Die neue Gasheizung im neuen GEG

Man soll ja immer positiv denken, und immerhin weiß nun wirklich jeder, was Wärme­pumpen sind und dass die Bundes­re­gierung sie Gashei­zungen vorzieht. Weil der Bundes­re­gierung aber auch die FDP angehört, die Vorschriften eher nicht so mag, bleibt es in dem aktuellen Formu­lie­rungs­vor­schlag von heute aber dabei, dass ein Eigen­tümer einer Bestands­im­mo­bilie auch künftig eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen darf. Das steht im § 71 Abs. 8 GEG‑E.

Ewig soll das zwar nicht möglich sein, sondern in Städten ab 100.00 Einwohner bis 30.06.2026, in kleineren Städten noch zwei Jahre länger, es sei denn, per kommu­naler Wärme­planung ist über ein Wärm- oder Wasser­stof­fenetz schon entschieden worden. Doch was passiert mit den nach diesen Regelungen ab 2024 einge­bauten fossil betrie­benen Heizungen später?

Co2, Verschmutzung, Kontinente, Abgase

Laut § 71 Abs. 9 GEG‑E darf die fossile Heizung bleiben. Indes: Ab 2029 muss mindestens 15%, ab 2035 mit 30% und ab 2040 mit mindestens 60% der Wärme aus Biomasse oder Wasser­stoff erzeugt werden. Ab 2045 ist der Einsatz fossiler Brenn- und Treib­stoffe dann ohnehin nicht mehr möglich. Das heisst: Neue Gashei­zungen sind weiterhin möglich. Aber viel spricht dafür, dass dieser Weg kostspielig wird, weil zum einen Gas wegen der Bepreisung von CO2 teuer wird, zum anderen auch Biomethan und Wasser­stoff voraus­sichtlich deutlich teurer werden als Erdgas heute ist, zum dritten wird die Infra­struktur die Netzent­gelte mögli­cher­weise verteuern.

Für viele Eigen­tümer wird diese Regelung abschre­ckend wirken. Doch wie sieht es bei Vermietern aus? Im nunmehr aktuellen Entwurf fehlt der bisher vorge­sehene § 71o Abs. 1 GEG‑E, der die Umlage­fä­higkeit von Biomethan und Wasser­stoff begrenzt hat. Das heisst: Wenn ein Vermieter beschliesst, eine neue Gasheizung einzu­bauen, muss er ab 2027 mit steigenden Kosten für CO2 rechnen, die er nur bei neuen, effizi­enten Gebäuden auf die Mieter umlegen kann, aber die fossil­freien Brenn­stoffe, die die Kosten ab 2029 mögli­cher­weise treiben, kann er umlegen. Mieter müssen also aufpassen (Miriam Vollmer).