Wer nach dem Abschluss­be­richt der Kohle­kom­mission gehofft hatte, schnell Sicherheit über die Zukunft der Kohle­ver­stromer zu haben, sieht sich getäuscht. Noch immer ist völlig unklar, welche Kraft­werke in der „ersten Runde“ bis 2022 still­gelegt werden sollen. Aktuell spricht man zwar über Hilfen für betroffene Regionen. Die mit dem Kohle­aus­stieg verbun­denen Härten sollen aber wohl erst nach den Landtags­wahlen 2019 disku­tiert werden. Soweit der Plan der Regierung. Insofern ist nicht erstaunlich, dass die Opposition, sprich die GRÜNEN, nun ihre Vorstel­lungen vom Kohle­aus­stieg vorgelegt haben.

Schauen wir uns den „Zehn-Punkte-Fahrplan“ also einmal an.

Zum Einstieg geißelt Frau Baerbock, die verant­wortlich zeichnet, die große Koalition und weist daraufhin, dass schon der Plan der Kohle­kom­mission nach Ansicht der GRÜNEN nicht ausreicht, die Ziele des Pariser Klima­schutz­ab­kommens zu erreichen. Nach ihrer Ansicht soll es deswegen nicht bei den Ausstiegs­daten 2022 bzw. 2038 bleiben. Die GRÜNEN streben also nach wie vor eine Revision mit früheren Ausstiegs­daten an. Sodann stellt das Papier klar, dass die GRÜNEN Geld für die vom Ende der Kohle­ver­stromung betrof­fenen Regionen nur im Zusam­menhang mit konkreten Abschal­tungen für richtig halten. Das erstaunt nun niemanden: Der möglichst schnelle und konse­quente Umstieg auf die Erneu­er­baren und damit verbunden der vollständige Kohle­aus­stieg gehören quasi zur DNA der Umweltschutzpartei.

Auf der nächsten Seite wird es dann konkret. Die Grünen benennen Blöcke in zwei Braun­koh­le­kraft­werken und sechs Stein­koh­le­kraft­werken, die von einer Abschaltung des 2022 betroffen sein sollen. Insgesamt rund 7.020 MW elektrische Leistung.

Die Grünen halten eine Entschä­digung für diese durchweg alten Kraft­werke nicht für erfor­derlich und beziehen sich auf ein (im Papier verlinktes) Rechts­gut­achten von Becker Büttner Held aus 2017 und ein Gutachten des wissen­schaft­lichen Dienstes des Bundestags. Auch für die Kraft­werke, die nach 2022 still­gelegt werden, halten die Grünen bei Kraft­werken, die zum Zeitpunkts des Ausstiegs älter als 25 Jahre sind, Entschä­di­gungen für unnötig. Nur im Hinblick auf jüngere Kraft­werke sollen überhaupt Entschä­di­gungen fließen. 

Im Hinblick auf die Instru­mente hält das Papier sich kurz und erwähnt Ausschrei­bungen mit Still­le­gungs­prämien oder Einzel­ver­ein­ba­rungen. Erwähnt wird auch für die jüngere Kraft­werke eine Entschä­di­gungs­leis­tungen in Anlehnung an die Regeln für die Sicher­heits­be­reit­schaft. Anlage, die für die Umstellung von Kohle auf Gas Hilfe auf Grundlage des KWKG erhalten haben, sollen darüber hinaus keine Entschä­digung mehr erhalten. Die GRÜNEN wollen auch die neuen Grenz­werte für Großfeue­rungs­an­lagen in den ab Schaltplan und die Frage von Entschä­di­gungen einbeziehen.

Sodann geht es weiter: Neue Tagebaue sollen untersagt werden. Maßnahmen für den Struk­tur­wandel wollen die Grünen in entspre­chenden Förder­pro­grammen konkre­ti­sieren. Darüber hinaus mahnen sie einen Rahmen für eine Revisi­ons­klausel an, also einen Prozess, in den fortlaufend überprüft wird, ob die Bundes­re­publik mit dem jeweils geltenden Instru­men­ten­kasten die Ziele des Pariser Klima­schutz­ab­kommens erreichen wird. Weiter findet sich die Forderung, die Rückstel­lungen, die Strom­erzeuger für die Rekul­ti­vierung nach Beendigung des Braun­koh­le­abbaus gebildet haben, in einen öffentlich-recht­lichen Fonds einzu­stellen. Einige weitere Forde­rungen wie die nach einer Unter­stützung der Industrie im Rahmen der Strom­preis­kom­pen­sation runden das Bild ab. 

Wie wichtig ist dieses Papier nun? Immerhin stammt es von einer umwelt­po­li­tisch besonders engagierten Partei. Aller­dings ist nicht zu erwarten, dass die Koalition von ihren Plänen abrückt. Warum sollte sie auch. Unser Tipp: Die Koalition wird abwarten, bis der Osten gewählt hat. Die Struk­tur­bei­hilfen einbringen. Und die konkreten Ausstiegs­pläne nicht vor dem vierten Quartal diskutieren.