Die WEG und die Balkon-PV: Anmerkung zu AG Konstanz, Urteil vom 09.02.2023 – 4 C 425/22

Die Entscheidung selbst ist schnell erzählt: Wir haben eine Wohnung, zwei Wohnungseigentümerinnen und einen Balkon. Der Mieter der Wohnungseigentümerinnen bringt an diesem Balkoneine PV-Anlage, ein “Balkonkraftwerk” an. Die anderen Wohnungseigentümer sind aber dagegen. Auf der Eigentümerversammlung wird deswegen beschlossen, dass der Verwalter gegen die PV-Anlage vorgehen soll. Die Wohnungseigentümerinnen klagen gegen diesen Beschluss und verlieren.

Was sagt das AG Konstanz?

Das AG Konstanz lehnt einen Anspruch auf Genehmigung der Solaranlage ab. Für bauliche Veränderungen brauchen Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 1 WEG einen Beschluss. Und einen Anspruch auf einen solchen Beschluss nach § 20 Abs. 2 WEG gibt es zwar für Walllboxen oder Glasfaser, aber nicht für Balkonkraftwerke, die auch qua Größe nicht als bloßer Wurmfortsatz zur Wallbox anzusehen sind. Es sei auch nicht so, dass das Balkonkraftwerk kein Nachteil für die anderen Eigentümer darstellen würde, weil der optische Eindruck durch das schwarze Paneel eine Beeinträchtigung darstellen könne.

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Was halten wir von der Entscheidung?

Juristisch wirkt die Entscheidung durchaus überzeugend. Aber kann das so ein sinnvolles Egebnis sein? Schließlich soll der Anteil Erneuerbarer Energien steigen und Strom, der im Haus bleibt,entlastet die Netze. Damit ist also der Gesetzgeber gefragt: § 20 Abs. 1 WEG sollte um Balkonkraftwerke oder generell um Anlagen, die der Nutzung Erneuerbarer Energien dienen, zumindest bis zu einer gewissen Größe erweitert werden (Miriam Vollmer).

2023-03-18T00:23:36+01:0018. März 2023|Erneuerbare Energien|

Das Ende der (fossilen) Tankstelle?

In der Politik wird noch über ein Verbrennerverbot 2025 gestritten, in der Tankstellenbranche ist man dagegen teilweise schon weiter. Der französische Tankstellenbetreiber Total Energies hat diese Woche bekannt gegeben seine 1.200 Tankstellen in Deutschland zu verkaufen und sich künftig auf das Geschäft mit Ladesäulen zu fokussieren. Der Konzern hat damit bisher ca. 1/3 des deutschen Tankstellennetzes abgedeckt.

Als Grund für den Rückzug aus dem Geschäft mit den fossilen Brennstoffen hat Total die von der EU angestrebte Klimaneutralität sowie das geplante ende des Verbrennungsmotors angegeben. Total Energies hat sich seit 2015 bereits von Tankstellen in Italien, in der Schweiz und in Großbritannien getrennt.

In seiner Pressemitteilung verkündet das Unternehmen sich im Bereich der neuen Mobilitätsformen offensiv entwickeln zu wollen. Im Strombereich beschleunige das Unternehmen den Ausbau der Ladestationen an den Hauptverkehrsadern und in den Großstädten Europas. Im Wasserstoffsektor baue das Unternehmen zusammen mit Air Liquide ein europäisches Wasserstoffnetz für Lkw auf.

Werden bald andere Tankstellenbetreiber folgen? Auch der Kraftstoffanbieter Shell setzt auf erneuerbare Energien.

So will Shell im Werk Wesseling ab 2025 kein Rohöl mehr verarbeiten, sondern Wasserstoff und Biokraftstoffe produzieren. 2021 nahm Shell die Anlage zur Produktion von grünem Wasserstoff auf dem Gelände der Rheinland Raffinerie in Wesseling in Betrieb. Das Ziel von Shell ist es, laut Eigendarstellung auf der Website bis 2050 ein Energieunternehmen mit Netto Null Emissionen zu werden.

(Christian Dümke)

2023-03-17T18:37:34+01:0017. März 2023|Energiewende weltweit|

Was will denn nun die FDP?

