Fristen der Preisbremsen: Ja wie denn nun, BMWK?
Sie erinnern sich möglicherweise: Für Unternehmen, die Unterstützung nach dem StromPBG und dem EWPBG beantragt haben, gelten Fristen bis 31.07.2023 für den Nachweis der Arbeitsplatzerhaltungspflicht bei Hilfen über 2 Mio. und des Boni- und Dividendenverbots für sehr hohe Beihilfen. Einzureichen sind diese Erklärungen bei der Prüfbehörde. Problem: Die gibt es noch nicht.
Nun soll die Prüfbehörde wohl erst im September ihre Tätigkeit aufnehmen. Wohin also nun mit den Erklärungen? Können die Unternehmen zuwarten, bis es eine Prüfbehörde gibt? Genau weiß das keiner, denn das BMWK hat immerhin, aber eben auch nur, E‑Mailadressen für die Erklärungen veröffentlicht, die zur pwc führen. Beziehen sich die gesetzlichen Fristen nun auf Zusendungen an diese Adressen? Verliert man seine Ansprüche, wenn man keine entsprechenden Erklärungen abgibt? Oder handelt es sich um ein freiwilliges Angebot für diejenigen, die ganz sicher gehen möchten? Das kann nur das BMWK klarstellen, aber bisher schweigt das Ministerium sich über diese Frage aus (Miriam Vollmer).