Nach Zeitungs­be­richten plant die Bundes­re­gierung nun, den § 10 Abs. 2 BEHG erneut zu ändern. Dieser sieht augen­blicklich vor, dass die Emissi­ons­zer­ti­fikate, die die Inver­kehr­bringer von Gas, Öl, Benzin etc. dieses Jahr 30 EUR kosten, 2024 für 35 EUR abgegeben werden. Diese Preise wurden gesetzlich wegen der Energie­preis­ent­wicklung 2022 niedriger festgelegt, als ursprünglich geregelt worden war.

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Nun haben sich die Energie­märkte wieder beruhigt. Gleich­zeitig sind die Staats­kassen leer, und insbe­sondere der vom BEHG auch erfasste Verkehrs­sektor hat sein Minde­rungsziel erneut deutlich verfehlt. Es ist insofern konse­quent, mindestens auf das Ursprungs­niveau zurück­zu­kehren. In der Debatte um das Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) war sogar ein System­wechsel disku­tiert worden, der direkt 2024 (und nicht erst 2026/2027) zu einer markt­för­migen Preis­setzung geführt hätte, voraus­sichtlich mit der Folge deutlich höherer Preise. Hierzu hat sich die Politik nicht durch­ringen wollen, aber immerhin soll das Zerti­fikat 2024 nun 45 EUR kosten. Bezogen auf den Liter Benzin macht das immerhin einen Unter­schied von 3 ct/l.

Liefe­ranten von Brenn- und Treib­stoffen im Anwen­dungs­be­reich des BEHG müssen also nun die Gesetz­gebung verfolgen und direkt auf die Änderung hin ihre Verträge prüfen: Tauchen hier konkrete Zahlen auf, die als Teil des Produkt­preises weiter­ge­geben werden, so muss der Vertrag angepasst werden (Miriam Vollmer).