Es ist einer dieser unend­lichen Geschichten des Umwelt­rechts: Die wasser­recht­liche Erlaubnis des Kraft­werks Moorburg. Damit wurde dem Betreiber Vattenfall 2010 unter anderem erlaubt, Wasser aus der Süderelbe zu entnehmen, zur Durch­lauf­kühlung zu benutzen und wieder einzu­leiten. Im Jahr 2011 wurde diese Erlaubnis per Änderungs­be­scheid um die Erlaubnis zum Betrieb einer Kreis­lauf­kühlung ergänzt.  Bereits 2013 hatte das Oberver­wal­tungs­ge­richt in Hamburg (OVG) einer Klage des Bundes für Umwelt- und Natur­schutz Deutschland e.V. (BUND) gegen diese Erlaubnis zum Teil statt­ge­geben. Demnach sei mit der Durch­lauf­kühlung gegen das Verschlech­te­rungs­verbot im europäi­schen Wasser­recht verstoßen worden, dagegen seien die ebenfalls erhobenen natur­schutz­recht­lichen Einwen­dungen unbeachtlich. Danach durfte das Kraftwerk nur noch mit der Kreis­lauf­kühlung und mit Kühlturm betrieben werden, was zu erheblich höheren Betriebs­kosten führt.

Der Betreiber hat gegen die Entscheidung des OVG das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) angerufen, das seiner­seits zu dem Fall dem Europäi­schen Gerichtshof (EuGH) Fragen über die Auslegung der Wasser­rahmen- und der natur­schutz­recht­lichen Flora-Fauna-Habitat-Richt­linie zur Vorab­ent­scheidung vorlegte. Der EuGH war, anders als das OVG, der Auffassung, dass gegen Natur­schutz­recht verstoßen worden sei. Daraufhin verwies das BVerwG den Fall in seinem Urteil an das OVG zurück, da hinsichtlich der natur­schutz­recht­lichen Fragen offen geblieben sei, ob eine Heilung möglich ist. Davon scheint das OVG in seiner jüngsten Entscheidung auszu­gehen, denn es hält laut Presse­mit­teilung die wasser­recht­liche Erlaubnis zwar weiterhin für rechts­widrig, ist aber davon ausge­gangen, dass die festge­stellten Mängel in einem ergän­zenden Verfahren geheilt werden können. Konkret bedeutet das wohl, dass unter­sucht werden muss, ob die Entnahme von Wasser aus der Elbe dazu führt, dass geschützte Wander­fische, nämlich Fluss- und Meerneun­augen, mit dem Kühlwasser einge­saugt und getötet werden können. 

Dem Kraft­werks­be­treiber bleibt zum einen die Option, noch einmal in Revision zu gehen, die vom OVG bereits zugelassen wurde. Zum Anderen hat er bereits angekündigt, die gerügten Fehler im Erlaub­nis­er­gän­zungs­ver­fahren zu heilen, um eine rechts­si­chere Erlaubnis zu erwirken. Bis dahin wird jedoch noch eine Weile der Kühlturm dampfen – es sei denn, der Betreiber Vattenfall macht den erst heute bekannt­ge­ge­benen Plan wahr, das Kraftwerk im Rahmen einer Auktion der BNetzA zur Still­legung von Kapazi­täten vom Netz zu nehmen. Dann hätte sich auch der Streit um die Kühlung auf unvor­her­ge­sehene Weise erledigt (Olaf Dilling).