Denkmalgeschützte Solardächer

Nachdem angesichts der Energiekrise Wärmepumpen und Solardächer boomen, kommt es immer öfter auch zu Konflikten zwischen Klima- und Denkmalschutz. In den Denkmalschutzgesetzen der Ländern gibt es dafür typisierte Lösungen. Im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz heißt es beispielsweise in § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. NDSchG, dass das öffentliche Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem Eingriff in das denkmalgeschützte Erscheinungsbild oder die Bausubstanz überwiegen muss.  Nach Satz 2 desselben Paragraphen überwiegt in das öffentlichen Interesse in der Regel, wenn der Eingriff in das äußere Erscheinungsbild reversibel ist und in die denkmalwerte Substanz nur geringfügig eingegriffen wird.

Ein vor dem niedersächischen Oberverwaltungsgericht entschiedener Fall zeigt, dass diese Regelung aber kein Freibrief für jeden Eingriff in Denkmalschutz ist, soweit die Substanz nur geringfügig betroffen ist. Ein Hauseigentümer im UNESCO-geschützen historischen Stadtkern von Goslar hat dies zu spüren bekommen. Die Denkmalbehörde hatte mitbekommen, dass er das Dach seines Altstadthauses mit spätgotischer Fassade mit verschiedenfarbigen Solarpanelen deckte. Da es sich bei seinem Haus um ein für sich stehendes Baudenkmal handelte, hätte er dies gemäß § 10 NDSchG genehmigen lassen müssen. Das ungenehmigte Solardach rief die Denkmalbehörde auf den Plan, die den Rückbau anordnete. Der Eigentümer hielt dies für unverhältnismäßig und stellte unter Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht, das diesem zunächst stattgab. Zwar fehle die erforderliche Genehmigung, aber die Anlage sei offensichtlich genehmigungsfähig.

Das Oberverwaltungsgericht hob die Entscheidung des VG auf, da das betroffene Denkmal in der als UNESCO-Weltkulturerbe besonders geschützten Altstadt von Goslar liege. Daher sei eine Einzelfallprüfung erforderlich, ob überhaupt eine Genehmigung erfolgen dürfe. Zudem sei aber auch das Erscheinungsbild, das “wie” der Solaranlage zu prüfen. Die Anlage dürfe nicht von der Dachfarbe abweichen und müsse ein in sich geschlossenes Erscheinungsbild aufweisen. Trotz der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes ist der Denkmalschutz weiterhin bei der Abwägung gegen erneuerbare Energien und Klimaschutz ein beachtlicher Belang. Es gibt also weder für Anlagenbetreiber noch für Genehmigungsbehörden einen Freibrief, den Denkmalschutz völlig außer Acht zu lassen. (Olaf Dilling)

2023-07-05T18:11:43+02:005. Juli 2023|Erneuerbare Energien, Verwaltungsrecht|

Von Hüh nach Hott: Der Preispfad des BEHG

Nach Zeitungsberichten plant die Bundesregierung nun, den § 10 Abs. 2 BEHG erneut zu ändern. Dieser sieht augenblicklich vor, dass die Emissionszertifikate, die die Inverkehrbringer von Gas, Öl, Benzin etc. dieses Jahr 30 EUR kosten, 2024 für 35 EUR abgegeben werden. Diese Preise wurden gesetzlich wegen der Energiepreisentwicklung 2022 niedriger festgelegt, als ursprünglich geregelt worden war.

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Nun haben sich die Energiemärkte wieder beruhigt. Gleichzeitig sind die Staatskassen leer, und insbesondere der vom BEHG auch erfasste Verkehrssektor hat sein Minderungsziel erneut deutlich verfehlt. Es ist insofern konsequent, mindestens auf das Ursprungsniveau zurückzukehren. In der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) war sogar ein Systemwechsel diskutiert worden, der direkt 2024 (und nicht erst 2026/2027) zu einer marktförmigen Preissetzung geführt hätte, voraussichtlich mit der Folge deutlich höherer Preise. Hierzu hat sich die Politik nicht durchringen wollen, aber immerhin soll das Zertifikat 2024 nun 45 EUR kosten. Bezogen auf den Liter Benzin macht das immerhin einen Unterschied von 3 ct/l.

Lieferanten von Brenn- und Treibstoffen im Anwendungsbereich des BEHG müssen also nun die Gesetzgebung verfolgen und direkt auf die Änderung hin ihre Verträge prüfen: Tauchen hier konkrete Zahlen auf, die als Teil des Produktpreises weitergegeben werden, so muss der Vertrag angepasst werden (Miriam Vollmer).

2023-07-05T01:35:59+02:005. Juli 2023|Emissionshandel|