Werbung mit Regio­nal­strom (OLG Schleswig, 6 U 16/19)

Strom ist nicht gleich Strom. Gerade bei einem im Grunde homogenen Produkt schauen viele Kunden auf die Umstände der Erzeugung. Deswegen sind Werbe­aus­sagen wie „grün“ besonders wirksam. Mit einem Versorger, der „grünen Regio­nal­strom“ anbot, hat sich nun das OLG Schleswig (OLG Schleswig, Urteil vom 03.09.2020 – 6 U 16/19) beschäftigt und eine etwas überra­schende Entscheidung getroffen.

Grundlage der Entscheidung war das Irrefüh­rungs­verbot in §§ 8 Abs. 1, 3 UWG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG. Das OLG sah – nach erstin­stanzlich abwei­sender Entscheidung – den Verbraucher irrege­führt, weil die einspei­senden Anlagen zu weit vom Verbraucher entfernt seien. Und zum anderen, weil der Verbraucher annehmen würde, der Strom sei physi­ka­lisch regional und grün, was natürlich schon deswegen nicht stimmt, weil Strom sich stets den kürzesten Weg bahnt, und zwar bilan­ziell, aber nicht tatsächlich grüner Strom geliefert wird. Insbe­sondere im letzten Punkt ist die Annahme, der Verbraucher würde eine wie auch immer geartete Direkt­lie­ferung annehmen, einiger­maßen weit hergeholt. Schließlich wissen Verbraucher norma­ler­weise, dass es in Deutschland ein Stromnetz gibt und nicht Batterien hin- und herge­schickt werden, selbst wenn ein Slogan lautet: Direkt vom Anlagen­be­treiber in deine Steckdose. 

In Hinblick auf die Entfernung zwischen Verbraucher und Erzeuger ist die Entscheidung besser nachvoll­ziehbar. Denn wenn Regio­na­lität nach den Kriterien des Regio­nal­nach­weis­re­gisters definiert maximal 50 km bedeutet, sind 100 km eben mögli­cher­weise 50% zu viel, wenn das nicht ganz deutlich wird. Aller­dings: Im fraglichen Zeitpunkt war das Register noch gar nicht Betrieb, so dass es auch keine Vorstel­lungen des Verbrau­chers beein­flussen konnte.

Um so bedau­er­licher ist, dass keine Revision zugelassen wurde. Aus unserer Sicht unter­schätzt die Entscheidung den Verbraucher. Versorger sollten die Entscheidung aber zum Anlass nehmen, die eigenen Unter­lagen kritisch zu betrachten (Miriam Vollmer).