Die FDP ist zuletzt nicht mit klimaschutzpolitischem Elan aufgefallen. Dass nun ausgerechnet die FDP-Politiker Köhler und Vogel ein Papier zur Reform des BEHG vorgelegt haben, macht deswegen erst einmal viele misstrauisch. Könnte es sich möglicherweise um ein reines Ablenkungsmanöver oder den Versuch einer Verschleierung der wieder nicht gesunkenen Verkehrsemissionen handeln? Aber schauen wir uns die Sache einmal an:

In den ersten Zeilen vertieft das Diskussionspapier der beiden Liberalen den Argwohn, hier solle etwas versteckt werden. Statt jährlicher Sektorziele soll es nur noch eine “mehrjährige sektorübergreifende Gesamtrechnung” geben. Das wäre natürlich schön für eine Partei, die das Verkehrsministerium besetzt und nicht plant, hier Emissionen abzuschmelzen. Doch der dann folgende praktische Vorschlag des Diskussionspapiers kann sich durchaus sehen lassen:

Aktuell – das ist vielfach nicht bekannt – gibt es für Brenn- und Treibstoffe, die außerhalb von großen Industrieanlagen und Kraftwerken verbrannt werden, so eine Art Emissionshandels-Attrappe. Wieso Attrappe? Weil der Co2-Preis nach dem BEHG nicht auf einer Begrenzung der Zertifikate beruht, sondern eher eine Art Steuer für eine letztlich unbegrenzte Emission darstellt, derzeit in Höhe von nur 30 EUR/t CO2. Emittieren die Deutschen zu viel, kommt der Bund für die damit verbundene Verletzung von europäischem Recht auf.

An diesem Design will die FDP nun etwas ändern. Es soll schon ab 2024 ein echtes Cap geben, und zwar abgeleitet von der EU-Lastenteilungsverordnung. Mit anderen Worten: Es soll nur noch so viele Zertifikate geben, wie Deutschland nach der Lastenteilungsverordnung zustehen. Diese sollen dann versteigert werden, so dass sich ein “echter Preis” statt der staatlich fixierten 35 EUR bildet, der derzeit in § 10 Abs. 2 Nr. 3 BEHG für 2024 vorgesehen ist. Wie hoch dieser Preis ausfallen wird, ist naturgemäß offen, als sicher gilt aber: Er wird deutlich höher ausfallen, wahrscheinlich würde er dreistellig sein.

Ein solcher CO2-Preis würde vermutlich schnell für Emissionsminderungen sorgen. Gleichzeitig trifft eine solche Regelung Menschen hart, die sich darauf verlassen haben, dass die finanziellen Parameter von Heizen und Mobilität sich nicht grundlegend ändern. Denn ein Stromtarif ist schnell gewechselt, aber wer ein Haus gekauft hat und pendelt oder noch mit Öl heizt, kann das nicht über Nacht verändern. Die Liberalen schlagen deswegen vor, auf die Flexíbilitätsoptionen der Lastenteilungs-VO zurückzugreifen, die in deren Art. 5 geregelt sind. Hiernach können 10% (bis 2025) bzw. 5% (bis 2029) Emissionsrechte für das jeweilige Folgejahr vorweggenommen werden. Im selben Umfang kann man Emissionszuweisungen von anderen Mitgliedstaaten übertragen bekommen, also kaufen.

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Macht das den Vorschlag der Liberalen zu einer Mogelpackung? Es ist sicherlich nicht der radikalste denkbare Vorschlag. Aber die Flexibilitätsmechanismen nutzt der Bund auch schon heute, denn Verkehr und Gebäude emittieren ja wegen des viel zu günstigen CO2-Preises zu viel. Der Vorschlag beinhaltet also weniger Klimaschutz in Deutschland, als eigentlich vorgesehen. Aber deutlich mehr, als es aktuell der Fall ist. Insofern: Daumen hoch für den Klimaschutzfaktor dieses Vorschlags. Dass das eingenommene Geld an alle Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden soll, ist im Koalitionsvertrag vereinbart, es ist aber auch wichtig, auf diesen Punkt immer wieder hinzuweisen.

Was indes leider offen bleibt, ist die Frage, wie sich dieser Emissionshandel 2 zum ETS II verhalten soll, der bis 2027 eingeführt weren soll. Hier sollen die Zertifikate zunächst auf niedrigem Niveau stabilisiert werden, indem zunächst schon bei 45 EUR zusätzliche Zertifikate versteigert werden und der Preis so gesenkt werden soll. Sinnvoll wäre es auch im Sinne langfristiger Planungssicherheit, einen deutschen Price Floor direkt fest zu regeln, um Investitionssicherheit zu schaffen. An diesem Punkt bedarf der Vorschlag also noch dringend der Konkretisierung (Miriam Vollmer).

2023-03-16T00:46:17+01:0016. März 2023|Emissionshandel|