Der Entwurf des Klimaanpassungsgesetzes

Schon heute hat sich die Durchschnittstemperatur der Erde um etwa 1,2° C erhöht. Es gibt mehr Unwetter, wie etwa Starkregen, in denen in kurzer Zeit extreme Wassermengen fallen, daneben aber mehr lange Phasen der Trockenheit, und die Tage, an denen es wärmer wird als 30° C haben sich erheblich vermehrt. Doch bis heute ist die Bundesrepublik auf diese Veränderungen, die nicht mehr durch künftige Klimaschutzbemühungen abgewendet werden können, nicht gut vorbereitet. Das will die Bundesregierung nun durch den Entwurf eines Klimaanpassungsgesetzes ändern, den das Bundeskabinett am 13.07.2023, zwei Jahre nach dem Hochwasser im Ahrtal, beschlossen hat.

Das Klimaanpassungsgesetz enthält selbst keine verbindlichen Regeln, wie Deutschlands Anpassungsstrategie aussehen soll, sondern gibt Bund, Ländern und über diese der kommunalen Ebene vor, jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eine Klimaanpassungsstrategie zu entwickeln. Der Bund soll dabei bis September 2025, dem Ende der Legislaturperiode, in der Pflicht sein, danach ist das Konzept alle vier Jahre fortzuentwickeln. Es ist augesprochen breit angelegt und berührt Bereiche wie Wasser ebenso wie Gebäude, Wälder, die Landwirtschaft, die Auswirkungen auf die Gesundheit und die Entwicklung der Städte. Es soll messbare Ziele und Maßnahmen enthalten, aber – das gilt für das gesamte Gesetz – nicht durch Bürger oder Unternehmen einklagbar sein. Es bleibt abzuwarten, ob das dem Planungselan der Verwaltung nicht abträglich ist.

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Die Länder können eigene Klimaanpassungsgesetze erlassen, sie sind aber alle verpflichtet, bis Ende Januar 2026 eine eigene Klimaanpassungsstrategie zu entwickeln. Es obliegt ihnen, dass für die Städte und Gemeinden und die Landkeise jeweils Klimaanpassungskonzepte entwickelt und auch umgesetzt werden. Sie berichten darüber an den Bund.

Ein wichtiger Punkt: Das Klimaanpassungsgesetz soll ein Berücksichtigungsgebot für die Klimaanpassung enthalten, das bei Planungen und Entscheidungen berücksichtigt werden soll, und zwar sollen sowohl bereits eingetretene, als auch künftige Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt werden. Besonders genannt wird dabei die Entsiegelung von Böden.

Wie geht es nun weiter? Nach der Sommerpause werden sich Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetz beschäftigen. Noch steht also nichts fest (Miriam Vollmer).

 

2023-07-14T20:56:58+02:0014. Juli 2023|Umwelt|

Neue Probleme bei EPR Reaktor in Taishan?

EPR Reaktoren gehören zu den sog Atomreaktoren der 3. Generation. Die Abkürzung EPR stand dabei früher für „European Pressurized Reactor“ und wird heute unter der Bezeichnung “Evolutionary Power Reactor” vermarktet. Es handelt sich bei EPR um eine geschützte Markenbezeichnung.

EPR Reaktorenwerden derzeit nur in Finnland (Olkiluoto kürzlich fertiggestellt) und in China betrieben (Taishan I und II. In Frankreich (Flamanville-3) und in Großbritannien (Hinkley Point C1 und C2) werden derzeit EPR gebaut. Wobei diese europäischen Bauprojekte mit erheblichen Verzögerungen, Kostenexplosionen und technischen Problemen zu kämpfen haben.

Wie französische Medien jetzt meldeten, gibt es auch beim EPR in China wohl technische Probleme, die dazu führten, dass der Reaktor abgeschaltet werden musste. Es handelt sich dabei nicht um die erste Abschaltung, der Reaktor war zuvor bereits ein Jahr lang, von Juli 2021 bis August 2022, abgeschaltet gewesen.

Laut der französischen Zeitung Canard enchaîné hängt die neuerliche Abschaltung mit der Entdeckung einer „übermäßigen Oxidation“ an den Reaktorhüllen zusammen. Diese Hüllen wurden in Frankreich hergestellt und fanden auch bei dem weiterhin im Bau befindlichen Reaktor in Flamanville Verwendung. Laut Le Canard enchaîné war der Taishan EPR 1 fast sechs Monate lang stillgelegt, nachdem das Oxidationsphänomen an den Hüllen der Brennstäbe des französischen Herstellers Framatome entdeckt wurde.

Der chinesische Betreiber hält sich zu der aktuellen Problematik bedeckt. In einer Pressemitteilung vom 9. Juni wird lediglich die Abschaltung des Reaktors, und zwar seit dem 31. Januar wegen einer geplanten Betankung erwähnt. Während dieses Stillstands seien „einige Inspektionen und Tests“ durchgeführt worden, ohne dass näher angegeben wurde, ob diese mit der  Korrosion in Zusammenhang stehen.

Bei vielen Beobachtern besteht die Besorgnis, dass es sich um einen Konstruktionsfehler des Herstellers handelt, der auch bei den weiteren EPR Bauprojekten in Europa Auswirkungen hat.

Die deutsche Presse hat sich bisher für dieses Problem noch nicht interessiert. Es gibt jedoch Quellen in französischen und englischen Medien. (Quelle, Quelle,Quelle)

Zudem gibt es hierzu in einer Diskussion auf Twitter interessante Details und Hintergründe

 

Wir sind gespannt auf die weitere Entwicklung und ob auch die deutschsprachige Presse sich des Themas noch annimmt. (Christian Dümke)

2023-07-14T21:03:33+02:0014. Juli 2023|Allgemein|