf Erneuerbare Wärmequellen zuzugreifen, vereinbar sein dürfte. Da Gemeinschaftsrecht bekanntlich einen Anwendungsvorrang vor nationalem Recht genießt, wäre spätestens mit der Umsetzung der Richtlinie der Status Quo des GEG ohne Novelle nicht dauerhaft mehr zu halten.
Doch selbst wenn die EPBD sich im Prozess noch von einer Verpflichtung zur Nutzung von Erneuerbaren in den Dreißigern verabschieden sollte, dürfte der Emissionshandel dazu führen, dass viele Gas- und Ölheizungen zwar möglicherweise legal wären, aber wirtschaftlich nicht mehr attraktiv sind. Laut einer Studie des MCC bewegen sich 2030 die Preise für eine Tonne CO2 zwischen 200 und 400 EUR, also ca. das Zehnfache von heute. Zur Orientierung: Bei einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh Erdgas belaufen sich die CO2-Kosten bei 30 EUR auf rund 160 EUR, bei einer Verzehnfachung also auf 1.600 EUR. Heizen würde also monatlich um deutlich mehr als 100 EUR teurer.
Insgesamt stehen die Zeichen für die neue fossile Heizung also nicht allzu günstig, selbst wenn die GEG-Novelle noch scheitert und oder die Novelle zurückgenommen wird. Als Verbraucher, aber auch als Vermieter sollte man vorsichtig sein, den vermeintlich bewährten Weg einer Gasheizung einzuschlagen (Miriam Vollmer).
Guten Abend,
ich möchte ihr Gedankenspiel etwas erweitern.
Nehmen wir an, wie sie schreiben, dass wie es die MCC-Studie ausführt der CO2—Preis auf 200 bis 400 €/t CO2 steigen würde.
Was wären dann die Folgen?
1. Der Strompreis für Private, Handel und Industrie würde enorm steigen. Im Moment bis 2030/2038 für die fossile Stromerzeugung, aber auch für Stromerzeugung mit den geplanten Gaskraftwerken (BMWK) in der Größenordnung 20–40 GW (zum Vergleich: die aktuelle Stromerzeugung liegt nach Agora und Fraunhofer zw. 65–75 GW), wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht.
2. Das gleiche Szenarium trifft auch alle Teilnehmer des nationalen Emissionshandels BEHG (Benzin, Heizöl, Gas) und in Folge dann die Abnehmer bzw. Verbraucher.
3. Die Teilnehmer des europäischen Emissionshandels, also die energieintensiven Betriebe, Energieversorgung und Luftverkehr trifft es ebenso.
4. Im Endeffekt wird es dann so kommen, dass die Betriebe nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können und infolge den Betrieb einstellen müssen. Das kann (wird?) eine Massenarbeitslosigkeit und eine Rezession nach sich ziehen.
5. Sollte es zur Einstellung von Produktionsanlagen kommen, fallen beim Emissionshandel so viel „nicht verbrauchte“ CO2-Zerfikate an, dass ein negativer Preissturz eintreten wird. Dann würden wir schnell eine CO2-Neutralität erreichen, haben aber keine Produktion mehr.
6. Übrigens die Einnahmen in den Schattenhaushalt namens Klima- und Transformationsfonds (KTF) fallen auch ins bodenlose.
Mit anderen Worten, ein Projekt namens Klimaneutralität sollte endlich ganzheitlich betrachtet bzw. behandelt werden, nicht deutschlandweit sondern weltweit.
Deutschland ist nicht das einzige Land, das Klimaschutz betreibt. Dem Klimaschutzabkommen von Paris sind 197 Länder beigetreten. Auf unserem Block berichten wir in der Serie „Energiewende weltweit“ regelmäßig über die Klimaschutzbemühungen in anderen Ländern.
CD
Tatsächlich will das BMWK ja um dies zu verhindern u. a. CCfD, PPA und einen Industriestrompreis aufsetzen von 6 ct/kWh.