Neues zum BEHG: Ausschuss­an­hörung im Bundestag

Das Brenn­stoff-Emissi­ons­handels-Gesetz (BEHG) wurde zwar bereits im Dezember verab­schiedet, aber weil es nach einer Einigung im Vermitt­lungs­aus­schuss umgehend wieder geändert werden soll, fand am 16. September nochmals eine Anhörung im Umwelt­aus­schuss des Bundes­tages statt. Zwar war der Anlass die Erhöhung der Zerti­fi­kat­preise von einer Spanne von 10 bis 35 EUR von 2021 bis 2025 auf 25 bis 55 EUR. Aber die Sachver­stän­digen beschränkten sich keineswegs auf diesen ja nun auch an sich wenig ergie­bigen Punkt. Statt dessen ging es um Folgendes:

Für viel Ärger sorgt die bestehende Rechts­un­si­cherheit rund um Siedlungs­ab­fälle und Klärschlamm. Hier gehen die Ansichten ausein­ander, ob und unter welchen Bedin­gungen es sich um Brenn­stoffe nach dem BEHG handelt oder eben nicht. Diese Rechts­un­si­cherheit wird als Problem empfunden, denn eine Kosten­wälzung setzt ja natur­not­wendig voraus, dass es überhaupt Einigkeit darüber gibt, ob Kosten entstehen. Zudem stellt auch die Bericht­erstattung ein Problem dar, weil nicht standar­di­sierte Brenn­stoffe stets aufwän­diger berichtet werden müssen als Standard­brenn­stoffe wie zB Erdgas. Innerhalb der Verbands­land­schaft wünscht man sich partiell zudem, dass nicht der, der den Brenn­stoff in Verkehr bringt, die Pflichten nach dem BEHG erfüllen muss, sondern (wie im EU-Emissi­ons­handel) der Emittent. Da dies mögli­cher­weise noch bei der Abfall­ver­brennung vorstellbar ist, nicht aber bei der Verbrennung praktisch aller anderen erfassten Brenn­stoffe wie Erdgas oder Benzin, ist aber kaum anzunehmen, dass der Gesetz­geber dies so aufgreift.

Der Trierer Professor Tappe äußert sich überra­schend positiv zur Frage der Verfas­sungs­kon­for­mität des BEHG. Diese wird in der Literatur bisher weitgehend verneint (hier auch), weil bis 2025 keine Knappheit an Zerti­fi­katen herrscht, die das BVerfG bisher als Voraus­setzung einer wirksamen nicht­steu­er­lichen Sonder­abgabe quali­fi­ziert hat. Tappe verweist hier auf einen weiten Gestal­tungs­spielraum des Gesetz­gebers und – etwas überra­schend – auf den Umstand, dass es bis 2025 gar keinen Markt­me­cha­nismus gebe. Aber spricht das wirklich für eine verfas­sungs­kon­forme nicht­steu­er­liche Sonder­abgabe und nicht etwa für eine verfas­sungs­wid­ri­ger­weise nicht gegen­leis­tungslose Steuer? Prof. Wernsmann, der für die FDP auch ein entspre­chendes Gutachten verfasst hat, vertrat – entspre­chend wenig überra­schend – die Gegen­po­sition.

Dass Teile der Industrie (viele aber auch nicht) den kommenden CO2-Preis für zu hoch halten, überrascht nicht. Auch die Gewerk­schaften wünschen sich eine in Summe gleich­blei­bende, besser kompen­sierte Belas­tungs­si­tuation. Dem gegenüber weist Dr. Graichen von der AGORA darauf hin, dass auch die erhöhten Zerti­fi­kat­kosten nicht ausreichen, auch nur den Wechsel von Heizöl auf Erdgas zu motivieren und regt an, die Zerti­fi­kat­kosten zu verdoppeln.

Doch wie wahrscheinlich ist es, dass die Politik die Positionen noch einmal aufgreift? Die Erhöhung der Zerti­fi­kat­preise ist vom Bundes­ka­binett beschlossen. Unwahr­scheinlich, dass die Koalition es sich noch einmal neu überlegt. Das bedeutet: Kleinere Korrek­turen wird es vielleicht noch auf Verord­nungs­ebene geben, vor allem rund um die Bericht­erstattung. Eine grund­le­gende Neuordnung sowohl des Mecha­nismus an sich als auch in Hinblick auf die Preise ist wohl erst frühestens nach der nächsten Bundes­tagswahl zu erwarten (Miriam Vollmer).