Das wahrscheinlich nächste EEG (hier der Referent­entwurf) mag nicht der große Wurf sein, auf den alle warten. Aber immerhin: Es ist eine Regelung, die einige der drängen­deren Probleme zumindest kurzfristig löst, wie etwa das Auslaufen der ersten EEG-Anlagen Ende des Jahres. Ähnlich sieht es bei den Regelungen rund um die besondere Ausgleichs­re­gelung (besAR) in den §§ 63ff. EEG aus: Hier besteht akuter Handlungs­bedarf, denn 2020 läuft coronabe­dingt bei vielen Unter­nehmen so anders als andere Jahre, dass sie die Schwel­len­werte unter­schreiten, die erfor­derlich sind, um die begrenzte EEG-Umlage nach den aktuellen Regelungen auch 2022 beanspruchen zu können. Zudem soll auch insgesamt der Regelungs­be­stand glatt­ge­zogen werden, um Kolla­te­ral­schäden aufgrund der sinkenden EEG-Umlage zu vermeiden. Der Referen­tenwurf sieht hierzu konkret Folgendes vor:

# Der Schwel­lenwert für die Strom­kos­ten­in­ten­sität in § 64 Abs. 1 S. 1 EEG von 14% sinkt bis 2025 jedes Jahr jeweils um 1%.

# Im § 64 Abs. 2 EEG wird nicht mehr diffe­ren­ziert: Künftig wird für die 1 GWh überstei­gende Strom­menge auch bei einer gerin­geren Strom­kos­ten­in­ten­sität als 17% der Brutto­wert­schöpfung durchweg auf 15% der EEG-Umlage begrenzt.

# Für die Antrag­stellung sind Nachweis­erleich­te­rungen vorgesehen.

# Für die coronabe­dingten Strom­ver­brauchs­aus­fälle soll es eine Neure­gelung im neuge­fassten § 103 EEG geben. Hiernach soll es für die Strom­kos­ten­in­ten­sität für die Jahre 2022 bis 2024 nur auf zwei der drei letzten Geschäfts­jahre ankommen, Unter­nehmen könnten also das für viele schwierige Jahr 2020 (oder ein anderes Jahr) streichen. Für das Antragsjahr 2022 darf beim Strom­ver­brauch statt auf 2020 auch auf 2019 abgestellt werden.

# Natürlich stehen die Regelungen unter einem beihil­fe­recht­lichen Geneh­mi­guns­vor­behalt, denn nach der Deckelung der EE-Umlage sind nicht nur die Zahlungen an die Anlagen­be­treiber, sondern auch die Erleich­te­rungen für Berech­tigte nach der besAR Beihilfen, die die Europäische Kommission notifi­zieren muss.

Immerhin: Wer dieses Jahr einen jähen Einbruch erlebt, kann nach diesem Entwurf etwas zuver­sicht­licher in die nächsten Jahre schauen. Auch die Anpassung der Strom­kos­ten­in­ten­sität ist sinnvoll. Gleichwohl, auch hier gilt: Das über die Jahre und Reformen arg zerklüftete System könnte es vertragen, noch einmal ganz neu gedacht zu werden. Vorschläge gibt es viele, bis hin zur kompletten Abschaffung des heutigen Umlage­systems (Miriam Vollmer).