Der Gesetzgeber entlastet derzeit Letztverbraucher durch die geltende Strompreisbremse nach dem StromPBG und der Gas- und Wärmepreisbremse nach dem EWPBG. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind vom Gesetzgeber vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges sehr kurzfristig geschaffen worden und enthalten daher einige Unklarheiten und Lücken.
Um den mit der Abwicklung der Preisbremse und der Verbraucherentlastung betrauten Energieversorger zumindest ein Minimum an Zeit zur Vorbereitung auf den dahinterstehenden Bürokratischen Aufwand zu geben, kommen die Preisbremsen ab dem 01. März 2023 zum Tragen. Um gleichzeitig aber auch die betroffenen Verbraucher frühzeitig zu entlasten, enthält das Gesetz eine Regelung zur rückwirkenden Anwendung der Preisbremse auch für die Monate Januar und Februar 2023 – die im Rahmen der Abrechnung des Monats März 23 mit berücksichtigt werden muss.
Eigentlich ein guter Kompromiss könnte man meinen, allerdings enthält der gesetzlichvorgesehene Mechanismus eine (gewollte oder ungewollte) Schutzlücke.
Die rückwirkende Berechnung der Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 erfolgt nicht auf Basis der tatsächlichen Lieferpreise des Kunden in diesen Monaten sondern vielmehr auf Basis des am 01. März 2023 geltenden Lieferpreises. Das hat allerdings zur Folge, dass Kunden die in den Monaten Januar und Februar einen hohen Energiepreis hatten und dann zum 01. März 2023 in einen günstigeren Tarif gewechselt sind eine geringere Entlastung erhalten als vergleichbare Kunden die auch im März 2023 weiterhin einen hohen Verbrauchspreis schuldeten – eben weil für die Berechnung der Erstattung für Januar und Februar der im März geltende Preis maßgeblich ist. Das kann im Einzelfall zur Folge haben, dass ein Wechselkunde der auf einen günstigen Preis geachtet hat am Ende mehr zahlt als ein Vergleichskunde der im fortlaufend hohen Tarif verblieben ist. Das erscheint im Ergebnis ungerecht.
(Christian Dümke)
Ich bin betroffen. Es kann doch nicht sein, dass handwerkliche Fehler bei Gesetzen (Gesetzeslücke) zu einer Benachteiligung führen, ohne das man was dagegen machen kann. Für mich unvorstellbar!